Eine Person zeigt einem jungen Lernenden etwas auf einem Tablet in einem hellen Dachzimmer mit geöffnetem Dachfenster und Blick ins Grüne.
Der von der DIN 1946-6 geforderte Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz muss in Wohnungen auch nutzerunabhängig erfüllt sein. (Quelle: Velux)

Haustechnik 2024-06-25T07:00:00Z Wohnraumlüftung nach DIN 1946-6

Die „Lüftungsnorm“ DIN 1946-6 definiert Anforderungen an einen ausreichenden Luftwechsel in Wohnungen und die Kriterien für das so genannte Lüftungskonzept. Was viele nicht wissen: Bei Neubauten, aber auch bei vielen Modernisierungen sind Bauherren heutzutage verpflichtet, per Lüftungskonzept nachzuweisen, ob der Feuchteschutz in der Wohnung gesichert ist. Reicht dafür die natürliche Luftinfiltration nicht aus, sind zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen notwendig.

Die DIN 1946-6 („Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen“) wurde zuletzt im Dezember 2019 aktualisiert. Sie gilt für Wohnungen einschließlich Einrichtungen wie Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Die Norm enthält Grenzwerte und Berechnungsmethoden, mit deren Hilfe sich bestimmen lässt, ob eine Wohnung bestimmte Mindestanforderungen beim Luftaustausch erfüllt. Unabdingbar ist die Einhaltung der notwendigen Innenraumluftqualität zur Sicherstellung des Feuchteschutzes.

Wann ist das Lüftungskonzept Pflicht?

Als Nachweisverfahren für einen ausreichenden Luftwechsel dient das Lüftungskonzept, das in der DIN 1946-6 ausführlich beschrieben wird. Es ist bei Neubauten heutzutage grundsätzlich Pflicht. Verantwortlich für die Umsetzung ist der jeweilige Bauherr. Die Anfertigung kann beispielsweise durch den Architekten oder den Bauunternehmer erfolgen, oder auch durch den Fensterbauer. Wer immer es macht: Ausreichende Fachkenntnisse für die Erstellung des Lüftungskonzepts müssen natürlich vorhanden sein.

Eine schematische Illustration, die das Konzept einer einseitigen Lüftung in einem Raum zeigt, mit Pfeilen, die die Luftbewegung und die maximale Raumtiefe in Beziehung zur Raumhöhe darstellen.
Bei einseitiger Lüftung sollte die effektive Öffnungsfläche 2 % der Raumgrundfläche ausmachen, bei Querlüftung verringert sich der Bedarf auf 1,5 %. (Quelle: WindowMaster)

Was viele nicht wissen: Auch bei Bestandsgebäuden ist die Erstellung eines Lüftungskonzeptes häufig Pflicht, wenn diese modernisiert werden. Diese Pflicht greift konkret, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert oder mehr als ein Drittel der Dachfläche oder der Fassade gedämmt werden.

Hintergrund: Bei umfangreichen Modernisierungen an Dach oder Fassade ist heutzutage eine luftdichte Gebäudehülle zu erstellen. Was beim Energiesparen hilft, führt aber zugleich dazu, dass die früher normale Luftinfiltration durch Ritzen in der Gebäudehülle unterbleibt. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall, sofern nicht anderweitig für genügend Frischluftzufuhr gesorgt wird.

Eben aufgrund dieser veränderten Beschaffenheit der Gebäudehülle ist die Anfertigung eines Lüftungskonzeptes auch im Rahmen von energetischen Sanierungen mittlerweile meist Pflicht. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob die Mindestanforderungen an den Luftaustausch in der Wohnung auch weiterhin erfüllt sind oder ob es zusätzlicher Maßnahmen zur Erhöhung der Luftwechselrate bedarf.

Aufwändige Berechnung

Im Lüftungskonzept wird also festgelegt, ob weitere lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind oder nicht. Dafür berechnet man für die jeweilige Wohnungseinheit sowohl das Luftvolumen der natürlichen Infiltration als auch das notwendige Lüftungsvolumen zum Feuchteschutz (beides in Kubikmeter pro Stunde).

Für die Berechnung der Luftinfiltration sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen – von der Raumgröße und -tiefe über die Geschosshöhe sowie die Anzahl und Anordnung der Fenster (Querlüftung möglich?) bis hin zum Luftdichtheitswert der Gebäudehülle. Auch die Frage, ob sich das Gebäude in einer windstarken oder windarmen Region befindet, spielt hier eine Rolle. Schließlich wird dadurch das Potenzial an natürlicher Luftzufuhr beeinflusst. Ein weiterer Faktor ist, ob die Wohnungseinheit regelmäßig windangeströmt wird oder ob sie sich eher in einer windgeschützten Lage befindet (Windschutzklasse).

Für die Bestimmung des notwendigen Lüftungsvolumens zum Feuchteschutz spielen Faktoren wie beispielsweise die beheizte Wohnungsfläche, die belüftete Fläche, die Bewohneranzahl und die Art der Raumnutzung (Wohnraum, Feuchtraum, Nebenraum) eine Rolle.

Wenn die im Lüftungskonzept berechnete natürliche Infiltration unterhalb der notwendigen Lüftung zum Feuchteschutz liegt, sind zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich. Diese sind dann im Lüftungskonzept konkret zu benennen.

Nutzerunabhängiger Feuchteschutz gefordert

Der von der DIN 1946-6 geforderte Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz muss in Wohnungen auf jeden Fall auch nutzerunabhängig erfüllt sein. Es wird also nicht darauf vertraut, dass die Bewohner durch manuelles Fensteröffnen schon selbst dafür sorgen werden, dass der notwendige Luftaustausch erfolgt. Zumal der Feuchteschutz auch dann gesichert sein muss, wenn die Bewohner nicht im Haus sind.

Das Bild zeigt ein intelligentes Raumklima-Kontrollsystem an einer Wand mit digitalen Anzeigen für Temperatur, Luftqualität und Feuchtigkeit, die bestätigen, dass alle Werte in Ordnung sind, sowie eine Benachrichtigung über die Möglichkeit der Fernsteuerung via App.
Smart-Home-Systeme wie „Velux Active“ öffnen automatisch die Fenster, wenn in der Raumluft Grenzwerte für die Feuchtigkeits- oder CO2-Konzentration überschritten sind. (Quelle: Velux)

Wie das nutzerunabhängige Lüften konkret zu erfolgen hat, wenn die natürliche Luftinfiltration nicht ausreicht, schreibt die DIN 1946-6 dagegen nicht vor. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Keineswegs müssen es immer gleich ventilatorgestütze Lüftungssysteme sein. In vielen Fällen genügt auch eine „freie Lüftung“ ohne Anlagentechnik – zum Beispiel über dezentrale Fensterlüfter.

Eine weitere Variante ist die so genannte kontrollierte natürliche Lüftung (KNL). Dabei erfolgt das Öffnen und Schließen der Fenster zwar vollautomatisch, die Luftströmungen aber werden nicht technisch (per Ventilator) beeinflusst. Den richtigen Zeitpunkt zum Lüften ermittelt die KNL selbstständig auf Grundlage einer sensorgesteuerten Messung der Raumluftqualität.

zuletzt editiert am 25. Juni 2024