
Photovoltaikmodule auf Mehrfamilienhäusern sind nach wie vor eher selten. Foto: Pixabay
Energiewende: Was ist Mieterstrom?
Private Hausbesitzer, die mit einer Photovoltaikanlage Solarstrom für ihr Eigenheim produzieren, sind in Deutschland längst zum Normalfall geworden. Auf den Dächern von Mietshäusern dagegen sieht man solche Anlagen noch eher selten. Doch das könnte sich bald ändern. Mithilfe so genannter Mieterstrom-Projekte wird nämlich vielerorts versucht, auch Mietern den Zugang zu lokal erzeugtem Sonnenstrom zu ermöglichen.
Mehrfamilienhäuser mit Mietswohnungen verfügen in der Regel über große Dachflächen, auf denen man viele Photovoltaikmodule installieren könnte. Für die Mieter hätte das durchaus Vorteile, denn sie könnten sich direkt mit dem Strom beliefern lassen, der dezentral auf den Dächern ihrer Mietshäuser erzeugt wird. „Mieterstrommodelle machen sich für die Mieter bezahlt, weil Mieterstrom in der Regel günstiger ist als der günstigste Tarif des örtlichen Grundversorgers“, erläutert Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der Energie-Agentur NRW. „Das ist möglich, da bestimmte Strompreisbestandteile wie Netznutzungsentgelte, Stromsteuer und weitere Umlagen nicht zu zahlen sind.“
Was ist Mieterstrom?
Unter Mieterstrom versteht man lokal produzierten Strom, der in unmittelbarer Nähe zu den Endverbrauchern dezentral erzeugt und den Mietern von Wohnungs- oder Gewerbeflächen per Direktleitung zur Verfügung gestellt wird. Dabei handelt es sich meist um Strom aus Photovoltaikanlagen, was aber kein Muss ist. Auch kleine Blockheizkraftwerke können Mieterstrom liefern. Entscheidend ist, dass die Energie verbrauchernah erzeugt wird und nicht über die öffentlichen Stromnetze zum Endverbraucher gelangt.
Bei Mieterstrom-Projekten befindet sich die Energiequelle in der Regel direkt an dem Mietshaus, für den der Strom gedacht ist. Die Weiterleitung zu den einzelnen Wohnungen erfolgt über die hausinternen Stromleitungen. Für die Mieter hat das den Vorteil, dass sie den Strom günstiger beziehen können als über die öffentlichen Netze. Der Vermieter wiederum kann mit niedrigeren Nebenkosten werben und profitiert zudem vom positiven Image, das dezentral erzeugter Strom aus erneuerbaren Energiequellen hat.
Mieterstrom bedeutet in der Regel aber nicht, dass das Gebäude komplett vom öffentlichen Netz abgekoppelt wird. Das wäre fahrlässig, denn schließlich soll die Versorgung ja nicht einfach zusammenbrechen, wenn die lokale Energiequelle mal zu wenig Strom liefert (Verbrauchsspitzen). Außerdem dürfen die Mieter auch nicht gezwungen werden, den lokalen Mieterstrom zu beziehen. Jeder hat das Recht, seinen Stromanbieter selbst zu wählen.
Wer bietet Mieterstrom an?
Mieterstrom gibt es in Deutschland bislang vor allen in Form von Pilotprojekten. In der Regel sind dabei die Abnehmer des Mieterstroms – also die Mieter – nicht identisch mit den Eignern der stromerzeugenden Anlagen. Darin unterscheidet sich das Konzept von der Photovoltaikanlage auf dem privaten Eigenheim. Häufig sind Wohnungsunternehmen die Eigentümer der Anlagen. Der Vermieter bietet dann also Mieterstrom an. Es gibt allerdings auch andere Organisationsformen – beispielsweise örtliche Stadtwerke oder auch bundesweit agierende Stromanbieter, die in Photovoltaik auf Mietwohnhäusern investieren.
Eher die Ausnahme ist es dagegen, dass sich Mieter zusammenschließen und selbst in Solartechnik oder Mini-Blockheizkraftwerke für ihr Mietshaus investieren, zum Beispiel in Form einer Mieterstrom-Genossenschaft. Diese Zurückhaltung verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass ein solches Projekt einen durchaus großen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Selbst die Wohnungsunternehmen schrecken davor oft zurück. Denn es genügt nicht, Photovoltaik-Module aufs Dach zu setzen und sie an die hausinternen Stromleitungen anzuschließen. Mieterstromanbieter agieren praktisch als Stromversorger und müssen daher auch entsprechende Melde- und Anzeigepflichten erfüllen, Versorgungsverträge mit den Mietern abschließen sowie funktionierende Zähler- und Abrechnungssysteme entwickeln.
Kooperation mit Stromversorgern

Mieterstrom-Projekt des Projektierers und Energiedienstleisters Wirsol in Mosbach-Eberbach. Foto: WIRCON GmbH
Um solchen Aufgaben aus dem Weg zu gehen, gehen die Wohnungsunternehmen bei Mieterstrom-Projekten häufig Kooperationen mit den traditionellen Stromversorgungsunternehmen ein. Diese kaufen den Mieterstrom auf und verkaufen ihn dann an die Mieter weiter. Natürlich zu einem geringeren Preis als der günstigste Tarif des örtlichen Grundversorgers, ansonsten könnte man ja gleich auf den verbrauchernah erzeugten Strom verzichten. Solche Kooperationsmodelle bewahren den Vermieter davor, als Stromversorger auftreten zu müssen und sie sichern zugleich die Versorgung, wenn die Photovoltaikanlage den Strombedarf mal nicht komplett abdecken kann.
Förderprogramm in NRW
In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung übrigens im November 2016 ein Förderprogramm aufgelegt, bei dem Mieterstromprojekte mit bis zu 30.000 Euro bezuschusst werden. Gefördert werden die Umrüstung des Zählerkonzeptes und datenbankbasierte Abrechnungssysteme. Voraussetzung für die Förderung ist, dass den Mietern die Kilowattstunde mindestens um 1,5 Cent billiger angeboten wird als beim günstigsten Tarif des örtlichen Grundversorgers.
Aber auch auf Bundesebene sind Mieterstrom-Modelle seit kurzem noch attraktiver geworden: Mit der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) hat die Bundesregierung die EEG-Umlage für Mieterstrom deutlich gesenkt. Bisher wurde Mietern nämlich – anders als privaten Hausbesitzern – selbst für Strom aus dezentralen Mieterstromanlagen die volle EEG-Umlage berechnet. Für Klein-Anlagen bis 10 kW Leistung entfällt die Umlage nun komplett, und bei größeren Anlagen sinkt sie um 60 %.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
Kontakt:
freierjournalist@rolandgrimm.com
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