Die Bundesregierung hat sich diese Woche auf Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) geeinigt. Die erst 2024 eingeführte Regelung, dass neue Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen, soll nun wieder entfallen.
Das am 24. Februar veröffentlichte Eckpunktepapier soll als Grundlage für das geplante „Gebäudemodernisierungsgesetz“ dienen. Dafür will das Regierungskabinett bereits bis Ostern einen Gesetzentwurf beschließen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – einschließlich Verabschiedung im Bundestag – soll so erfolgen, dass das Gesetz bereits vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten kann. „Das Habecksche Heizungsgesetz wird abgeschafft“, wird Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche dazu auf der Website ihres Ministeriums zitiert. „Für alle Eigentümer gilt künftig: freie Heizungswahl – vom Einfamilienhaus auf dem Land bis zur Wohnung in der Stadt.“
Wegfall der 65-Prozent-Quote
Tatsächlich sollen beim Heizungstausch künftig grundsätzlich auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen zulässig sein. Mit dem geplanten neuen Gesetz soll die 2024 eingeführte 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien nämlich entfallen. Diese verlangte von Hausbesitzern, dass neue Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen.

„Damit lösen wir den Investitionsstau auf und bringen die Modernisierung unserer Gebäude wieder in Gang“, glaubt Katherina Reiche. Hintergrund dieser Argumentation ist die Annahme, dass die 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetztes ( GEG ) viele Hausbesitzer so verunsichert hat, dass sie Heizungsmodernisierungen hinausgezögert haben. Von der freien Heizungswahl verspricht sich das Bundeswirtschaftsministerium unterm Strich sinkende Energieverbräuche und CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Der Umstieg von alten auf moderne Gas- und Ölheizungen helfe schließlich auch, klimaschädliche Emissionen zu senken – so die Argumentation.
Völlig frei soll die Nutzung fossiler Heizungen laut Eckpunktepapier künftig freilich nicht sein. Die Bunderegierung will im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nämlich auch eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ verankern. Gas- oder Ölheizungen, die ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes installiert werden, müssen spätestens zum 1. Januar 2029 mindestens zu 10 % mit CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden. Entsprechende Tarife mit Bio-Anteil würden von Gas- und Öllieferanten bereits angeboten. Als Beispiele für CO2-neutrale Brennstoffe nennt die Bundesregierung Biomethan und synthetische Treibstoffe. Bis 2040 soll der Pflichtanteil solcher Brennstoffe in drei Schritten weiter angehoben werden.
Trotz freier Heizungswahl bekennen sich CDU/CSU und SPD im Eckpunktepapier auch zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes . „Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgesteuert“, wird dieses Thema freilich recht knapp behandelt.
Erste Reaktionen
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat das Eckpunktepapier ein Tag nach Bekanntwerden grundsätzlich begrüßt. „Mit der Vorlage der Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine lange Phase der Unsicherheit beendet“, sagt dazu ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. „Dass nun Klarheit über die geplanten Leitlinien besteht, ist ein wichtiger Schritt, um den Attentismus zu beenden. Auf dieser Grundlage kann die notwendige Diskussion endlich sachlich und mit Augenmaß geführt werden.“

Der ZDB bringt zudem das Thema der energetischen Qualität der Gebäudehülle ins Spiel. Hintergrund: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen und das befasst sich ja in großen Teilen gar nicht mit dem Heizungsthema, sondern mit energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle – also mit Dämmvorschriften. Mit Blick auf das neue Gesetz hält der ZDB es nun für entscheidend, zusätzliche Verschärfungen bei den Effizienzanforderungen für Gebäude zu vermeiden. „Bereits heute werden nahezu alle neu genehmigten Wohngebäude als Nullemissionsgebäude errichtet“, sagt dazu Felix Pakleppa. „Die energetische Qualität der Gebäudehülle leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Emissionsminderung.“
Deutlich kritischer blickt der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) auf das Eckpunktepapier. Dieses würde fossile Optionen politisch aufwerten, anstatt den positiven Trend bei der erneuerbaren Wärme zu stärken – so der Verband in einer Pressemitteilung. Positiv sieht der BWP die Ankündigung im Eckpunktepapier, die bestehende Heizungsförderung bis mindestens 2029 fortzuführen. Logisch: Gefördert werden hier insbesondere Wärmepumpen . Gas- und Ölheizungen sind dagegen nicht förderberechtigt.
„Mit der Förderung muss die Koalition auch die schwerwiegenden Rückschritte kompensieren, die durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entstehen“, findet BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. „Die angekündigte Biomasse-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen wird deren Wirkung nicht ersetzen können, wenn sie erst ab 2029 einsetzt und nur einen Erneuerbaren-Anteil von 10 % vorsieht.“
Der Bundesverband Wärmepumpe warnt zudem vor einer erheblichen Rechtsunsicherheit durch das in den Eckpunkten skizzierte Vorgehen. Er verweist dabei auf ein Rechtsgutachten aus dem Sommer 2025, wonach es unzulässig sei, Rückschritte beim Klimaschutz wissentlich herbeizuführen.
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