Typischer Aufbau einer WDVS-Aufdopplung. (Quelle: VDPM/Sievert)

Aktuell 2024-06-17T07:00:00Z WDVS-Aufdopplung: Zulassung verlängert

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Allgemeine Bauartgenehmigung zur Aufdopplung von Wärmedämm-Verbundsystemen auf bestehende WDVS oder Holzwolle-Leichtbauplatten um fünf Jahre bis zum 18. April 2029 verlängert. Das Verfahren gilt damit weiterhin als allgemein bauaufsichtlich genehmigt.

Die vom Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) beim DIBt beantragte Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) enthält vom Regelungsumfang und von den technischen Inhalten her keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem vorherigen Dokument, dessen Geltungsdauer zum 17.April 2024 abgelaufen war. Der Industrieverband VDPM repräsentiert nach eigenen Angaben die führenden Hersteller von Fassadendämmsystemen (inklusive Zubehör), Außen- und Innenputzen, Mauermörtel und Estrich.

Mit der Verlängerung der aBG (Z-33.49-1505) haben die Mitgliedsunternehmen des VDPM und die ausführenden Fachunternehmer auch weiterhin das notwendige bauordnungsrechtliche Instrument zur Verfügung, um mittels Aufdopplung nicht ausreichend energetisch ertüchtigte Gebäudefassaden auf das aktuell notwendige Effizienzniveau zu bringen. Das bis April 2029 gültige Dokument steht auf der Website des VDPM als PDF-Download bereit (Direktlink hier).

Nachhaltige energetische Optimierung

Eine aufgedoppelte Fassade bildet eine bautechnische, optische und energetische Optimierung in einem einzigen Verfahren. Durch die deutlich geringeren Wärmeverluste sinken für die Gebäudeeigentümer die Energiekosten. Weil die vorhandene Dämmung auf der Fassade verbleibt, leistet die Aufdopplung auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und zum Klimaschutz durch Senkung des CO2-Ausstoßes.

Der aBG-Regelungsgegenstand erstreckt sich sowohl auf WDVS-Neusysteme, die auf bestehenden Wärmedämm-Verbundsystemen zusätzlich aufgebracht werden als auch auf WDVS-Neusysteme auf Holzwolle-Leichtbauplatten mit oder ohne Putz. Die Neusysteme werden in beiden Fällen am Untergrund angeklebt und durch zugelassene Dübel befestigt, die in den tragenden Untergrund zu verankern sind.

Voraussetzung für die geregelte Bauart der Aufdopplung ist ein standsicheres WDVS-Altsystem mit einer Dämmung aus EPS oder Mineralwolle beziehungsweise standsichere, einlagig am tragenden Untergrund anbetonierte Holzwolle-Leichtbauplatten. Mehrfache Aufdopplungen sowie Aufdopplungen von WDVS mit Schienenbefestigung sind laut aBG nicht zulässig.

zuletzt editiert am 14. Juni 2024