
Rohrschalen aus Steinwolle mit Aluminium-Kaschierung.
Fotos: Rockwool
Rohrschalen: Dämmung von Heizungs- und Trinkwasserleitungen
Nicht nur Hauswände, sondern auch Heizungs- und Trinkwasserleitungen müssen laut Energieeinsparverordnung in vielen Fällen gedämmt werden. Die „Technische Isolierung“ erfolgt mit Rohrschalen aus Mineralwolle, Kunststoffschaum oder Kautschuk.
Die aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung schreibt unter anderem vor, dass zugängliche Rohre von Heizungsanlagen zwingend gedämmt werden müssen, sofern sie sich in unbeheizten Räumen befinden (§10 EnEV 2014). Dadurch soll insbesondere verhindert werden, dass bereits im Heizungskeller größere Mengen Heizenergie verloren gehen, weil Wärme durch die Rohrwandungen an die kalte Raumluft abgegeben wird.
Heizungsrohre und Trinkwasserleitungen (warm)
Die Pflicht zur Dämmung von Heizungsrohren in unbeheizten Räumen gilt übrigens nicht nur für Neubauten, sondern generell. Besitzer von Bestandsgebäuden haben eine Nachrüstungspflicht. Lediglich unzugängliche Bestandsrohre – also solche, die zum Beispiel innerhalb der Wand oder im Fußbodenaufbau verlegt sind – müssen nicht nachträglich gedämmt werden.
Die EnEV schreibt ferner vor, dass auch Leitungen für warmes Trinkwasser zu dämmen sind, wenn sie neu eingebaut werden (§14). Im Klartext heißt das: Trinkwasserleitungen (warm) müssen bei Neubau und nach Rohrsanierungen gedämmt werden, um die Wärmeabgabe zu minimieren. Anders als bei Heizungsrohren gilt das nicht nur für unbeheizte, sondern auch für beheizte Räume. Dafür gibt es aber keine generelle Nachrüstungspflicht für Bestandsrohre, solange diese nicht ohnehin erneuert werden müssen.
Trinkwasserleitungen (kalt)
Für Leitungsrohre, die kaltes Trinkwasser führen, sieht die EnEV übrigens keine Dämmpflichten vor. Das bedeutet allerdings nicht, dass es keine gibt. Stattdessen gelten hier die Regeln der 2012 in Kraft getretenen DIN 1988-200. Demnach müssen Trinkwasserleitungen (kalt) so ausgeführt werden, dass eine Erwärmung des kalten Trinkwassers auf mehr als 25 °C ausgeschlossen ist. Dadurch soll vermieden werden, dass im Leitungswasser das Wachstum von gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen gefördert wird. Die berüchtigten Legionellen etwa verbreiten sich bei Temperaturen zwischen 25 und 45 °C besonders gut.
Ob Trinkwasserleitungen (kalt) gedämmt werden müssen, hängt also nicht zuletzt von den zu erwartenden Raumlufttemperaturen ab. Sind diese hoch, dann muss durch Dämmung verhindert werden, dass die Rohre zu viel Wärme von außen aufnehmen. Darüber hinaus fordert die DIN 1988-200, dass sich bei hoher Raumluftfeuchtigkeit kein Tauwasser auf der kalten metallischen Oberfläche der Trinkwasserleitungen niederschlagen darf. Ziel ist es hier zu verhindern, dass die Rohre Rost ansetzen. Auch diese Gefahr lässt sich durch den Einsatz der marktüblichen Rohrschalen verhindern.
Lüftungs- und Kühlsysteme
Laut EnEV 2014 sind übrigens auch die Leitungen/Kanäle vieler Lüftungs- und Kühlsysteme gegen eine Wärmeaufnahme zu dämmen, wenn die Technik neu eingebaut wird. Das gilt für „Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt und raumlufttechnische Anlagen, die für einen Volumenstrom der Zuluft von wenigstens 4.000 Kubikmeter je Stunde ausgelegt sind“ (§15 EnEV 2014). Ziel ist hier – wie bei den kalten Trinkwasserleitungen – nicht die Begrenzung der Wärmeabgabe, sondern der Wärmeaufnahme. Außerdem soll die Dämmung auch bei Lüftungs- und Kühlsystemen die äußere Tauwasserbildung verhindern.
Woraus bestehen Rohrschalen?

Elastische Rohrschalen auf Basis von synthetischem Kautschuk.
Foto: Armacell
Die marktüblichen Rohrschalen bestehen in der Regel aus Mineralwolle, Kunststoffschaum oder Kautschuk. Sie werden mit unterschiedlichsten Durchmessern und Dämmstoffdicken angeboten. Die vorgeschriebene Mindestdicke für die Dämmung variiert je nach Anwendungsfall und Rohrdicke. Genauere Angaben dazu sind der Tabelle in Anlage 5 der EnEV zu entnehmen. Allgemein lässt sich sagen, dass die Dämmung umso dicker sein muss, je größer der Innendurchmesser der Rohre ist. Maximal ist eine Dämmstoffdicke von 100 mm vorgeschrieben – für alle Rohre mit einem Innendurchmesser von über 100 mm.
Zur Erleichterung der Montage sind die Rohrschalen oft bereits ab Werk einseitig geschlitzt, sodass sie sich einfach um die Rohre stülpen lassen. Rohrschalen aus Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle) sind die teuerste der drei Varianten, dafür haben sie aber den Vorteil, dass sie den besten Brandschutz bieten.
Brand- und Feuchtigkeitsschutz
Denn Mineralwolle ist nicht brennbar, tropft bei Hitzeeinwirkung nicht heiß ab und entwickelt keine Rauchgase. Dafür ist sie allerdings feuchteempfindlicher als Dämmstoffe auf Kunststoffbasis. Die Rohrschalen müssen daher durch eine diffusionsdichte Außenhaut geschützt werden. Das geschieht zum Beispiel mit Kaschierungen aus Aluminiumfolie. Diese schützen einerseits den Dämmstoff vor Durchfeuchtung – und damit vor einem Nachlassen der Dämmwirkung – sowie andererseits das Rohr vor Durchrostung.
Geschlossenzellige Rohrschalenmaterialien aus Kunststoffschaum beziehungsweise Kautschuk haben den Vorteil, dass sie nicht durchfeuchten können und daher auch keine feuchtigkeitsabweisende Schutzfolie benötigen. Sie kosten zudem weniger. Am günstigsten sind die marktüblichen Schaumstoffdämmstoffe auf Basis von Polyethylen (PE) oder Polyurethan (PUR). Etwas teurer ist die Variante Kautschuk, allerdings immer noch preisgünstiger als Mineralwolle.
Im Vergleich zu Mineralwolle haben Kunststoffschaum- und Kautschukprodukte schlechtere Brandschutzeigenschaften. Die Materialien können schmelzen sowie heiß abtropfen und entwickeln dabei häufig giftige und entzündbare Rauchgase. Rohrschalen aus Kautschuk sind allerdings beständiger gegen hohe Temperaturen als PE- oder PUR-Schäume. Zudem ist Kautschuk biegsamer, eignet sich also besser für gebogene Rohre.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
Kontakt:
freierjournalist@rolandgrimm.com
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