RM Rudolf Müller
So soll es sein: Die PDR organisiert die Wiederverwertung von Montageschaumdosen.  Grafik: PDR

So soll es sein: Die PDR organisiert die Wiederverwertung von Montageschaumdosen.  Grafik: PDR

Rechte und Pflichten
07. Juli 2021 | Artikel teilen Artikel teilen

Recycling von PU-Schaumdosen

In Deutschland werden jedes Jahr etwa 25 Mio. PU-Schaumdosen verbraucht. Was viele immer noch nicht wissen: Gebrauchte Dosen gehören nicht in Baucontainer oder gar in den Hausmüll, sondern sind zu recyceln. Dafür hat das Unternehmen PDR („Produkte durch Recycling“) eine leistungsfähige Infrastruktur aufgebaut. Der Handel ist zudem verpflichtet, seine Kunden über die richtige Entsorgung zu informieren und restentleerte Dosen zurückzunehmen.

Der Gesetzgeber stuft gebrauchte PU-Schaumdosen als gefährlichen Abfall ein. Von Handwerk, Handel, aber auch von privaten Anwendern erwartet er daher, dass sie die leeren Dosen nicht einfach in Baumischcontainer, Gelben Sack oder in die Restmülltonne werfen. Stattdessen sollen sie getrennt gesammelt und dem stofflichen Recycling zugeführt werden.

In Deutschland ist seit über 25 Jahren die mittelständische PDR Recycling GmbH + Co KG mit Sitz in Thurnau/Oberfranken für die Wiederverwertung der Montageschaumdosen zuständig. Das Unternehmen wurde 1993 von den führenden europäischen PU-Schaumherstellern gegründet. Es recycelt bundesweit nicht nur die Verpackungsmaterialien (Aluminium, Weißblech, Kunststoff), sondern auch die zurückgebliebenen flüssigen Inhaltsstoffe. Das dabei wiedergewonnene PU-Prepolymer wird zur Herstellung von neuem PU-Schaum wiederverwendet.

Aufklärung notwendig

Für den Handel gibt es neuerdings ein E-Learning zur PU-Dosen-Rückgabe.  Grafik: PDR

Für den Handel gibt es neuerdings ein E-Learning zur PU-Dosen-Rückgabe.  Grafik: PDR

Grundsätzlich ist das Recycling also bestens geregelt. Doch in der Praxis läuft immer noch viel schief, weil offenbar etlichen Akteuren, die Bauschaum verkaufen beziehungsweise verarbeiten, noch zu wenig bewusst ist, dass es sich um gefährlichen Abfall handelt, für den aber ein funktionierendes Recyclingsystem existiert. Vor ein paar Jahren ergab eine Studie der B+L Marktdaten GmbH, dass im Jahr 2016 immer noch rund 40 % der bei Massiv- und Holzbau gebrauchten PU-Schaumdosen fehlentsorgt wurden.

PDR setzt in den letzten Jahren auf verstärkte Aufklärung. Zielgruppe sind unter anderem die Handwerker. So gibt es in der Mediathek des Recyclingunternehmens erklärende Kurzvideos zum Themenkomplex „Leere PU-Schaumdosen richtig entsorgen“. Damit der Verarbeiter sich dort aktiv informiert, muss er natürlich bereits wissen, dass es falsch ist, die leeren Dosen wie normalen Abfall zu behandeln.

Hier kommt der beratende Handel ins Spiel, der Profi- wie Privatkunden eigentlich über die richtige Entsorgung von gebrauchten PU-Schaumdosen informieren muss. Damit der Handel seiner Verantwortung besser gerecht wird, hat PDR digitale Info-Broschüren für dessen Beschäftigte entwickelt. Außerdem gibt es neuerdings ein E-Learning-Angebot zum Thema „PU-Schaumdosen Recycling“, das sich speziell an den Handel wendet.

Neues E-Learning-Angebot

Das zehnminütige E-Learning hat PDR unter Mitwirkung der Hagebau-Akademie entwickelt. Die Kooperation ist auch der erste Vertreter aus der Baustofffachhandels- beziehungsweise Baumarktbranche, der das Angebot in sein eigenes Online-Schulungsangebot aufgenommen hat. Damit können es die rund 18.000 Mitarbeitenden aus den Fachhandels- und Baumarktstandorten der Hagebau-Gesellschafter ganz einfach über die Lernplattform der Kooperationsakademie nutzen.

