Ein aus einem 100-Euro-Schein gefaltetes Haus, das auf einem Stapel von Euro-Banknoten steht.
Die neue Förderung soll den Wohnungsbau kurzfristig ankurbeln. (Quelle: Pixabay)

Aktuell 2025-12-01T08:00:00Z EH55-Förderung reloaded

Die Bundesregierung hat die von der Ampel-Regierung gestoppte KfW-Förderung für das Effizienzhaus 55 reaktiviert – zumindest vorübergehend und begrenzt auf ein Fördervolumen von insgesamt 800 Millionen Euro. Damit soll die Realisierung baureifer Vorhaben aktiviert werden. Förderfähig sind allerdings nur Gebäude, bei denen die Wärmeerzeugung zu 100 % mit erneuerbaren Energien erfolgt.

Wie das Bundesbauministerium letzte Woche bekannt gab, startet die neue „Effizienzhaus 55-Plus-Förderung“ am 16. Dezember und endet, wenn die bereitgestellten Mittel von insgesamt 800 Millionen Euro aufgebraucht sind. Baureife Vorhaben können mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert werden. Der Zinssatz wird am Tag des Förderstarts auf den Seiten der KfW-Bank abrufbar sein. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre. Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal zehn Jahre.

Bauüberhang aktivieren

Mit der neuen Förderung will die Bundesregierung vor allem Wohnneubauprojekte adressieren, die noch im EH55-Standard geplant und genehmigt worden waren, wegen des 2022 erfolgten Förderstopps bislang aber nicht realisiert wurden. Die nun in Aussicht gestellten zinsverbilligten Kredite sollen den Bauüberhang kurzfristig aktivieren und damit mehr Wohnraum schaffen. Neben Neubauprojekten ist auch der Ersterwerb von Wohngebäuden förderfähig. Kommunen können einen Zuschuss von 5 % erhalten.

„Auf dem Papier haben wir rund 760.000 Wohnungen mehr in Deutschland, von denen aufgrund gestiegener Kosten aber aktuell viele nicht realisiert werden“, sagt Bundesbauministerin Verena Hubertz. „Wir wollen fertige Planungen in gebaute Häuser umwandeln. Deshalb starten wir unsere EH55-Plus-Förderung mit einem Umfang von 800 Millionen Euro. Die Förderung ist ein notwendiger Schub für die Bauwirtschaft.“

Die neue Zinsförderung kann nur erhalten, wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung für ein EH55-Gebäude vorweisen kann, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein. Der bewilligte Kreditbetrag muss vom Antragsteller innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden.

Förderfähige Wohngebäude müssen mit einer Wärmeerzeugung mit 100 % erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig.

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zuletzt editiert am 28. November 2025