Ein modernes Gebäude mit Holzverkleidung und Balkonen, überlagert von einem großen Paragrafensymbol.
Insbesondere beim Bau mehrgeschossiger Gebäude stehen der Holzbauweise weiterhin regulatorische Hürden entgegen. (Quelle: FNR/ Zooey Braun/ Max Mannschreck)

Aktuell 2025-02-03T08:00:00Z Hemmnisse für Holzbau abbauen

Eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Empfehlungen vorgelegt, um Hemmnisse abzubauen, die die Holzbauweise in Deutschland behindern. Konkret wird eine zügigere Umsetzung der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie, eine Verlängerung aktueller Prüfzeugnisse für Holzbauteile und eine Überarbeitung der Grenzwerte für holztypische VOC-Emissionen gefordert.

Die Empfehlungen wurden im Rahmen der vom BMEL initiierten „Charta für Holz 2.0“ erarbeitet. Die zuständige Charta-Arbeitsgruppe „Bauen mit Holz in Stadt und Land“ (AG Bauen) verspricht sich davon einen Abbau regulatorischer Hemmnisse für das Bauen mit Holz. Die Empfehlungen wurden auf der Website der Charta für Holz veröffentlicht (Direktlink hier ).

Drei Empfehlungen

Die Empfehlungen betreffen drei Punkte. Zum einen fordert die AG Bauen die Bauministerien der Länder auf, die 2024 von der Bauministerkonferenz novellierte Muster-Holzbau-Richtlinie (M-HolzBauRL) unverzüglich in geltendes Recht zu übernehmen. Aktuell gilt nämlich vielerorts noch die M-HolzBauRL von 2020 . Diese verfolgt unter anderem das Ziel, die Realisierung mehrgeschossiger Holzbauten der Gebäudeklassen 4 und 5 zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Dies sei aber leider nur unzureichend gelungen – heißt es in einer Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die im Auftrag des BMEL die Geschäftsstellen der Charta für Holz betreut. Es sei noch immer so, dass viele Holzbau-Vorhaben den Weg über kosten- und zeitaufwändige Einzelfallgenehmigungen gehen müssen, und noch immer würden Anträge aufgrund der großen Rechtsunsicherheit prinzipiell abgelehnt. Die neu beschlossene M-HolzBauRL könne hier Abhilfe schaffen.

Punkt zwei: Die AG Bauen empfiehlt, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für Holzbauteile wieder zuzulassen. Hintergrund: Aktuell laufen viele dieser Prüfzeugnisse aus – zum Beispiel für hochfeuerhemmende Wand- und Deckenholzkonstruktionen – und werden nicht mehr erneuert. Geplant war eigentlich der Ersatz durch eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Um den „erheblichen Genehmigungsstau“ im aBG-Bereich zu entschärfen, empfiehlt die AG Bauen nun aber zunächst die Verlängerung der aktuellen Prüfzeugnisse. Ergänzend rät sie, im Bereich Brandschutz das Europäische Klassifizierungssystem einzuführen. Dies würde Genehmigungsverfahren – ohne Abstriche bei der Sicherheit – erheblich vereinfachen.

Punkt 3: Die AG Bauen empfiehlt, die bestehenden Anforderungen an VOC-Emissionen von Holzprodukten zu überarbeiten. „Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die strengen Grenzwerte für holztypische VOC-Emissionen aus gesundheitlicher und toxikologischer Sicht zum Teil unbegründet sind“, heißt es dazu in der bereits oben genannten FNR-Pressemitteilung vom 28. Januar. Dadurch würden harzreiche Hölzer wie Kiefernholz unnötig benachteiligt. Die AG Bauen fordert die Berücksichtigung derartiger Erkenntnisse bei den Emissionsrichtwerten zu berücksichtigen. Sie empfiehlt zudem, „Messergebnisse realistisch zu bewerten“. Zu berücksichtigen sei etwa das Abklingverhalten von Holz, das schon wenige Wochen nach dem Einbau zu einer starken Verringerung der holztypischen Emissionen führe. Zudem müssten die realen klimatischen Bedingungen bei Raumluftmessungen berücksichtigt werden, die von den Normbedingungen stark abweichen und die Ergebnisse beeinflussen könnten.

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zuletzt editiert am 03. Februar 2025
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