Das E-Learning basiert auf vier humorvollen Zeichentrickfilmen, die erklären, wie das mit dem PU-Schaumdosen-Recycling funktioniert. Zur Vertiefung gibt es zu jedem Teil ein bis vier kurze Fragen, die der User richtig beantworten muss. Liegt er daneben, bekommt er eine Erklärung und kann es gleich nochmal versuchen. Wer alle Fragen richtig beantwortet, erhält ein persönliches Schulungszertifikat.

„Wir sind froh, in der Hagebau einen Partner gefunden zu haben, der das Thema Nachhaltigkeit so konsequent auf die Agenda setzt“, erklärt die PDR-Marketingverantwortliche Annette Schnauder und hofft auf viele Nachahmer. Das E-Learning steht künftig allen interessierten Händlern kostenfrei zur Verfügung.

Informations- und Rücknahmepflicht des Handels

PU-Schaumdosen gehören zu den Verkaufsverpackungen für schadstoffhaltige Füllgüter. Als Letztvertreiber solcher Verpackungen muss der Handel „die Endverbraucher durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln in der Verkaufsstelle (…) auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen“ (§ 15 VerpackG). Entsprechende Infoschilder und Plakate können Händler kostenfrei bei PDR bestellen.

Das Verpackungsgesetz verpflichtet „Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber“ (also auch den Handel) ferner, leere Schaumdosen unentgeltlich zurückzunehmen. Bei Privatkunden muss dies soll laut § 15 VerpackG „am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe“ geschehen.

Kostenfreie Abholung

Kartons mit leeren Dosen werden kostenlos abgeholt. Foto: PDR

Kartons mit leeren Dosen werden kostenlos abgeholt. Foto: PDR

Für Profi-Verarbeiter, die PU-Schaum in großen Mengen verarbeiten, ist es in der Regel praktischer, den kostenlosen Rücknahme- und Recyclingservice von PDR zu nutzen. Wer Montageschaum kartonweise verarbeitet, sammelt die gebrauchten Dosen am besten im Originalverkaufskarton. Sind sechs Kartons voll (jeweils mit zwölf Dosen), kann der Handwerker über die gebührenfreie Telefonnummer (0800) 7836736 oder über www.pdr.de die kostenfreie Abholung in Gang setzen.

Einzelne Dosen können außer im Handel auch bei vielen Wertstoffsammelhöfen abgegeben werden. Über die Suchmaschinenfunktion auf der PDR-Homepage lassen sich alle Rückgabestellen in der Nähe per Postleitzahlen- oder Ortsnamensuche in Sekundenschnelle finden. Derzeit gibt es bundesweit etwa 3.000 Rückgabestellen für einzelne PU-Schaumdosen oder Kleinmengen.

Umstrittenes Produkt

Die PDR Recycling GmbH + Co KG hat ihren Sitz in Thurnau/Oberfranken. Foto: PDR

Die PDR Recycling GmbH + Co KG hat ihren Sitz in Thurnau/Oberfranken. Foto: PDR

Der einfach zu verarbeitende und schnell aushärtende Schaum aus der Dose wird im Baubereich für vielfältige Anwendungen genutzt – vom Kleben und Abdichten bis hin zum Verfüllen und Dämmen. Er wird im Handel unter vielfältigen Bezeichnungen verkauft (Montageschaum, Bauschaum, Klebeschaum, Füllschaum, Isolierschaum, Dämmschaum). Hauptbestandteil ist allerdings meist flüssiges Polyurethan (PU).

Nach dem globalen harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Europäischen Union muss PU-Schaum mit dem Gefahrenhinweis H351 gekennzeichnet werden. Der lautet: „Kann vermutlich Krebs erzeugen“. Das PU-Schaum-Infocenter – eine Einrichtung der führenden europäischen Hersteller von PU-Schaumdosen, die Gesellschafter der PDR sind – relativiert diese Einschätzung auf seiner Website. Die Krebs-Vermutung gehe auf einen Tierversuch zurück, bei dem die Tiere zwei Jahre einem lungengängigen Aerosol von polymeren MDI ausgesetzt waren. MDI (Methylen-Diphenyl-Isocyanat) sei zwar ein typischer Inhaltsstoff von PU-Schaum, komme bei der üblichen Anwendung dieses Produkts aber gar nicht als einatembares Stoffgemisch vor.

Bei der Berührung von frischem PU-Schaum kann es außerdem zu Augen-, Haut- und Atemwegsreizungen kommen – zumindest bei diesbezüglich sensiblen Menschen. Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Verwendung in geschlossenen Räumen deshalb auf eine permanente Belüftung geachtet werden.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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