Feuerschutztüren zögern die Brandausbreitung auf andere Gebäudeabschnitte hinaus. (Quelle: Teckentrup GmbH & Co. KG)

Bauelemente 2024-01-16T09:45:00Z Wie funktionieren Feuerschutztüren?

Feuerschutztüren sind selbstschließende Bauelemente, die im Brandfall die Ausbreitung des Feuers auf andere Gebäudeabschnitte hinauszögern sowie insbesondere Flucht- und Rettungswege vor den Flammen abschotten sollen. Doch was unterscheidet eine Feuerschutztür von einer normalen Tür? Und worin besteht der Unterschied zu den so genannten Rauchschutztüren?

Feuerschutztüren – oft auch Brandschutztüren genannt – gehören zu den selbstschließenden Feuerschutzabschlüssen, zu denen man auch andere Wandöffnungen wie etwa Klappen, Rollladen und Tore zählt. Wo sie tatsächlich verpflichtend sind, ist den jeweiligen Landesbauordnungen zu entnehmen beziehungsweise den DIN-Normen oder sonstigen Richtlinien und Verordnungen, auf welche die Landesbauordnungen verweisen.

Typische Einsatzbereiche

In der Praxis begegnet man Feuerschutztüren vor allem in öffentlichen Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz – von größeren Büro- und Gewerbekomplexen über Schulen, Universitäten und Kindergärten bis hin zu Krankenhäusern, Seniorenheimen und Hotels. Definitiv vorgeschrieben sind sie selbstverständlich bei Durchbrüchen in Brandwänden, aber auch in langen Flurbereichen, wie man sie vor allem in öffentlichen Gebäuden findet.

Typische Elemente einer Feuerschutztür. (Quelle: Teckentrup)

Auch in vielen Treppenhäusern, bei Notausgängen und zur Abschottung von Fluchtwegen sind Feuerschutztüren oft vorgeschrieben. Selbst in Wohnhäusern sind die Spezialtüren zum Teil Pflicht: etwa zwischen Garagen und Wohnbereichen oder zwischen dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses und dessen Heizungs- beziehungsweise Ölkeller.

Die Frage, in welchen Gebäudebereichen Feuerschutztüren Pflicht sind, lässt sich ganz allgemein allerdings nur schwer beantworten. Die Antworten muss man sich mühsam aus unterschiedlichsten Quellen des deutschen Baurechts zusammensuchen. Auch in den Landesbauordnungen sucht man vergebens nach einem eigenen Kapitel zum Thema Feuerschutztüren.

Feuerwiderstandsklassen

Die baurechtliche Unübersichtlichkeit bei diesem Thema ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Notwendigkeit beziehungsweise Zweckmäßigkeit von Feuerschutztüren von der Gebäudenutzung und von den konkreten Brandschutzanforderungen an die unterschiedlichen Gebäudewände abhängen. Tatsächlich muss man Tür und Wand bei der Brandabschottung in Gebäuden ja als untrennbare Funktionseinheit verstehen. Die beste Feuerschutztür nützt wenig, wenn die angrenzende Wand so dünn und leicht brennbar ist, dass sie bereits nach kurzzeitiger Beflammung einstürzt.

Diese Treppenhaustür erfüllt trotz Massivholzrahmen T30-Anforderungen. (Quelle: Schörghuber)

Folgerichtig sind Türen und Wandaufbau beim Brandschutz aufeinander abzustimmen. Nicht nur Wandbauteile, sondern auch Feuerschutztüren werden deshalb in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen eingeteilt – je nachdem, wie lange sie einer einseitigen Beflammung standhalten. Teil 5 der DIN 4102 („Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“) unterscheidet für den Türbereich die fünf Klassen T30, T60, T90, T120 und T180. Das „T“ steht hier für „Tür“, die Zahl gibt die Minuten an, während derer das Bauelement den Durchtritt des Feuers sicher verhindern muss. Innerhalb dieser Zeitspanne muss sich die Tür auch noch jederzeit öffnen lassen.

Typische Materialien

Die klassische Feuerschutztür hat eine vollflächige Oberfläche aus Stahlblech oder Aluminium, während die Innenlage meist aus nicht brennbarer Mineralwolle besteht. Wird die Metalloberfläche lackiert, ist auf feuerfeste Anstriche zu achten.

