Vollverglaste Balkone bieten einen optimalen Wetterschutz, wenn es draußen regnet oder windig ist. Der Balkon wird dadurch fast ganzjährig nutzbar. Eine Verglasung verbessert aber auch den Schall- und Wärmeschutz der Immobilie. Und das nicht nur im Neubau. Auch bei Bestandsgebäuden lassen sich Vollverglasungen nachrüsten. Das macht vor allem Sinn, wenn Fassade und Balkone ohnehin energetisch saniert werden müssen.
Nach Angaben des Verglasungsexperten Lumon gehört eine Vollverglasung von Balkonen in vielen europäischen Ländern bei Sanierungsmaßnahmen bereits zum Standard. Bei deutschen Wohnungsgenossenschaften und Eigentümergesellschaften sei dies dagegen nicht der Fall. Wenn überhaupt, würden nachträgliche Balkonverglasungen hierzulande meist aus schallschutztechnischen Gründen realisiert.
Maximaler Schutz durch Vollverglasung
Die in Leinfelden-Echterdingen ansässige Lumon Deutschland GmbH ist Teil der finnischen Lumon-Gruppe und gehört nach eigenen Angaben zu den Marktführern im Bereich der Balkonverglasung. Mit einer Lumon-Verglasung lasse sich auf Balkonen eine Luftschalldämmung von bis zu 28 Dezibel erzielen – so das Unternehmen.

Ein so starker Schallschutz erfordert natürlich einen komplett verglasten Balkon – sozusagen im „Wintergarten-Stil“. Teilverglasungen – etwa im Brüstungsbereich oder lediglich an den Seiten der Balkonplatte – bieten zwar auch einen gewissen Witterungsschutz, helfen aber nur bedingt gegen äußere Lärmquellen und schon gar nicht gegen Wärmeverluste.
Die klassische Lumon-Verglasung für Balkone ist jedenfalls eine Vollverglasung. Die Glaselemente des Herstellers verfügen oben und unten über ein Aluminiumprofil, das an der Balkondecke und am Handlauf des Geländers montiert wird – alternativ auch am Boden der Balkonplatte. Zwischen den Aluminiumprofilen ist das Glas mit Halteprofilen befestigt. Letztere ermöglichen das Schieben und Verdrehen der Verglasung. Die permanente Lüftung des Balkons erfolgt – auch bei geschlossenen Scheiben – über 2–3 mm große Spalten zwischen den Verglasungselementen.
Vollverglasungssysteme wie die von Lumon erfordern also nicht nur eine Balkonplatte, sondern auch eine Balkondecke. In vielen Fälle – vor allem im mehrgeschossigen Wohnungsbau – bietet sich dafür die Bodenplatte des darüberliegenden Balkons an. Bei Balkonen, die nicht auskragend, sondern ins Gebäude integriert sind und bündig mit der Fassade abschließen, genügen normale Fensterverglasungen. Für auskragende Balkone ohne Überdachung dagegen lassen sich die Vorteile der Vollverglasung nur realisieren, wenn nachträglich auch eine Überdachung erfolgt – verglast oder nicht verglast.
Energetische Aufwertung
Die Vollverglasung bietet große Vorteile nicht nur für den Schallschutz, sondern auch um Gebäude energetisch aufzuwerten. Laut einer Studie, die der heutige Lumon-Mitarbeiter Kimmo Hilliaho bereits 2010 an der finnischen Tampere University of Technology erarbeitet hat, ist die Lufttemperatur auf einem verglasten Balkon gewöhnlich deutlich höher als die Außenluft. Die Verglasung wirke wie ein Wärmepuffer und habe den Effekt einer 10 cm dicken Fassadendämmung – heißt es auf der Lumon-Website.

Bei energetischen Gebäudesanierungen könnte die Vollverglasung von Balkonen also dazu beitragen, dass für die dahinterliegende Fassade eine dünnere Dämmung ausreicht. Solare Wärmegewinne durch den Wärmepuffer-Effekt der Verglasung tragen zudem auch zur Erwärmung angrenzender Räume bei, sodass geringere Heizkosten möglich sind.
Lumon hat die Ergebnisse der finnischen Studie auf deutsche Wohnverhältnisse übertragen und dafür Berliner Wohngebäude analysiert. Dabei kam heraus, dass Balkonverglasungen Energieeinsparungen zwischen 5,6 % und 12 % ermöglichen. Der tatsächliche Wert hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Wetter (Sonne, Wind), aber natürlich auch von den baulichen Gegebenheiten. Bei Balkonen mit Südausrichtung ist der Wärmepuffer-Effekt am größten. Zudem erzielen innenliegende Balkone bessere Werte als auskragende Konstruktionen.
Ein wichtiger Faktor ist auch die Art der Verglasung selbst. Wird der Balkon mit einer Mehrscheiben-Isolierverglasung eingehaust, ist der Wärmeschutz sehr hoch, der Balkon lässt sich dann ganzjährig als zusätzlicher Wohnraum nutzen. Eine einfache „Kaltverglasung“ bietet dagegen viel weniger Wärmeisolierung, ist aber deutlich billiger in der Anschaffung.
Effektiver Wetterschutz
Neben Schall- und Wärmeschutz sorgen Vollverglasungen natürlich auch ganz allgemein für einen erhöhten Schutz der dahinter liegenden Bausubstanz. Balkonplatte und Fassade sind bei geschlossener Verglasung weitgehend von äußeren Wettereinflüssen abgeschirmt. Hinzu kommt der Schutz vor gröberen Verschmutzungen – beispielsweise durch Tauben.
Angesichts der Zunahme von Extremwetterlagen und insbesondere Starkregenereignissen gewinnt der Witterungsschutz auch in Deutschland vermehrt an Bedeutung. Nach Angaben von Lumon verlängern hochwertige Balkonverglasungen die notwendigen Sanierungszyklen und verlängern die Nutzungsdauer von Balkonen um fünf bis zehn Jahre.
Die Vollverglasung von Balkonen hat also viele Vorteile und bietet mannigfaltigen Schutz vor unterschiedlichen Außeneinflüssen. Sie bedeutet zudem nicht komplette Abschottung. Zwar gibt es durchaus Systeme mit Festverglasung, aber die meisten Hersteller bieten auch flexible Lösungen, die ein schnelles und unkompliziertes Öffnen der Glaselemente ermöglichen. So wird der „Wintergarten“-Balkon in der warmen Jahreszeit schnell zum „normalen“ Beton, auf dem die Nutzer weitgehend im Freien sitzen können.
Baugenehmigung erforderlich
Für die nachträgliche Verglasung eines Balkons benötigt man in Deutschland übrigens eine Baugenehmigung. Näheres regeln die jeweiligen Landesbauordnungen. Um die Baugenehmigung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein baustatisches Gutachten notwendig. Dabei ist nachzuweisen, dass die vorhandene Bausubstanz tragfähig genug für die Verglasungselemente ist. Besonders Mehrscheiben-Isoliergläser sind schließlich keine Leichtgewichte.
Hausbesitzer, die eine Balkonverglasung planen, sollten sich bezüglich der jeweiligen Anforderungen an ihr örtliches Bauamt wenden. Je nach Gebäude kann auch eine Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde am eigenen Wohnort notwendig werden. Bei Eigentümergemeinschaften bedarf es zudem in der Regel einer Zustimmung der anderen Gebäudeeigner.