Brandschutz im Gebäudebereich umfasst eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen. Dazu gehört im Prinzip alles, was dabei hilft, die Entstehung von Bränden zu verhindern oder zumindest die Brandausbreitung so lange zu verzögern, damit Menschen und Tiere gerettet werden können. Zum vorbeugenden Brandschutz wiederum gehören vor allem der bauliche und der technische Brandschutz. Doch was ist der Unterschied?
Ein Hinweis vorab: Welche Brandschutzmaßnahmen in der Praxis tatsächlich zum Einsatz kommen, hängt von der Art des jeweiligen Gebäudes ab. Bei höheren Gebäuden (Gebäudeklassen 4 und 5) gelten in der Regel strengere Brandschutzanforderungen. Die Gebäudeklassen werden in der deutschen Musterbauordnung in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe sowie der vorhandenen Nutzungseinheiten definiert. Ausführliche Infos zu diesem Thema gibt es im BaustoffWissen-Beitrag „ Brandschutz: Welche Rolle spielen die Gebäudeklassen? “.
Baulicher Brandschutz
Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Deutschland sind in den verschiedenen Landesbauordnungen geregelt, die sich bei diesem Thema aber allesamt eng an die Musterbauordnung anlehnen. Die Landesbauordnungen enthalten die grundsätzlichen Regeln. Diese werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert, welche die Bundesländer erlassen.

Beim baulichen Brandschutz geht es schwerpunktmäßig darum, wie die tragenden und raumabschließenden Gebäudebauteile zu errichten sind, um im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch einzugrenzen oder zumindest so lange hinauszuzögern, bis alle Menschen und Tiere das Gebäude sicher verlassen haben. Es geht also darum, wie lange die Bauteile im Brandfall standhalten. Je nach Gebäudeart und Einsatzbereich müssen die Gebäudebauteile eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse erreichen.
Je höher die Gebäude, umso höher sind in der Regel die Anforderungen an den Feuerwiderstand. Bei Häusern der Gebäudeklassen 1–3 müssen die tragenden und aussteifenden Wände und Stützen nur „feuerhemmend“ sein. Das bedeutet, dass sie bei einer einseitigen Beflammung mindestens 30 Minuten lang tragfähig bleiben müssen (Feuerwiderstandsklasse F 30). Bei Häusern der Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe) sind dagegen bereits „hochfeuerhemmende“ Eigenschaften gefragt. Das entspricht einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 60 Minuten (F60). Bei der höchsten Gebäudeklasse 5 (über 13 m hoch) schließlich müssen die „feuerbeständigen“ Bauteile mindestes 90 Minuten standhalten (F90).
Auch der Einbau spezieller Brandwände gehört natürlich in den Bereich des baulichen Brandschutzes. Laut §30 der Musterbauordnung sind unter bestimmten Bedingungen Gebäudeabschlusswände in Brandwandqualität vorgeschrieben, um den Brandübersprung von einem Gebäude auf ein benachbartes Gebäude zu vermeiden. Bei größeren Immobilien sind zudem auch innere Brandwände notwendig, die das Gebäude in mehrere Brandabschnitte unterteilen. Weitere Infos dazu, wann Brandwände in welchen Gebäudebereichen vorgeschrieben sind, bietet der BaustoffWissen-Beitrag „ Was sind Brandwände? “.
Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile ist sicher der Kern des baulichen Brandschutzes, aber nicht der einzige Aspekt. Auch die Errichtung einer brandschutzgerechten „Infrastruktur“ spielt eine Rolle. So gehören beispielsweise die Gestaltung der Flucht- und Rettungswege sowie der Anschluss eines Gebäudes an ausreichend Löschwasserreserven ebenfalls zum baulichen Brandschutz.
Technischer Brandschutz
Beim technischen Brandschutz geht es nicht um die baulichen Aspekte einer Immobilie, sondern um die Anlagentechnik, sofern diese dazu beiträgt, dass Brände frühzeitig erkannt, gemeldet, eingedämmt oder auch gelöscht werden. Dazu gehören beispielsweise dezentrale Brand- und Rauchmelder, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen oder auch Blitzschutzsysteme im Gebäudebereich.

In größeren Gebäuden sind häufig zentrale Brandmeldeanlagen integraler Bestandteil des technischen Brandschutzes. Diese leiten zum Beispiel den Alarm von Brandmeldern an die örtliche Feuerwehr weiter, lösen den Verschluss von Brandschutzklappen und die Öffnung von Rauchabzugsanlagen aus und sorgen dafür, dass die gebäudeinternen Löschanlagen in Betrieb gehen.