Auch Feuerschutztüren mit Glasausschnitt sind möglich, besonders in langen Flurbereichen findet man diese Variante häufig. Sie setzt natürlich den Einsatz von hitzebeständigem Glas voraus, das dieselbe Feuerwiderstandsklasse aufweist wie der übrige Feuerschutzabschluss. In der Regel werden die Glasausschnitte mit einem Metallrohrrahmen kombiniert. Im Übrigen gibt es auch Feuerschutztüren, deren Türblätter komplett aus Holz beziehungsweise Holzwerkstoffen bestehen. Der Spezialtüren-Hersteller Schörghuber gilt als Pionier auf diesem Gebiet.

Eins haben alle Feuerschutztüren gemeinsam: Ihre Türblätter sind relativ massiv und wiegen daher auch deutlich mehr als normale Innentüren. Zusätzliche Sicherungsbolzen aus Stahl sorgen zudem dafür, dass die Türblätter im geschlossenen Zustand besonders stabil mit der Türzarge verbunden sind.

Beschläge

Damit Feuerschutztüren im Ernstfall ihre Funktionen erfüllen können – also die Feuerausbreitung hinauszögern sowie Flucht- und Rettungswege feuerfrei halten – ist es entscheidend, dass sie im Alltag stets geschlossen bleiben. Logisch: Eine offene Feuerschutztür hilft im Brandfall wenig. Natürlich darf man die Bauelemente zum Durchgehen öffnen, ansonsten müssen sie aber geschlossen bleiben – es sei denn, die Tür wird zusammen mit einer Freistellanlage montiert.

Zweiflügelige Feuerschutztüren verfügen in der Regel über Mitnehmerklappen – hier integriert im Falzraum. (Quelle: ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH)

Nun sind Feuerschutztüren ja ohnehin selbstschließend konstruiert. Dafür stattet man sie heute in der Regel mit Obentürschließern aus. Die Türblätter fallen dann nach dem Öffnen von selbst wieder ins Schloss. Wer diesen Schließautomatismus eigenmächtig unterbindet, etwa durch Türkeile, handelt grob fahrlässig! Im Ernstfall gefährdet ein solches Handeln Menschenleben. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz für Brandschäden, wenn der vorbeugende Brandschutz auf diese Weise ausgehebelt wurde. Also merke: Feuerschutztüren dürfen niemals mithilfe von Keilen oder sonstigen Gegenständen offengehalten werden.

Zweiflügelige Feuerschutztüren verfügen in der Regel über so genannte Mitnehmerklappen, befestigt am Standflügel. Sind beide Türhälften geschlossen und öffnet dann jemand zuerst den Standflügel, sorgen die Klappen dafür, dass der Gangflügel stets mitöffnet. Hintergrund: Zweiflügelige Türen sind so konstruiert, dass sie nur richtig schließen, wenn der Gangflügel nach dem Standflügel „ins Schloss fällt“. Nun ist das korrekte Schließen natürlich gerade im Brandfall besonders wichtig. Deshalb sind Mitnehmerklappen für die Funktion zweiflügeliger Feuerschutztüren so wichtig. Sie stellen sicher, dass beim automatischen Schließen die korrekte Schließfolge stets möglich ist.

Feststellanlagen

Gerade wenn Feuerschutztüren lange Flurbereiche mit hohem Durchgangsverkehr unterteilen, werden sie natürlich oft als Störfaktor empfunden. Zum einen ist das händische Öffnen der schweren Türblätter relativ anstrengend, zum anderen erzeugen manche Modelle beim Zufallen viel Lärm. Gerade in längeren Fluren öffentlicher Gebäude, die durch mehrere Feuerschutztüren unterteilt werden, würden geschlossene Türflügel außerdem dem Gebot der Barrierefreiheit widersprechen.

Deshalb gibt es eine praktische technische Lösung, die es erlaubt, Feuerschutztüren die meiste Zeit einfach geöffnet zu lassen, ohne dass man dadurch den Brandschutz gefährdet. Die Rede ist von bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen. Solche Anlagen verfügen über einen Mechanismus, mit dem sich die Tür im geöffneten Zustand dauerhaft feststellen lässt. Zugleich ist aber auch ein Brand- und Rauchmelder integriert, bei dessen Auslösung das Bauelement sofort automatisch verschlossen wird.

Feststellanlagen entbinden also von der im Alltag oft lästigen Verpflichtung, Feuerschutztüren stets geschlossen zu halten. Sie dürfen aber nur in Betrieb genommen werden, wenn sie nach der Montage von autorisierten Fachkräften gemäß einer Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) überprüft wurden. Vorgeschrieben sind zudem regelmäßige Folgeprüfungen und Wartungen.

