Eine Reihe kleiner grüner Holzhäuser, die auf einem verstreuten Haufen von Euro-Banknoten, darunter 50- und 100-Euro-Scheine, platziert sind und das Konzept einer Immobilieninvestition symbolisieren.
Der Gebäudebestand soll „grüner“ werden – dafür gibt es BEG-Förderung vom Staat. (Quelle: Pixabay)

Panorama 2026-10-06T08:50:00Z BEG-Förderung reformiert

Nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes hat die Bundesregierung auch neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie bezeichnet die aktuelle Förderarchitektur als effizienter, sozialer und fokussierter. Die Förderung soll sich stärker als bisher auf die energetisch schlechtesten Bestandgebäude konzentrieren.

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde 2021 noch unter Kanzlerin Angela Merkel eingeführt. Die neue Gebäudeförderung vereinte damals vier zuvor separate Förderprogramme unter einem Dach. In die BEG-Förderung integriert wurde sowohl das frühere Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der KfW-Bank, das die energieeffiziente Gebäudehülle zum Gegenstand hatte, als auch die drei Marktanreizprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die finanzielle Unterstützung für Heiztechnik aus erneuerbaren Energien boten.

Nicht die erste Reform

Im Sommer 2022, nur rund zwölf Monate nach der BEG-Einführung, sorgte die neue Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz in der Baubranche für einigen Unmut, als sie kurzfristig sämtliche Fördersätze des Programms um fünf bis zehn Prozentpunkte absenkte und einzelne Förderinstrumente sogar komplett strich.

Die vom damals zuständigen Bundesminister Robert Habeck (Grüne) initiierte BEG-Reform 2022 führte bei Sanierungs-Einzelmaßnahmen zur Abschaffung der Kreditförderung mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss. Hausbesitzer, die beispielsweise einen Fensteraustausch oder eine Dachdämmung planen, konnte dadurch nur noch einen – in der Höhe abgesenkten – Investitionszuschuss erhalten, den der Antragsteller freilich später nicht zurückbezahlen muss.

Bei Komplettsanierungen (Sanierung zum Effizienzhaus) ging die Ampel-Regierung mit ihrer BEG-Reform genau den umgekehrten Weg. Hier wurde die Zuschussförderung abgeschafft und stattdessen – wie bei der Neubauförderung – komplett auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen gesetzt. Diese Kreditförderung wurde allerdings nur noch gewährt, wenn das Gebäude durch die Sanierungsmaßnahmen mindestens den energetischen Standard eines Effizienzhaus 85 erreicht. Zugleich wurde auch die Höhe der durch Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung erreichbaren Förderung gesenkt.

Die BEG-Förderung betraf von Anfang an nicht nur Maßnahmen an der Gebäudehülle, sondern auch Modernisierungen im Bereich der Heizungstechnik. Schon die Reform von 2022 brachte in diesem Bereich einige Neuregelungen, die aber schon bald von grundlegenderen Reformen der Heizungsförderung abgelöst wurden. Schließlich trat 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz ( GEG ) der Ampel-Regierung in Kraft, das unter der Bezeichnung „Heizungsgesetz“ viel Kritik bei Opposition und Bevölkerung auslöste und von der neuen Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz dieses Jahr durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt wurde.

Durch das neue GModG hat sich insbesondere die Gesetzgebung zu Anforderungen an den Heizungsaustausch und die staatliche Heizungsförderung erneut grundlegend verändert. Insofern war es nur folgerichtig, dass die Bundesregierung nun auch neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt hat. Diese sind am 21. Juli 2026 in Kraft getreten.

Detailinfos zur neuen Förderung

Die staatliche BEG-Förderung können private, gewerbliche und kommunale Gebäudeeigentümer insbesondere beantragen, wenn sie ein bestehendes Wohn- oder Nichtwohngebäude energetisch modernisieren wollen – sei es durch eine verbesserte Dämmleistung der Gebäudehülle oder durch eine klimafreundlichere Heiztechnik.

