Moderne Mineralwolle gilt als unbedenklich
Ist Mineralwolle erst einmal eingebaut, dann sollte sie bei fachgerechter Verarbeitung vom Innenraum aus nicht sichtbar sein. Die größte Nähe zum Wohnbereich ist normalerweise dort gegeben, wo das Faserprodukt als Zwischen- oder Untersparrendämmung im Dachbereich oder bei der Innendämmung von Außenwänden eingesetzt wird. Aber auch dann ist das Material ja noch durch eine Dampfbremse und in der Regel auch durch eine weitere Verkleidung (z. B. Gipskartonplatten) oder einen Putzauftrag vom Rauminneren abgeschirmt. Dadurch ist eine größere Freisetzung von Mineralfaserstaub oder eine Ausdünstung von möglicherweise schädlichen Bindemittelbestandteilen in den Innenraum schon von vorneherein eher unwahrscheinlich, wenn auch vielleicht nicht völlig ausgeschlossen.
Das berühmte Jucken
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn man die Verarbeitung oder auch den späteren Rückbau der Dämmstoffe betrachtet. Das berühmte Jucken, von dem Verarbeiter von Mineralwolle immer wieder berichten, wird aber nicht durch feinen Faserstaub, sondern durch die gröberen Fasern der Produkte ausgelöst. Diese können bei Hautkontakt mehr oder weniger starke mechanische Hautreizungen verursachen – das Ausmaß hängt nicht zuletzt auch von der Sensitivität der Verarbeiter ab. Das Jucken ist zwar unangenehm, gilt aber gesundheitlich als nicht weiter gefährlich.
In den letzten Jahren hat die Industrie das Problem durch die Entwicklung weicherer Mineralwolleprodukte abgemildert. Mineralwolle, die bei direktem Hautkontakt generell gar keinen Juckreiz mehr verursacht, gibt es aber wohl noch nicht. Deshalb sollten Verarbeiter beim Hantieren mit den Faserprodukten geschlossene Arbeitskleidung und Schutzhandschuhe tragen.
Krebsgefahr bei „alter“ Mineralwolle
Weitaus gefährlicher als das Jucken wäre es allerdings, wenn Mineralwollefasern in die menschliche Lunge geraten und dort längere Zeit verbleiben würden. Bei früheren Produkten war genau das möglich. In den 1990er-Jahren geriet Mineralwolle deshalb zunehmend in die Kritik. Das Bundesarbeitsministerium stufte die Fasern schließlich als krebserregend ein. Die Industrie reagierte und brachte ab 1996 eine neue Generation von Mineralwolledämmstoffen auf den Markt, die nun nicht mehr als krebserzeugend gelten.
Im Jahr 2000 folgte schließlich ein grundsätzliches Verbot von alter Mineralwolle. Seitdem darf in Deutschland keine Mineralwolle mehr hergestellt, in den Verkehr gebracht und verarbeitet werden, die nicht bestimmte Kriterien erfüllt, die in der Gefahrstoffverordnung definiert werden. In der aktuellen Verordnung von 2010 findet man sie im Anhang II (Punkt 5). Bei Produkten, die das RAL-Gütezeichen Mineralwolle tragen, kann der Verarbeiter sicher sein, dass sie im Sinne der Gefahrstoffverordnung als unbedenklich gelten.
Zu den Eigenschaften der „neuen“ Mineralwolle gehört, dass der Durchmesser der einzelnen Fasern größer als 3 Mikrometer ist. Dadurch gelten die Fasern nicht mehr als lungengängig. Gleichwohl bleibt es möglich, dass bei der Verarbeitung der Dämmstoffe Faserstaub freigesetzt wird, der auch in die menschliche Lunge geraten kann, wo er dann theoretisch Krebs verursachen könnte. Aus diesem Grund macht die Gefahrstoffverordnung die Unbedenklichkeit der Mineralwolle nicht am Durchmesser der einzelnen Fasern, sondern an anderen Kriterien fest.
So schützen Sie sich auf der Baustelle vor Künstlichen Mineralfasern:
Schadstoffsteckbrief: Künstliche Mineralfasern (KMF)
Arbeiten an „alter Mineralwolle“ sind in Deutschland nach TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle) nur unter besonderen Schutzmaßnahmen und Beachtung weiterer Vorgaben erlaubt.…
Biolöslichkeit als Prüfkriterium
In Anhang II der Gefahrstoffverordnung werden mehrere so genannte Freizeichnungskriterien aufgeführt. Mineralwolleprodukte müssen mindestens eines dieser Kriterien erfüllen, um als nicht krebserzeugend eingestuft zu werden. In der Praxis durchgesetzt hat sich hier das Kriterium der Biolöslichkeit. Die Hersteller weisen also in der Regel die Unbedenklichkeit ihrer Produkte nach, indem sie testen lassen, ob die Mineralwolle biolöslich ist.
Bei den Tests handelt es sich um Tierversuche an Ratten. Diesen verabreicht man über die Luftröhre Mineralwollefasern mit einem Durchmesser von weniger als 3 Mikrometer. Der Test ist bestanden, wenn nach spätestens 40 Tagen mehr als 50 Prozent der Fasern im Organismus des Tieres abgebaut sind. Produkte, bei denen das der Fall ist, gelten als unbedenklich. Um eine Krebserkrankung hervorrufen zu können, müssen die Fasern eine längere Zeit in der Lunge verbleiben. Um das Kriterium der Biolöslichkeit zu erfüllen, enthält neue Mineralwolle weniger schwerlösliche Bestandteile als die früheren Produkte. Diese wurden durch leicht biolösliche Bestandteile wie Natrium-, Kalium-, Calcium-, Magnesium- und Bariumoxide ersetzt.