Katherina Reiche ist überzeugt vom neuen GModG.
Katherina Reiche ist überzeugt vom neuen GModG. (Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

Aktuell 2026-07-20T07:00:00Z Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“).

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzen wir ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags um“, sagt Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie.“ „Wir schaffen einen technologieoffenen Rahmen, in dem Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer wieder selbst entscheiden können, welche Heizung am besten zu ihrem Gebäude passt. Der Staat gibt das Ziel vor, die Menschen wählen den Weg dorthin.“

„Freie Heizungswahl“

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sichert für alle Gebäudeeigentümer, deren Heizung kaputt ist und daher ausgetauscht werden muss, eine weitgehend freie Heizungswahl. Optionen sind dabei nicht nur Wärmepumpen , Hybridmodelle oder Biomasse- Pelletheizungen , sondern ausdrücklich auch neue Gas- und sogar Ölheizungen. „Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass der Tausch alter durch neue Heizungen deutliche Effizienzgewinne verspricht und damit die CO2-Emissionen senkt“, so Katherina Reiche.

Natürlich weiß auch die Ministerin, dass eine neue Gas- oder Ölheizung nicht so viel Klimaschutz bringt wie Heizungssysteme, die ohne fossile Brennstoffe arbeiten. Aber das Gesetz enthält ja die so genannte „Bio-Treppe“, durch die Gas- und Ölheizungen sukzessive klimafreundlicher werden sollen. Die Bundesregierung glaubt offenbar, auf diese Weise die Klimaziele im Gebäudesektor erfüllen zu können. Katherina Reiche: „Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss nach und nach den Anteil an grünem Öl beziehungsweise Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen“.

ZDB kritisiert Förderpolitik

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat offenbar keine grundsätzliche Kritik an dem, was im neuen GModG steht, beklagt in einer ersten Stellungnahme aber etliche Leerstellen im Gesetz. „Das Gesetz setzt vor allem auf Heizungs- und Anlagentechnik“, moniert ZDB- Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa und fügt hinzu: „Wer einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen will, sollte auf einen integrierten Ansatz setzen und auch die Gebäudehülle in den Blick nehmen. Energie, die durch gute Dächer, Fassaden und Fenster gar nicht erst gebraucht wird, muss später weder erzeugt noch gespeichert oder transportiert werden.“

Der ZDB kritisiert zudem die kurzfristig angekündigte und umgesetzte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ). Felix Pakleppa: „Statt Investitionen anzuschieben, werden Eigentümer und Unternehmen verunsichert und durch sinkende Förderkonditionen ausgebremst. Gerade für Mehrfamilienhäuser drohen wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben schwieriger umsetzbar zu werden. Für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands braucht es hingegen verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit.“

Und auch die bisherige Ausgestaltung der „Biotreppe“ im GModG überzeugt den ZDB offenbar noch nicht. „Ohne eine belastbare Strategie für die Bereitstellung ausreichender Mengen klimafreundlicher Gase bleiben erhebliche Kostenrisiken für den Einsatz biogener Brennstoffe bestehen“, betont Pakleppa.

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zuletzt editiert am 13. Juli 2026
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