Velux warnt Handwerksbetriebe vor Dachfenstern, die von Anbietern aus dem Ausland importiert und/oder online in Deutschland vertrieben werden. Diese entsprächen nicht immer den deutschen Sicherheitsstandards. Bei manchen Modellen fehle das in Deutschland vorgeschriebene Verbundsicherheitsglas.
Nach Musterbauordnung und DIN 18008 ist in Deutschland für Dachfenster in Wohn- und Arbeitsbereichen Verbundsicherheitsglas (VSG) erforderlich. Schließlich handelt sich um Überkopfverglasungen, unter denen sich Personen aufhalten. Diese müssen zumindest auf der Innenseite VSG aufweisen. Bei Dachfenstern, die von Anbietern aus dem Ausland importiert und/oder online in Deutschland vertrieben werden, ist das nicht immer der Fall – auch nicht bei Modellen der Firma Velux!
Haftungsrisiken ausschließen
Alle Velux-Dachfenster, die über den offiziellen deutschen Vertrieb erhältlich sind, erfüllen die geltenden DIN-Normen – einschließlich der Anforderungen an Sicherheitsverglasung. In Europa gelten aber je nach Land unterschiedliche Bauvorschriften und Normen. So kann es sein, dass ein Fenster, das in einem Nachbarland alle Anforderungen erfüllt, nicht den deutschen Anforderungen an Überkopfverglasungen entspricht.
Velux warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch vor eigenen Fenstern, die nicht für den deutschen Markt produziert wurden. Alle Modelle, die mit einer der Verglasungskennziffern 50, 51, 61 oder 64 versehen sind, enthalten kein Verbundsicherheitsglas auf der Innenseite!
In Deutschland aktiven Händlern und Handwerksbetrieben empfiehlt Velux grundsätzlich, nur Modelle mit Verbundsicherheitsglas zu verkaufen und einzubauen. Die Kunden sollten über die in Deutschland geltenden Vorschriften informiert werden.
Und was ist, wenn der Kunde aufgrund des häufig günstigeren Preises darauf besteht, dass bei seiner Immobilie Dachfenster mit Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) beziehungsweise ohne VSG zum Einsatz kommen? In solchen Fällen empfiehlt Velux dem Handwerksbetrieb, sich seinen Hinweis, dass der Einbau solcher Dachfenster ohne VSG auf der Innenseite nicht den Vorgaben der DIN entspricht, schriftlich bestätigen zu lassen. Nur so ist sichergestellt, dass er später nicht für Personen- oder Sachschäden in die Haftung genommen werden kann.
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