Die Bundesregierung ist vom Effizienzhaus 40 abgerückt – zumindest vorübergehend. EH40 sei „als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig“, so die Regierung anlässlich des jüngsten Wohnungsbaugipfels. Viel spricht dafür, dass der Standard auch künftig nicht wieder auf die Tagesordnung kommt. Denn EH40 ist in Fachkreisen hoch umstritten, und die Bundesregierung setzt beim Klimaschutz im Gebäudebereich mittlerweile auf eine ganzheitlichere Strategie.
Unter einem Effizienzhaus 40 (EH40) versteht man ein Gebäude, das für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung nur 40 % des Jahres- Primärenergiebedarfs benötigt, den das entsprechende Referenzgebäude im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbraucht. Ein Effizienzhaus 100 wäre demnach ein Gebäude mit einem Jahres-Primärenergiebedarf, der genauso hoch ist wie beim Referenzgebäude. Allgemein gilt: Je kleiner die Kennzahl der Effizienzhaus-Stufe, umso weniger Energie verbraucht die Immobilie.
Drohende Kostenexplosion
Im Herbst 2021 hatte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass EH40 ab 1. Januar 2025 bei Neubauten als neuer verbindlicher Standard gelten soll. Das wäre eine weitere Verschärfung des energetischen Standards innerhalb kurzer Zeit gewesen. Denn erst Anfang dieses Jahres wurde EH55 eingeführt. Zur Einordnung: Katharina Metzger, die Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB), hatte EH40 im März 2022 als „Utopie einer grünen Wolke zum Wohnen“ bezeichnet, „vor allem auch wegen der dafür notwendigen Förderung“.

Zum Zeitpunkt der damaligen Aussage Metzgers (siehe diese BaustoffWissen-News ) galt in Deutschland noch der Neubaustandard EH75. Die BDB-Präsidentin wollte mit ihrem Einwurf auf die enormen Mehrkosten hinweisen, die durch EH40 auf Bauherren zukommen würden. Das sei nur finanzierbar, wenn der Staat mehr fördere – so die Argumentation. Nun ist die Sache aber: Wenn EH40 tatsächlich Neubaustandard würde, dann gäbe es für diesen Gebäudetyp gar keine staatliche Förderung mehr, denn zumindest nach bisheriger Förderlogik werden ja nur solche energetischen Standards finanziell bezuschusst, die über den jeweiligen Neubau-Standard des GEG hinausgehen.
In den beiden letzten Jahren haben hohe Bauzinsen und massiv gestiegene Baustoffpreise der Bau- und Wohnungswirtschaft schwer zugesetzt. Im Wohnbau sind Baugenehmigungen und Baufertigstellungen zuletzt dramatisch eingebrochen, obwohl der Wohnungsmangel in weiten Teilen Deutschlands schon jetzt groß ist und mehr Neubau dringend notwendig wäre. Angesichts dieser Situation ist bei der Bundesregierung nun offenbar die Einsicht gereift, dass es doch nicht so klug wäre, mit der „EH40-Utopie“ weiter an der Kostenspirale zu drehen.
14-Punkte-Plan
Anlässlich des jüngsten Wohnungsbaugipfels im Bundeskanzleramt wurde daher Ende September ein 14-Punkte-Plan präsentiert – mit dem Titel „Maßnahmen der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft“. In diesem Dokument ist auch die Aufhebung des EH40-Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag fixiert.

Interessant ist die Begründung für die Abkehr vom EH40-Neubaustandard. Unter Punkt 2 des 14-Punkte-Plans heißt es dazu: „Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist allerdings sichergestellt, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau klimaneutral geheizt wird. Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten ist die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und wird ausgesetzt.“
Das bedeutet zwar formal, dass die Einführung von EH40 zunächst nur aufgeschoben ist. Die nächste planmäßige Bundestagswahl findet im Herbst 2025 statt. Zugleich deutet die Formulierung aber auch auf einen Strategiewechsel beim Klimaschutz im Gebäudebereich hin, der im Übrigen auch bereits in der jüngsten Novelle des GEG gesetzlich verankert wurde.
Klimaneutral Heizen statt Dämmen?
Mehr Klimaschutz für Neubauten ist seit den Zeiten der alten Energieeinsparverordnung ( EnEV ), die Ende 2020 dann im neuen GEG aufging, vor allem mit der Definition des maximal erlaubten Jahres-Primärenergiebedarfs für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbunden. Darüber hinaus darf der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle eines Neubaus eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Genaueres regelt auch hier das GEG.
Beides zusammen – einen niedrigen Energiebedarf und einen geringen Wärmeverlust über die Gebäudehülle – können Bauherren nur durch eine bessere Dämmleistung der Gebäudehülle beeinflussen. Auch die Einführung von EH40 würde letztlich wieder mehr Dämmung und damit weiter steigende Neubaukosten bedeuten. Ausgerechnet die in jüngster Zeit so heftig umstrittene GEG-Novelle nimmt in diesem Zusammenhang aber eine Akzentverschiebung vor. Nicht umsonst wurde in Medien und Öffentlichkeit meist vom „Heizungsgesetz“ gesprochen, wenn das geänderte GEG gemeint war. Die wesentlichsten Änderungen betreffen tatsächlich die verschärften Vorschriften zum klimaneutralen Heizen.
Es stellt sich die Frage: Brauchen wir aus Klimaschutzgründen überhaupt noch weitere Verschärfungen beim Dämmniveau der Gebäudehülle, wenn die Wärmeerzeugung in Neubauten künftig komplett dekarbonisiert wäre? Schließlich könnten künftig auch Häuser mit geringer Energieeffizienz der Gebäudehülle klimaneutral betrieben werden, nämlich dann, wenn in ihnen nur noch klimaneutrale Energien zum Einsatz kommen. Ein höherer Verbrauch würde dann zwar noch dem eigenen Geldbeutel schaden, nicht aber dem Klima.
ZIA-Gutachten
Diese Idee setzt natürlich voraus, dass nachhaltige grüne Energie in ausreichender Menge (und damit günstig) zur Verfügung steht. Da dies auf absehbare Zeit wohl kaum der Fall sein wird, macht Energieeinsparung durch besser gedämmte Gebäudewände sicher auch in einer dekarbonisierten Welt noch Sinn. Gleichwohl bleibt die Frage, ob weitere Verschärfungen bei den energetischen Standards für Neubauten noch notwendig und sinnvoll sind. Ob es Sinn macht, in der nächsten Legislaturperiode das Effizienzhaus 40 erneut auf die Tagesordnung zu bringen, scheint jedenfalls fragwürdig. Das zeigen auch wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre.