Eine andere Möglichkeit, den Durchgang durch Bereiche mit Feuerschutztüren zu erleichtern, sind automatische Öffnungsmechanismen. Moderne Drehtürantriebe lassen sich zum Beispiel per Schalter an Wand oder Tür gezielt öffnen oder sie reagieren automatisch auf einen Bewegungsmelder. Man kennt das ja aus Krankenhäusern oder Altersheimen. Nach dem Durchgang müssen die Türen dann natürlich wieder selbstständig schließen.

Zulassungen

Für Feuerschutztüren in Innenwänden müssen Hersteller eine bauaufsichtliche Zulassung beim DIBt beantragen. Das staatliche Institut prüft in diesem Zusammenhang Türblatt, Türzarge und Türbeschläge als Komplettsystem. Erfüllt das System die Anforderungen, gibt es eine Zulassung für fünf Jahre. Danach muss der Hersteller eine Verlängerung beantragen, wenn er das Modell weiterhin verkaufen möchte.

Diese Aluminium-Feuerschutztür verfügt über integrierte Bedienelemente zum automatischen Öffnen und Schließen. (Quelle: Hörmann KG)

Bereits eingebaute Türen genießen Bestandsschutz, auch wenn die Zulassung erlöscht sein sollte. In jedem Fall sind die Innentüren aber dauerhaft mit einem Schild zu kennzeichnen, das die Zulassungsnummer des DIBt, den Hersteller sowie das Herstellungsjahr ausweist. Besitzer von Feuerschutztüren sollten dieses Schild niemals entfernen! Auch sollten sie den so genannten Übereinstimmungsnachweis der Montagefirma unbedingt aufbewahren. Dieser Nachweis dokumentiert nämlich, dass der Feuerschutzabschluss zum Zeitpunkt seines Einbaus zulassungskonform war und normgerecht montiert wurde. Ein solcher Nachweis ist wichtig, um die Tür weiterhin nutzen zu dürfen, falls die Herstellerzulassung zwischenzeitlich erloschen ist.

Bei Feuerschutztüren in Außenwänden stellt sich die Zulassungssituation seit November 2019 etwas anders da. Seitdem nämlich werden diese Bauelemente verbindlich durch die europäisch harmonisierte Produktnorm DIN EN 16034 geregelt und zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Die Norm enthält materialunabhängige Sicherheits- und Leistungsanforderungen, die Feuerschutztüren in Außenwänden erfüllen müssen. Hersteller müssen ihre Bauelemente also nach den Anforderungen herstellen, die in der DIN EN 16034 festgelegt sind. Dafür entfällt aber die Zulassung beim DIBt.

Was sind Rauchschutztüren?

Feuerschutztüren sollen die Ausbreitung von Flammen verzögern, sie sind aber nicht zwangsläufig auch rauchdicht. Allerdings fordern die Landesbauordnungen, dass beispielsweise Flure mindestens alle 30 m einen Rauchschutzabschluss vorweisen müssen, in Hochhäusern ist sogar ein Mindestabstand von 20 m vorgeschrieben. Für die Erfüllung solcher Vorschriften gibt es so genannte Rauchschutztüren.

Diese müssen in der Lage sein, die Ausbreitung von Rauch im Gebäude so lange zu verzögern, dass die geschützten Räume zur Rettung von Menschen bis zu zehn Minuten nach Brandausbruch ohne Atemschutzmasken begangen werden können. Dies wird mithilfe umlaufender Dichtungen zwischen Türblatt und Zarge sichergestellt. Im Fußbodenbereich setzt man absenkbare Bodendichtungen ein. Einflügelige Rauchschutztüren dürfen maximal 20 qm Rauch pro Stunde auf die andere Türseite durchlassen, für zweiflügelige Türen beträgt der maximal zulässige Wert 30 qm pro Stunde.

Man kann reine Feuerschutztüren kaufen und ebenso reine Rauchschutztüren. Aber natürlich macht es in vielen Fällen Sinn, beide Funktionen in einem Bauelement zu vereinen. Für Feuerschutzabschlüsse, die zugleich rauchdicht sein sollen, bedarf es einer zusätzlichen Prüfung nach DIN 18095. Das entsprechende Prüfzeugnis können sich Hersteller durch eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle ausstellen lassen.

Dieser Text ist eine Aktualisierung unseres Beitrags „Feuer- und Rauchschutztüren unterliegen strengen Anforderungen“ von April 2014.

zuletzt editiert am 16. Januar 2024