Eine aufgeklappte Informationsbroschüre des VDPM zur reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auf dem Cover sind kleine blaue Hausmodelle auf Münzstapeln abgebildet, während die Innenseiten detaillierte Tabellen zu Fördermaßnahmen und energetischen Modernisierungen präsentieren.
Der VDPM erläutert die Förderrichtlinien in einer neuen Broschüre. (Quelle: VDPM)

Auch die reformierte BEG bleibt ein ziemlich komplexes Fördersystem, dessen detaillierte Darstellung den Rahmen dieses Beitrags bei Weitem sprengen würde. Wer für sein Sanierungsvorhaben BEG-Mittel beantragen möchte, kommt nicht darum herum, sich durch die Details der verschiedenen Förderoptionen zu arbeiten. Es bleibt also kompliziert, lohnt sich aber finanziell.

Für die BEG-Förderung gibt es weiterhin zwei unterschiedliche Ansprechpartner. Investitionszuschüsse für Sanierungs-Einzelmaßnahmen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen (Details zu diesem Förderprogramm hier ). Die Kreditgewährung für Komplettsanierungen auf einen Effizienzhaus-Standard und die Heizungsförderung werden dagegen über die KfW-Bank abgewickelt. Details dazu gibt es auf der KfW-Website (Direktlink zur Themenseite hier ).

Infos zur neuen Förderarchitektur bietet zudem das sehr ausführliche FAQ, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf der Website energiewechsel.de bereitgestellt wird (Direktlink hier ). Wer sich zunächst einmal einen ersten Überblick verschaffen möchte, dem sei die neue Info-Broschüre „Die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude“ empfohlen, die der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) im August veröffentlicht hat. Sie steht unter www.vdpm.info zum kostenlosen Download bereit.

Grundsätzlich sollten Gebäudeeigentümer wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf BEG-Förderung gibt. Anträge werden nur bewilligt, solange die für die Förderung jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel ausreichen. Zudem hat die Bundesregierung in den neuen Förderrichtlinien bereits festgelegt, dass viele Förderleistungen in den kommenden Jahren Schritt für Schritt sinken sollen. Wer ein geplantes Sanierungsvorhaben lange aufschiebt, muss in Zukunft also mit weniger staatlicher Unterstützung rechnen.

Fokussierter und sozialer

Mit der reformierten BEG-Förderung 2026 plant der Bund eine stärkere Fokussierung seiner Sanierungsanreize. Künftig soll mehr Geld als bisher für die energetisch schlechtesten Bestandgebäude bereitgestellt werden (Worst Performing Buildings: WPB). Zu diesem Zweck wird ab 2027 ein zusätzlicher WPB-Bonus (5 %) für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden gewährt.

Außerdem sollen serielle Sanierungen stärker als bisher gefördert werden. Der entsprechende „SerSan“-Bonus (5 %) gilt nun auch für Gebäude, die nach der Sanierung den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ erfüllen (EE steht für Erneuerbare Energien), und er gilt erstmals auch für Nichtwohngebäude. Der Bonus ist zudem nun auch mit dem WPB-Bonus kombinierbar. Dadurch kann der Höchstfördersatz nun auf 25 % steigen. Hintergrund: Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt im BEG-System 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Das Ziel, die Förderung sozialer zu machen, betrifft vor allem den Bereich Heizungsaustausch. Hier soll künftig die Einkommenssituation der Antragstellenden stärker berücksichtigt werden. Dafür wurde der bislang einstufige Einkommensbonus dreistufig ausgestaltet. Haushalte mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig einen Bonus von 40 %, bis 40.000 Euro sind es 30 % (wie bisher) und bis 50.000 Euro nur noch 10 %. Für Einkommen unter 30.000 Euro wird der maximal mögliche Fördersatz bei der Heizungsförderung zudem auf 80 % angehoben. Neu ist zudem der „Familienzuschlag“: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante Einkommen der Familie rechnerisch um 10.000 Euro reduziert.

Bei der Wärmepumpen -Förderung führt die Bundesregierung zudem erstmal einen Wertschöpfungs-Bonus von 15 % für Anlagen ein, die ihren Ursprung in der Europäischen Union haben. Dieser Bonus soll „heimische Hersteller“ unterstützen, die Wärmepumpen in Deutschland und Europa produzieren.

Dieser Text ist eine Aktualisierung des alten BaustoffWissen-Beitrags „BEG-Förderung: Was ist neu?“ von Oktober 2022.

zuletzt editiert am 06. Oktober 2026
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