RM Rudolf Müller
   Die Anforderungen an förderfähige Effizienzhäuser werden weiter steigen.  Foto: Pixabay


Die Anforderungen an förderfähige Effizienzhäuser werden weiter steigen.  Foto: Pixabay

Aus der Branche
25. April 2022 | Artikel teilen Artikel teilen

Neustart der Neubauförderung

Nachdem die staatliche Effizienzhaus-Förderung im Januar vorläufig gestoppt wurde, ist sie am 20. April wieder angelaufen – allerdings nur noch für das Effizienzhaus 40 und begrenzt auf ein Budget von 1 Mrd. Euro. Dieses war aber bereits nach wenigen Stunden (!) ausgeschöpft. Schon am letzten Donnerstag startete daher die Stufe 2 der überarbeiteten Neubauförderung. Gefördert wird nun nur noch das anspruchsvollere Effizienzhaus 40-Nachhaltigkeit.

Der Neustart der Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war von vorneherein bis zum 31.12.2022 befristet. Beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war vorab erwartet worden, dass das bereitgestellte Budget von 1 Mrd. Euro deutlich früher aufgebracht sein würde. Bundesminister Robert Habeck wurde in einer Pressemitteilung vom 5. April wie folgt zitiert: „Das Budget ist wie angekündigt auf 1 Mrd. Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert.“

Budget in Rekordzeit ausgeschöpft

Die energetischen Anforderungen an förderfähige Effizienzhäuser werden bereits seit einigen Jahren sukzessive verschärft. Das Effizienzhaus 70 (EH70) wird schon seit 2016 nicht mehr gefördert. Zum 24. Januar dieses Jahres fiel dann auch die Förderung für das EH55, das bis dahin über zwei Drittel aller Förderanträge ausmachte. Fortan sollte nur noch das energetisch anspruchsvollere EH40 von staatlicher Unterstützung profitieren.

Das am 20. April wieder aufgenommene Programm wurde vom BMWK nicht ohne Grund als „Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ bezeichnet: Es galt nur für das EH40, war auf 1 Mrd. Euro gedeckelt und beinhaltete nur noch halbierte Fördersätze. Zugleich wurde der Einbau von Gasheizungen nicht mehr gefördert. Trotz dieser für Bauherren unattraktiveren Rahmenbedingungen war das Budget von 1 Mrd. Euro bereits wenige Stunden nach Antragsstart ausgeschöpft. Einen Tag später – am vergangenen Donnerstag – startete deshalb bereits Stufe 2 der überarbeiteten Neubauförderung. Das bedeutet, dass es fortan nur noch Geld für das noch einmal anspruchsvollere Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) gibt.

Programm EH40-Nachhaltigkeit

Das nun also geltende Programm EH40-NH ermöglicht eine EH40-Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem zusätzlichen Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG), das bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung ist. Was bisher eine freiwillige Option war, ist nun verpflichtend.

Die nun also aktive zweite Stufe der EH40-Neubauförderung erfolgt ausschließlich als zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Mio. Euro bei Nichtwohngebäuden. Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Die Beantragung erfolgt bei der KfW-Bank. Nähere Informationen zu den Förderkonditionen gibt es unter www.kfw.de/beg.

Dritte Stufe ab 2023

Auch dieses Programm soll übrigens nur bis zum 31.12.2022 gelten. Für Januar 2023 hat das BMWK als „dritten und finalen Schritt“ ein neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm soll nach Angaben des Ministeriums das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter entwickeln und insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird derzeit erarbeitet.


 

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