Für den Benutzer mag ein Balkon in erster Linie ein Ort der Entspannung sein. Für die Befestigungstechnik geht es dagegen eher darum, hohen Zug- und Biegespannungen standzuhalten. Sie muss diese aufnehmen können, sonst wären belastbare Balkone bautechnisch gar nicht möglich. Bei der Befestigung der Balkonplatte an der Fassade und bei der Befestigung des Geländers an der Balkonplatte dürfen daher nur absolut sichere Verankerungen zum Einsatz kommen. Verwendet werden hoch belastbare Dübel, Ankerschienen oder Bewehrungsstäbe.
Beim Bau vieler Gebäude werden Balkone bereits von vorneherein eingeplant. Die einfachste Methode ist es, die Geschossdecken aus Stahlbeton einfach ins Freie auskragen zu lassen. Decke und Balkon sind dann sozusagen „aus einem Guss“, es muss keine Extra-Balkonplatte mehr befestigt werden. Doch Balkone lassen sich auch nachträglich anbauen. Entweder als Kragarmbalkone, die nachträglich in der Geschossdecke verankert werden, oder als freistehende Vorstellbalkone.
Nachträgliche Kragarmbalkone
Die Zug- und Biegefestigkeit einer Balkonplatte, die als auskragende Geschossdecke gebaut wurde, hängt vor allem von den Bewehrungsstäben im Beton ab. Der Stahl sorgt dafür, dass der Balkon nicht abstürzt. Nach demselben Prinzip funktionieren auch nachträglich angebaute Kragarmbalkone. Um diese zu befestigen, bohrt man an der Fassade zunächst Löcher in die Stirnseiten der Deckenplatten. In diese verankert man dann Bewehrungsstäbe aus Stahl mithilfe geeigneter Injektionsmörtel für Schwerlasten (siehe Fachwissen-Beitrag Chemiecocktail fürs Bohrloch ). Diese Bewehrungsstäbe ragen aus der Fassade heraus und werden zur Verankerung der Balkonplatte genutzt. Dabei kann es sich um ein Betonfertigteil handeln, es sind aber auch Plattenkonstruktionen aus Holz, Stein oder Metall möglich.
Leider wirken auskragende Stahlbetonplatten als Wärmebrücken, über die Heizwärme aus dem Rauminneren relativ leicht nach draußen abfließt. Seit den 1980er-Jahren bietet die Industrie daher vorgefertigte Bewehrungsbauteile, bei denen die Stahlstäbe durch ein tragendes Wärmedämmelement unterbrochen sind. Diese Wärmedämmelemente verfügen über eine zweiseitige Anschlussbewehrung: Die eine ragt in die Geschossdecke hinein und die andere in die Balkonplatte (siehe Grafik). Dadurch findet eine thermische Trennung im Bereich der Außenwand statt, und Wärmebrücken werden deutlich verringert.
Freistehende Vorstellbalkone
Gerade bei Altbauten reicht die Tragfähigkeit der Geschossdecken oft nicht aus, um nachträglich Balkone zu befestigen – zumindest keine besonders großen. Als Alternative haben sich in den letzten Jahrzehnten freistehende Balkonsysteme durchgesetzt, die weitgehend selbsttragend funktionieren, sodass nur geringe Zugkräfte auf die Fassade wirken. Der größte Teil der Belastungen wird dabei über die Stützen abgetragen, auf denen die Balkone stehen. Damit das funktioniert, muss allerdings am Fuß der Fassade ein ausreichend stabiles Fundament vorhanden sein. Ist das gegeben, dann lassen sich mithilfe der Stützensysteme auch mehrere Balkone übereinander stapeln – eine Variante, die besonders im mehrgeschossigen Wohnungsbau häufig vorkommt.
Bei den Vorstellbalkonen sind Systeme mit vier Stützen und solche mit nur zwei Stützen zu unterscheiden. Bei beiden Varianten kann allerdings nicht völlig auf eine Verankerung in der Fassade verzichtet werden. Insbesondere bei gestapelten Balkonen wäre die Konstruktion einfach zu instabil, wenn es nicht auch eine stabilisierende Ankerbefestigung an der Fassade gäbe. Die Zugkräfte, die dabei auf die Außenwand wirken, sind aber deutlich geringer als bei Kragarmbalkonen. Am wenigsten wird die Fassade bei den Vorstellbalkonen mit vier Stützen belastet.
Befestigung von Balkongeländern

Frei zugängliche erhöhte Flächen müssen in der Regel durch ein Geländer gegen Absturz gesichert werden. Nur wenn die Falltiefe weniger als einen Meter ausmacht, kann darauf verzichtet werden. Das gilt übrigens nicht nur für Balkone, sondern beispielsweise auch für Treppen, Podeste oder Galerien. Bei einer Fallhöhe bis zu 12 m muss ein Balkongeländer mindestens 90 cm hoch sein, bei höheren Balkonen sogar 110 cm.
Für die Befestigung von Geländern an Balkonplatten aus Beton kommen grundsätzlich nur hoch leistungsfähige chemische Dübel oder Schwerlastdübel aus Stahl in Frage. Auch eine Verankerung mithilfe von stabilen Ankerschienen aus Stahl ist selbstverständlich möglich (siehe Abbildung). Dafür gibt es ein breites Sortiment an Ankerschienen-Kurzstücken in unterschiedlichen Größen und Lastklassen.
Da sich Balkongeländer im bewitterten Außenbereich befinden, müssen die Verankerungsmittel zudem aus nicht rostendem Edelstahl bestehen. Nur bei einer Balkonhöhe bis zu 8 m darf auch galvanisch verzinkter Stahl zum Einsatz kommen. Dieser hat eine dünne Schutzschicht aus Zink, die sich allerdings bei Bewitterung relativ schnell abnutzt. Insbesondere bei schadstoffreicher Industrieluft kann die Rostschutzschicht daher mitunter bereits nach einem Jahr verschwunden sein.
Bei Balkonplatten aus Beton dürfen zudem nur Befestigungsmittel verwendet werden, die eine Zulassung für gerissenen Beton haben. Hintergrund: In Betonplatten, die auf Zug oder Biegung belastet werden, entstehen grundsätzlich feine Risse. Zwar werden die von außen einwirkenden Kräfte letztlich von der Stahlbewehrung aufgenommen und „unschädlich gemacht“. Aber bis sie beim Stahl ankommen, kommt es bereits zu Rissen im Beton. Solange eine gewisse Rissbreite nicht überschritten wird, besteht dadurch allerdings keine Gefahr für die Tragfähigkeit der Balkonplatte. Nur muss eben bei der Verwendung von Befestigungsmitteln darauf geachtet werden, dass diese auch in gerissenem Beton halten.