Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Hintergrund ist die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung, die Ende 2025 in Kraft getreten ist.
Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Zwar ist die Herstellung und Verarbeitung von Asbest in Deutschland schon seit 1993 verboten, doch in Altbauten sind nach wie vor Millionen Tonnen Asbest verbaut. Bei Sanierungsarbeiten im Bestand drohen die gefährlichen Fasern freigesetzt zu werden. Werden sie von Menschen eingeatmet, können sie schwere Atemwegserkrankungen bis hin zu Lungen- und Kehlkopfkrebs verursachen.
Neues Gefährdungsbewusstsein
Wie groß die Gefahr für Handwerker bei Sanierungsarbeiten tatsächlich ist, wurde erst in den letzten Jahren bekannt. Anders als früher gedacht, lauert Asbest nämlich keineswegs nur in alten Faserzementplatten . Selbst viele Handwerker wissen bis heute nicht, dass der Gefahrstoff früher auch häufig als Zusatzstoff in mineralischen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern verwendet wurde. Man spricht in diesem Zusammenhang von so genanntem PSF-Asbest .

Die Politik hat auf das neue Gefährdungsbewusstsein mit einer Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) reagiert. Die neue Verordnung enthält nun deutlich umfassendere Vorschriften für den Umgang mit Asbest und sonstigen krebserregenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (KMR-Stoffe) in Bestandgebäuden.
Neu ist unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. So müssen Unternehmen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.
Der aktualisierte Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ der BG BAU greift diese Änderungen auf und erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen praxisnah. Somit unterstützt er Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen. Der knapp 25-seitige Leitfaden steht auf der Website der BG BAU zum kostenlosen Download bereit (Direktlink hier ).
„Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Mit unserem aktualisierten Asbest-Leitfaden wollen wir sie unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umsetzen.“