So kam beispielsweise Ende 2021 ein Gutachten im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA zu dem Schluss, dass weiter verschärfte Dämmanforderungen an die Gebäudehülle nur noch „zu geringen und rein theoretischen Einsparungen des Heizwärmebedarfs“ führen würden. Das Potenzial, auf diesem Wege Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) zu senken, sei gering. Schlimmer noch: Die Autoren des ZIA-Gutachtens halten höhere Dämmanforderungen in Bezug auf den Klimaschutz sogar für kontraproduktiv. Der Ressourcenaufwand für den erhöhten baulichen Wärmeschutz würde unterm Strich mehr THG-Emissionen auslösen als sich durch verschärfte Dämmvorschriften einsparen ließen.
Diese These bezieht sich wohlgemerkt nur auf den Neubaubereich, wo ein hohes Dämmniveau ohnehin schon Pflicht ist. Im ungedämmten oder nur schlecht gedämmten Altbaubestand dagegen könnte man durch ein besseres Dämmniveau zweifellos noch sehe viele THG-Emissionen vermeiden.
Das Gutachten von Ende 2021 – damals galt im Neubau der Standard EH75 – bestreitet also, dass man noch mehr für den Klimaschutz erreichen würde, wenn der Neubaustandard verschärft würde. Das bezieht sich freilich nur auf die Strategie, mit mehr Dämmung die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle weiter zu reduzieren. Grundsätzlich sieht das Gutachten durchaus noch viel Potenzial, um Neubauten zu realisieren, die weniger THG-Emissionen erzeugen. Das aber eben nicht durch mehr Dämmung, sondern durch einen Umstieg bei der Wärmeerzeugung von Gas- und Ölheizungen auf Wärmepumpen oder durch einen Ausbau der Fernwärme. Für eine erhöhte häusliche Stromproduktion empfiehlt die Studie zudem mehr Photovoltaik auf Dachflächen.
Kostenvergleich EH50/EH40
Auch in einer gemeinsamen Untersuchung von Pestel-Institut, ARGE Kiel und der Life Cycle Engineering Experts GmbH (LCEE) wird die Sinnhaftigkeit von EH40 als Neubaustandard bezweifelt. Die im Dezember 2022 veröffentlichte Studie „ Wohnungsneubau THG-Emissionen, Energieverbrauch und Kosten im Lebenszyklus “ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) in Auftrag gegeben und vergleicht die Lebenszyklus-Kosten verschiedener Gebäudetypen.
Als Berechnungsgrundlage diente den Forschenden unter anderem ein fiktives Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen und insgesamt 880 qm Wohnfläche, das mit einer Wärmepumpe beheizt wird und eine Lebensdauer von 50 Jahren hat. Der errechnete Energiebedarf dieses Mehrfamilienhauses (Heizung, Warmwasser) liegt bei jährlich 26.007 Kilowattstunden, wenn nach dem aktuellen Neubaustandard EH55 gebaut wird. Bei einem EH40-Haus wären es nur 22.811 Kilowattstunden pro Jahr.
Dem geringeren Verbrauch stehen höhere Investitionskosten gegenüber. Beim EH55-Gebäude sind es 2.634 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, bei der EH40-Variante 2.689 Euro. Bei EH40 haben die Forschenden zudem jährliche Zusatzkosten von 58,9 Euro pro Quadratmeter für Instandhaltung und Austausch errechnet. Bei EH55 betragen diese Extrakosten nur 48,1 Euro.
Die ermittelte Kostendifferenz pro Quadratmeter hört sich zunächst vielleicht gering an, rechnet man das Ganze aber auf die tatsächliche Wohnfläche um, ergeben sich schnell beachtliche Mehrkosten – jedenfalls deutlich mehr, als sich durch den geringeren Energiebedarf einsparen lassen. Zusammenfassend heißt es in der Studie: „Die Wahl eines höheren Effizienzstandards senkt zwar den Energieverbrauch und THG-Emissionen, führt aber zu signifikant höheren Kosten. Insbesondere die in der Vergangenheit oft vernachlässigten höheren Kosten für Wartung, Instandhaltung und den Austausch von Bauteilen über den Betrachtungszeitraum von 50 Jahren beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit.“
Wirtschaftlich ist EH40 also wohl nicht. Und was hätte das Klima von einer Mehrinvestition in EH40? Laut Studie nicht viel. Beim EH40-Gebäude würden pro Quadratmeter Wohnfläche in 50 Jahren Emissionen in einer Größenordnung von 689 Kilogramm CO2-Äquivalente anfallen – für Heizung und Warmwasser sowie Herstellung, Wartung, Instandhaltung und Entsorgung des Hauses. Beim EH55-Mehrfamilienhaus sind es 702 Kilogramm – also nur unwesentlich mehr.