Die Nachfrage nach seriellen Sanierungen wächst. Jede sechste Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55, die 2023/24 im Rahmen der BEG-Förderung beantragt wurde, ist eine serielle Sanierung. Bezogen auf Wohneinheiten war es im ersten Quartal 2024 sogar rund jede vierte Wohnung (26 %), die seriell saniert werden soll.
Die Zahlen stammen aus einer aktuellen Auswertung der Bundesförderung effiziente Gebäude ( BEG ), die die seit Anfang 2023 auch einen Bonus für die serielle Sanierung von Wohngebäuden beinhaltet. Vor Einführung des Bonus machten serielle Sanierungen nicht einmal 2 % aus. Der Schwerpunkt lag damals auf Pilotprojekten.
Effektiver Anreiz
„Bei der Wärmewende sind weiterhin deutliche Fortschritte erforderlich, und die serielle Sanierung ist ein wichtiger Baustein dabei“, sagt Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena). „Der BEG-Bonus für serielle Sanierungen zeigt sich als effektiver Anreiz, um diese innovative Lösung für Mehrfamilienhäuser bereits jetzt wirtschaftlich umzusetzen und so die Transformation zu einem klimaneutralen Gebäudebestand zu beschleunigen.“

Serielle Sanierungslösungen kombinieren digitale Planung mit Vorfertigung von Fassaden- und ( Photovoltaik -)Dachelementen sowie Energiemodulen und standardisierten Prozessen. Auf diese Weise lassen sich mehr Gebäude in kürzerer Zeit auf einen klimaneutralen NetZero-Standard bringen.
In Deutschland initiiert, koordiniert und unterstützt die dena die Entwicklung serieller Sanierungslösungen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie bringt die Akteure der Branche zusammen, um gemeinsam neue Lösungen für Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser sowie Nichtwohngebäude zu entwickeln.
Über den BEG-Bonus
Mit dem seriellen Sanierungsbonus von 15 % im Rahmen der BEG sind serielle Sanierungen nach Angaben der dena bereits heute auf dem Kostenniveau konventioneller energetischer Sanierungen möglich. Grundvoraussetzung für den Förderbonus ist das Erreichen des Effizienzhausstandards 55 oder 40.
Die Förderung besteht aus zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, die ein bis zwei Prozentpunkte unter den marktüblichen Zinskonditionen liegen. Hinzu kommen weitere Tilgungszuschüsse, die sich im günstigsten Fall auf 45 % summieren können, was einer Förderung von 67.000 Euro pro Wohneinheit entspricht.