Wann bekommen Azubis Geld von Vater Staat?
In vielen Berufen ist die Ausbildungsvergütung sehr gering – eher eine Aufwandsentschädigung als ein kostendeckender Unterhalt. Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst und nicht auf Unterstützung deiner Eltern zählen kann, fragst du dich zu Recht: Wie soll ich davon leben? Allerdings haben Azubis oft auch Anspruch auf staatliche Unterstützung. Insbesondere auf Berufsausbildungsbeihilfe.
Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern in der Regel nicht von zu Hause ausziehen. Auch dann nicht, wenn sie die Schule bereits abgeschlossen haben und eine betriebliche Ausbildung beginnen. Das ist natürlich eine Freiheitsbeschränkung – aber immerhin eine gut „gepolsterte“. Denn schließlich sind die Eltern weiterhin verpflichtet, für den Lebensunterhalt ihrer Zöglinge aufzukommen. Dieser „Welpenschutz“ geht sogar noch weiter, wenn du als Azubi 18 wirst. Dann kann dir niemand mehr verwehren, eine eigene Wohnung zu mieten, aber deine Eltern bleiben weiterhin unterhaltspflichtig, zumindest solange du deine Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hast.
Unterhaltspflicht der Eltern
Es kommt immer wieder vor, dass in Familien der Haussegen schief hängt, weil der volljährige Nachwuchs, der sich noch in Ausbildung befindet, schon frühzeitig ausziehen möchte. Logisch: Solange du noch bei den Eltern wohnst, fällt keine zusätzliche Miete an und dein Lebensunterhalt wird weitgehend in Form von „Naturalien“ gereicht (Verpflegung und Unterkunft). Hast du dagegen eine eigene Wohnung, müssen die Eltern Unterhaltsgeld zahlen, und das fällt vielen nicht leicht. Aber es hilft nichts: Grundsätzlich müssen die Eltern zahlen, solange ihr Kind die erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat. Azubis können den Unterhalt sogar vor Gericht einklagen.
Die Unterhaltshöhe hängt vom Einzelfall ab. Die Berechnung ist kompliziert und kann hier nicht näher beschrieben werden. Volljährigen Azubis mit eigener Wohnung wird allerdings oft ein pauschaler Anspruch von monatlich 670 Euro zugesprochen. Darin ist das Kindergeld, das die Eltern erhalten, bereits eingerechnet. Wenn du eine hohe Ausbildungsvergütung bekommst, müssen die Eltern aber normalerweise weniger zu deinem Unterhalt zuschießen. Andererseits: Wenn deine Eltern viel Geld verdienen, kann auch ein höherer Unterhalt fällig werden. Im Einzelnen entscheiden in Deutschland die Familiengerichte über die Höhe des Kindesunterhaltes. Sie tun das auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle.
Kindergeld
Als volljähriger Azubi, der nicht mehr zu Hause wohnt, hast du auf jeden Fall Anspruch auf das Kindergeld, das deine Eltern für dich erhalten. Der Staat gewährt diese Finanzspritze auch für Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr so lange sie ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Die Höhe des Kindergeldes beträgt 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für das vierte Kind. Ausgezahlt wird der Betrag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – im Normalfall an die Eltern. Wer nicht mehr zu Hause wohnt und das Geld von seinen Eltern nicht freiwillig erhält, kann bei der Arbeitsagentur beantragen, dass die Summe direkt auf sein Konto überwiesen wird.
Berufsausbildungsbeihilfe
Unterhalt kann nur zahlen, wer dazu finanziell in der Lage ist. Die Belastungen für die Eltern dürfen nicht unzumutbar werden, ein ausreichender Teil ihres Einkommens muss unantastbar bleiben. Um das sicherzustellen, hat der Gesetzgeber Freibeträge eingeführt. Bei Arbeitslosen und Geringverdienern kann dadurch die Unterhaltspflicht für Kinder in der Ausbildung faktisch entfallen. In solchen Fällen springt der Staat mit der Berufsausbildungsbeihilfe ein (BAB). Azubis können sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Es gibt BAB normalerweise nur für die Erstausbildung und auch nur für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Außerdem darf der Antragsteller nicht mehr im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen. Der Bezug von BAB setzt ferner voraus, dass dem Azubi „die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen (Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen“ (SGB III, § 56). Im Klartext: Geld von Vater Staat gibt es nur, wenn die Eltern nicht ausreichend zahlen können und der Azubi auch sonst seinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann. Voraussetzung ist also eine Bedürftigkeitsprüfung. Die umfasst übrigens auch die Zahlungsfähigkeit eines/einer Ehepartners/in, falls der Azubi bereits verheiratet ist.