Vorschriften der Landesbauordnungen

Entrauchung eines innen liegenden Treppenhauses über ein Flachdach.
Grafik: Eternit Flachdach
Angesichts dieser Gefahr ist es nachvollziehbar, dass Flucht- und Rettungswege im Brandfall so weit wie möglich rauchfrei zu halten sind. Neben der enormen Giftigkeit der Gase ist das auch deshalb wichtig, weil der Brandrauch die Sicht sowohl für fliehende Menschen als auch für die Feuerleute stark einschränkt. Während also der Brandraum selbst – sofern sich keine Menschen mehr in ihm befinden – möglichst dicht zu halten ist, gilt für die Rettungswege genau das Gegenteil. Eingedrungener Brandrauch muss dort so schnell wie möglich abgeführt beziehungsweise zumindest mit Frischluft verdünnt werden.
Die Landesbauordnungen (LBO) in Deutschland schreiben daher vor, dass an der Außenwand liegende “notwendige Treppenräume“ in jedem Geschoss über Fenster verfügen müssen, die man öffnen kann. Nicht grundsätzlich vorgeschrieben sind dagegen Rauchabzugsanlagen, die sich automatisch öffnen, wenn sie ein Signal von einem Rauchmelder erhalten. Die Regeln der verschiedenen Bundesländer unterscheiden sich hier leicht. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass Rauchabzüge bei innen liegenden notwendigen Treppenräumen generell Pflicht sind, während sie bei an der Außenwand liegenden Treppenräumen erst ab einer bestimmten Gebäudehöhe zu installieren sind.
In vielen LBO gilt dies ab einer Gebäudehöhe von 13 m. Dann ist an der obersten Stelle des Treppenraums ein Rauchabzug zu installieren, der einen freien Querschnitt von mindestens 1 m² aufweisen muss. Er muss einerseits vom obersten Treppenabsatz, andererseits aber auch vom Erdgeschoss aus geöffnet werden können.
Unterschied zwischen Rauch- und Wärmeabzug

Beispiel für eine Rauch- und Wärmeabzug-Anlage bei einem Gebäude mit Steildach.
Grafik: Velux
Rauchabzüge werden an der obersten Stelle des Treppenraums installiert, weil das warme Brandgas nach oben steigt und zunächst im Deckenbereich eine Schicht bildet. Wenn der Rauch dort durch eine Öffnung entweichen kann, dann führt das dazu, dass sich in den unteren Gebäudebereichen längere Zeit eine raucharme Schicht erhalten kann. Bereits das kann ein lebensrettender Effekt sein. Hinzu kommt, dass mit dem Brandrauch nicht nur giftige Gase, sondern auch ein Teil der Brandhitze abgeführt wird. Dadurch sind Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, besser vor Verbrennungen geschützt. Außerdem heizt sich die Bausubstanz weniger stark auf, wodurch einerseits die Brandweiterleitung verringert und andererseits die Einsturzgefahr von Bauteilen vermindert wird.
Da Rauchabzüge stets zugleich die Freisetzung thermischer Energie ermöglichen, werden sie auch als Rauch- und Wärmeabzug-Anlagen (RWA) bezeichnet. Es gibt aber auch “reine“ Wärmeabzüge (WA), die vor allem im Industriebau zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich um Wand- oder Dachflächen aus Materialien, die ab bestimmten Temperaturen zu schmelzen beginnen und dadurch Öffnungen freigeben. Sie bestehen meist aus Kunststoff oder aus speziellen Gläsern – zum Beispiel Silikat-Glas, Verbund-Sicherheits-Glas (siehe Beitrag Einbruchsschutz) oder Drahtglas.Wärmeabzüge sind kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur RWA. Während sich ein Rauchabzug schon zu Beginn eines Brandes öffnen sollte, werden Wärmeabzüge bewusst deutlich später wirksam. Sie schmelzen beim Erreichen von hohen Temperaturen, wie sie sich erst im Brandverlauf allmählich entwickeln. Man kann es so ausdrücken: Zu Beginn eines Brandes, wenn die Brandwärme noch relativ gering ist, steht der Rauchabzug im Vordergrund, aber je länger ein Gebäude dem Feuer ausgesetzt ist, umso wichtiger wird der Wärmeabzug. Er soll vor allem verhindern, dass ein Gebäude durch die Hitzeeinwirkung auf die Bauteile irgendwann komplett einstürzt.