Bei Brandschutzklappen handelt es sich um technische Vorrichtungen für Lüftungsleitungen. Sie sind dort notwendig, wo sich die Leitungen in raumabschließenden Bauteilen befinden, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist. Laut § 41 der deutschen Musterbauordnung muss dann nämlich auch die Lüftungsleitung so beschaffen sein, dass eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist. Dafür sorgen die Brandschutzklappen. Sie sind normalerweise geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen, schließen aber im Brandfall, um die Übertragung von Feuer und Rauch in andere Brandabschnitte zu unterbinden.
Während Brandschutzklappen dazu beitragen, dass der Brandraum dicht bleibt, werden an Rettungswege gegenteilige Anforderungen gestellt. Um Menschenleben zu retten ist es dort nämlich wichtig, dass eingedrungener Brandrauch möglichst schnell wieder abgeführt oder zumindest mit Frischluft verdünnt wird. Für diesen Zweck gibt es Rauchabzugsanlagen, die ebenfalls zu den typischen Maßnahmen des technischen Brandschutzes gehören. Wann diese Anlagen wo zu installieren sind, verrät der BaustoffWissen-Beitrag „ Rauch- und Wärmeabzug bei Gebäudebränden “.
Feuer- und Rauchschutztüren
Und was ist mit Feuer- und Rauchschutztüren? Die sind ein Beispiel dafür, dass man die Unterscheidung von baulichem und technischen Brandschutz in der Praxis nicht zu eng sehen darf. Mitunter überschneiden sich die Kategorien.
Brandschutztüren sind ein fester Bestandteil raumabschließender Gebäudebauteile. Zusammen mit der sie umgebenden Wandkonstruktion sollen sie die Brandausbreitung verhindern beziehungsweise vermindern. Sie müssen daher auch denselben Feuerwiderstand wie die Wände aufweisen. Sofern man also die Türen als Bestandteil des Gesamtsystems Brandschutzwand sieht, macht es Sinn, die Bauelemente zum baulichen Brandschutz zu zählen. Andererseits werden Feuer- und Rauchschutztüren vielerorts zentral von der Brandmeldeanlage gesteuert. Insofern sind sie irgendwie auch Teil des technischen Brandschutzes.
In der Praxis begegnet man Feuer- und Rauchschutztüren vor allem in öffentlichen Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz – von größeren Büro- und Gewerbekomplexen über Schulen, Universitäten und Kindergärten bis hin zu Krankenhäusern, Seniorenheimen und Hotels. Definitiv vorgeschrieben sind sie bei Durchbrüchen in Brandwänden, aber auch in langen Flurbereichen, wie man sie vor allem in öffentlichen Gebäuden findet. Mehr Infos zum Thema gibt es im BaustoffWissen-Beitrag „ Wie funktionieren Feuerschutztüren? “:
Sprinkler statt Brandwand?
In der Praxis ergänzen sich baulicher und technischer Brandschutz. In einem gewissen Rahmen kann man die verschiedenen Brandschutzarten aber auch alternativ einsetzen, um ein bestimmtes Brandschutzziel auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen. So kann zum Beispiel der Einbau einer Sprinkleranlage in einem Großraumbüro eine ansonsten notwendige Unterteilung in verschiedene Brandabschnitte ersetzen.
Indem technische Brandschutzlösungen den Bau von Wänden mit hohem Feuerwiderstand ersetzen, können sie sogar die Ökobilanz eines Gebäudes verbessern. Darauf weisen Michael Haugeneder von der Forschungsgesellschaft ATP sustain und Werner Hoyer-Weber vom Ingenieurbüro Hoyer Brandschutz in einem Interview hin, das in der Ausgabe 5/2023 des Magazins FeuerTrutz erschienen ist (Direktlink zum Interview hier ).
Im besagten Interview verweist Michael Haugeneder unter anderem darauf, dass es beim baulichen Brandschutz meist um masseintensive Bauteile gehe, die nicht sortenrein zerlegbar seien. Wörtlich fügt er hinzu: „So sind beim baulichen Brandschutz sämtliche Feuerschutzplatten, Spachtelmassen oder Anstriche von ihrer Grundeigenschaft her so aufgebracht, dass sie sich auch unter Extremsituationen nicht ablösen oder trennen. Damit werden aber sogar Baustoffe wie Holz ökobilanztechnisch schlechter, weil sie nicht mehr trennbar sind“.
Brandwände durch anlagentechnischen Brandschutz zu ersetzen, funktioniert gleichwohl nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das macht abschließend die folgende Interviewaussage von Michael Haugeneder deutlich: „Wenn nur brandschutztechnische Anforderungen an ein Bauteil gestellt werden und keine weiteren bauphysikalischen wie Schall- oder Wärmeschutz, können – sofern die brandschutztechnische Anforderung an das Bauteil durch anlagentechnischen Brandschutz reduziert werden kann – Materialien verwendet werden, die in der Ökobilanz nicht mehr so masseintensiv sind und sich darin positiv auswirken.“