RM Rudolf Müller

Rechte und Pflichten
19. Mai 2015 | Artikel teilen Artikel teilen

Arbeitszeiten: Was ist bei Azubis erlaubt?

SanduhrViele Azubis in Deutschland machen regelmäßig Überstunden und arbeiten mehr als 40 Wochenstunden. So steht es im jüngsten Ausbildungsreport der DGB-Jugend. Aber darf der Ausbildungsbetrieb denn willkürlich festlegen, wie lange er dich als Azubi einspannt? Natürlich nicht. Der Gesetzgeber hat hier klare Grenzen gesetzt.

Die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) veröffentlicht jedes Jahr eine Studie zu den Arbeitsbedingungen von Auszubildenden in Deutschland. Für den Ausbildungsreport 2014 wurden rund 18.350 Azubis durch das Institut für Sozialpädagogik Forschung Mainz befragt. Dabei ging es auch um Arbeitszeiten und Überstunden.

Ausbildungsreport 2014

Die Ergebnisse des aktuellen Ausbildungsreports zeigen, dass es um die Arbeitsbedingungen deutscher Azubis zumindest nicht überall gut bestellt ist. Etliche Betriebe lassen ihre Azubis offenbar länger arbeiten als es das Jugendarbeitsschutzgesetz beziehungsweise das allgemeine Arbeitszeitgesetz (für Azubis ab 18) erlaubt. Die „schwarzen Schafe“ unter den Ausbildungsbetrieben sind zwar eine Minderheit, aber leider keine ganz kleine Minderheit.

Der Studie zufolge werden 13,2 Prozent der Azubis unter 18 Jahre mehr als 40 Stunden pro Woche beschäftigt. 36,6 Prozent aller Befragten (Azubis aller Altersklassen) gaben an, regelmäßig Überstunden zu machen. Davon bekommen satte 17,1 Prozent weder einen Freizeitausgleich noch eine Bezahlung für ihre Überstunden. Und noch einige andere Missstände deckt der Ausbildungsreport auf: So müssen 11,7 Prozent der Azubis „häufig“ oder „immer“ ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben, und 10,8 Prozent gaben an, dass ihnen ihre Ausbilder „selten“ oder „nie“ am Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen.

Die Regeln der Arbeitsgesetze

Vieles von dem, was der Ausbildungsreport ans Licht bringt, ist nach deutschen Gesetzen nicht erlaubt. Wie im Praxis-Ratger!-Artikel über Nebenjobs beschrieben, dürfen Azubis unter 18 laut Jugendarbeitsschutzgesetz normalerweise nur bis zu acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. An einzelnen Tagen dürfen es zwar bis zu 8,5 Stunden sein, dann muss aber an anderen Tagen der Woche ein zeitlicher Ausgleich erfolgen. Die Berufsschulzeit wird immer mit acht Stunden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.

Für Azubis ab 18 gelten dieselben Arbeitszeitregeln wie für normale erwachsene Arbeitnehmer: Im Durchschnitt von sechs Monaten darf ihre wöchentliche Arbeitszeit maximal 48 Stunden betragen. Sofern dieser Durchschnitt eingehalten wird, darf der Beschäftigte vorübergehend auch mal bis zu zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich eingesetzt werden. Auch Samstagsarbeit ist bei Volljährigkeit erlaubt.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Die Regeln der Arbeitszeitgesetzgebung stellen gewissermaßen den Rahmen dar, in dem sich die Arbeitszeit von Azubis bewegen darf. Sie legen zeitliche Obergrenzen fest, lassen darunter aber noch Spielräume für die Praxis. Ob du täglich acht oder vielleicht nur sieben Stunden arbeiten musst, richtet sich nicht nach den Gesetzen, sondern nach den Tarifverträgen, die für deinen Ausbildungsbetrieb gelten. Aus diesen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Verträgen leitet sich die tägliche Ausbildungszeit ab, die in deinem Ausbildungsvertrag angegeben sein muss. Wenn deine Firma nicht tarifgebunden ist, können die Arbeitszeiten auch in einer individuellen Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt worden sein.

Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitszeiten aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen auch für Azubis gelten. Klar ist, dass die dort vereinbarten Zeiten nicht höher sein dürfen als die in den Arbeitsschutzgesetzen genannten Maximalwerte. Wenn in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen allerdings kürzere Zeiten fixiert sind, dann haben diese Vereinbarungen Vorrang. Dein Chef kann dich also nicht mit Verweis auf das Arbeitszeitgesetz einfach regelmäßig 40 Stunden pro Woche arbeiten lassen, wenn der Tarifvertrag eine 38-Stunden-Woche vorsieht. Der Tarifvertrag lässt sich nur durch eine für dich günstigere Regelung aushebeln – wenn also in deinem Ausbildungsvertrag geringere Arbeitszeiten vereinbart wurden.

Sind Überstunden erlaubt?

Wenn du gelegentlich länger arbeitest als in deinem Ausbildungsvertrag vereinbart, dann machst du Überstunden. Ist das erlaubt? Grundsätzlich ja, allerdings nur dann, wenn die im Betrieb gültigen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Überstunden prinzipiell ermöglichen. Ein solcher Passus kann dann auch in deinen Ausbildungsvertrag übernommen werden.

Natürlich müssen Überstunden immer im Rahmen der Arbeitsgesetze bleiben. Für Azubis macht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) außerdem besondere Einschränkungen. Nach §14 des BBiG dürfen Azubis nämlich „nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind“. Das gilt grundsätzlich – auch für Überstunden! Du musst also auch während der Überstunden ausgebildet werden, im Prinzip müsste ein Ausbilder anwesend sein.

Überstundenausgleich

Das BBiG sieht in §17 weiterhin vor: „Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“ Die Formulierung „besonders zu vergüten“ wird von Gerichten meist so interpretiert, dass Überstunden von Azubis stets zu bezahlen sind, und zwar mit finanziellem Aufschlag auf den üblichen Stundenlohn. Als Alternative zur Bezahlung können die Überstunden aber auch durch zusätzlichen Urlaub abgegolten werden.

Grundsätzlich sollte dein Betrieb die Ausbildung so organisieren, dass die Ausbildungsziele innerhalb der normalen Arbeitszeit erreicht werden können. Ständige Überstunden sind nicht in Ordnung. Denn schließlich besuchst du ja auch noch die Berufsschule, musst außerhalb deiner Arbeitszeit lernen und dich auf Prüfungen vorbereiten und hast natürlich auch ein Recht auf Erholung. Wenn dein Betrieb regelmäßig Überstunden von dir verlangt, solltest du mit deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt beraten, wie du dich dagegen wehren kannst. Das gilt natürlich erst Recht, wenn dein Unternehmen gegen die allgemeinen Arbeitsgesetze verstößt.


Bitte beachten Sie: Der Inhalt dieses Beitrages stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen! Unser Anspruch ist es, immer rechtlich korrekte Artikel zur Verfügung zu stellen. Allerdings ändern sich Gesetze bzw. gesetzliche Regelungen häufig. Wir können daher keine Garantie für die aktuelle oder zukünftige Richtigkeit übernehmen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eine juristisch fundierte Person (z.B. Rechtsanwälte, Gewerkschaften, IHK etc.).

Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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