RM Rudolf Müller
Garantiertes Geld: Ab 2020 ist für Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung geplant. Foto: Pixabay

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Ausbildung
06. Dezember 2018 | Artikel teilen Artikel teilen

BIBB: Studie zur Mindestausbildungsvergütung

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende im dualen System ab dem 1. Januar 2020 festgeschrieben. Die Fragen, welche Betriebe von einer Mindestausbildungsvergütung betroffen wären, also ihren Auszubildenden mehr zahlen müssten, und wie hoch die zu erwartende Kostensteigerung für Betriebe ausfallen könnte, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer datengestützten Simulation untersucht.

Mit der geplanten Mindestausbildungsvergütung soll ein monatlicher Euro-Betrag festgeschrieben werden, den Betriebe ihren Azubis mindestens zahlen müssen. Bisher ist es so, dass Ausbildungsvergütungen in Deutschland je nach Beruf sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Nach Angaben des BIBB kamen die Azubis im Jahr 2017 auf eine Vergütung von durchschnittlich 876 Euro brutto im Monat. Der Durchschnittswert verdeckt aber das tatsächlich sehr weite Spektrum. So erhielten zum Beispiel Maurerlehrlinge 2017 im gesamtdeutschen Durchschnitt bereits im ersten Lehrjahr monatlich 779 Euro und im dritten Lehrjahr 1.389 Euro, während Schornsteinfeger nur mit 450 Euro (1. Jahr) beziehungsweise 595 Euro (3. Jahr) nach Hause gingen.

Da die tatsächliche Höhe der künftigen Mindestausbildungsvergütung noch gar nicht feststeht, hat das BIBB seine Untersuchung mit verschiedenen angenommen Eurobeträgen durchgeführt. Die Simulationen zeigen zum Beispiel, dass bei einem angenommenen Betrag von 500 Euro Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr etwa 11 % aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland ihre bisherigen Zahlungen erhöhen müssten. Bei einem angenommenen Betrag von 650 Euro müsste mehr als jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Deutschland (35 %) seine Ausbildungsvergütung anpassen.

Handwerk überproportional betroffen

Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland wären von einer Mindestausbildungsvergütung besonders herausgefordert. Bei ihnen würden sich häufig die Kosten erhöhen, die sie für die Ausbildung insgesamt aufwenden müssen. Hiervon wäre nach den Berechnungen des BIBB das Handwerk überproportional betroffen.

„Mit den vom BIBB durchgeführten Simulationen können keine abschließenden Aussagen über die tatsächlichen Auswirkungen der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung getroffen werden“, erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. „Sie können aber in der Diskussion über die Größenordnung einen wichtigen Beitrag leisten. Letztendlich gilt es, die Ausbildungsbereitschaft gerade der Kleinbetriebe nicht weiter zu gefährden.“

Ausführlichere Informationen zu der Untersuchung gibt es im aktuellen BIBB-Report (Heft 4/2018). Die Ausgabe mit dem Titel „Die Mindestausbildungsvergütung aus betrieblicher Perspektive: Einschätzungen auf Basis von datenbasierten Simulationen“ kann kostenlos unter www.bibb.de/bibbreport heruntergeladen werden.

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