RM Rudolf Müller
Montage einer Brandwand in Trockenbauweise mit Stahlblecheinlage. Foto: Knauf

Montage einer Brandwand in Trockenbauweise mit Stahlblecheinlage. Foto: Knauf

 
Trockenbau
31. Januar 2017 | Artikel teilen Artikel teilen

Brandwände in Trockenbauweise

Eine Brandwand ist ein raumabschließendes Bauteil, das bei einem Gebäudebrand in der Lage sein muss, die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder andere Räume über einen Zeitraum von mindestens 90 Minuten zu verhindern. Vor allem nicht tragende, innere Brandwände werden auch häufig in Trockenbauweise gebaut.

Nach § 30 der deutschen Musterbauordnung (MBO) müssen Brandwände „als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern“. Sowohl das Übergreifen von Flammen als auch die Ausbreitung von Rauch müssen über einen definierten Zeitraum effektiv unterbunden werden. Ziel ist es, einerseits benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile vor der Zerstörung durch Feuer und Hitze zu schützen und andererseits feuer- und rauchfreie Fluchtwege für die Menschen in brennenden Gebäuden beziehungsweise Zugangswege für Rettungs- und Löschkräfte zu sichern.

Wann sind Brandwände erforderlich?

Brandwände sind Bauteile, die dem vorbeugenden baulichen Brandschutz dienen. In welchen Fällen sie errichtet werden müssen, legen die Landesbauordnungen fest. Diese variieren zwar von Bundesland zu Bundesland leicht, basieren aber im Wesentlichen auf der MBO. Die Musterbauordnung unterscheidet äußere und innere Brandwände. Sowohl Gebäudeabschlusswände als auch einfache Raumtrennwände müssen nämlich unter bestimmten Bedingungen als Brandwand ausgeführt werden.

Um im Brandfall ein Übergreifen des Feuers auf Nachbargebäude zu verhindern, sind Gebäudeabschlusswände nach § 30 MBO in Brandwandqualität zu bauen, wenn sie einen Abstand von weniger als 2,50 Meter zur Grundstücksgrenze haben und wenn der Abstand zum Nachbargebäude zugleich geringer als fünf Meter ist. Ausgenommen von dieser Brandwand-Vorschrift sind allerdings Außenwände von Gebäuden „ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt“ (§ 30 MBO).

Innere Brandwände sind nur in großen Gebäuden notwendig. Sie dienen zur Unterteilung der Bauwerke in verschiedene Brandabschnitte. Doch was heißt in diesem Zusammenhang groß? Der entscheidende Hinweis dazu steht ebenfalls in § 30 MBO. Dort heißt es, dass innere Brandwände erforderlich sind „zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in Abständen von nicht mehr als 40 Metern“. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur in Gebäuden, die so weitläufig sind, dass einzelne Räume eine Länge beziehungsweise Breite von mindestens 40 Metern aufweisen, sind innere Raumtrennwände in Brandwandqualität überhaupt notwendig.

Was müssen Brandwände abkönnen?

Brandwände aller Art – egal ob äußere oder innere – müssen aus nicht brennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A1 oder A2 bestehen und einem Feuer mindestens 90 Minuten lang standhalten (Feuerwiderstandsklasse F90). Während dieses Zeitraums müssen alle wesentlichen Funktionseigenschaften der Wand bewahrt bleiben, auch wenn sie die ganze Zeit direkter Flammeneinwirkung ausgesetzt ist. Sie darf ihre Tragfähigkeit nicht verlieren, und Flammen sowie heiße Gasen dürfen nicht durch die Wand durchdringen. Mehr noch: Nicht einmal die Oberflächentemperatur auf der vom Feuer abgewandten Bauteilseite darf ansteigen. Und auch Löschwasser darf die wesentlichen Funktionseigenschaften der Wand nicht einschränken.

Schließlich müssen Brandwände nach § 30 Absatz MBO „auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig sein“. Diese Anforderung bezieht sich insbesondere auf andere Bauteile, die im Brandfall möglicherweise einstürzen und auf die Brandwand prallen könnten. So etwas muss diese abkönnen. Die Hersteller haben die Pflicht, ihre Brandwandkonstruktionen diesbezüglich prüfen zu lassen. Genaueres regelt DIN 4102-3 („Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandwände und nichttragende Außenwände, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“). Der dort vorgeschriebene Prüfablauf sieht vor, dass die Brandwand nach 90-minütiger Brandbeanspruchung mehrfach einer Pendelstoßbeanspruchung mit einem 200 kg schweren Bleischrotsack ausgesetzt wird. Dabei darf sie nicht einstürzen.

Konstruktion in Trockenbauweise

Typischer Aufbau: Metallständerwand, beidseitig beplankt mit Gipsplatten und dazwischen liegenden Stahlblecheinlagen. Foto: Knauf

Typischer Aufbau: Metallständerwand, beidseitig beplankt mit Gipsplatten und dazwischen liegenden Stahlblecheinlagen. Foto: Knauf

Nicht tragende innere Brandwände werden häufig in Trockenbauweise ausgeführt. Zum Einsatz kommen hier meist die klassischen Metallständer-Wandsysteme, die beidseitig mit Gips- oder Gipsfaserplatten beplankt werden. Da Brandwände dicker als normale Raumtrennwände sein müssen, erfolgt die Beplankung auf beiden Seiten der Stahlprofil-Unterkonstruktion mit zwei
 oder sogar drei Plattenlagen.

Und noch etwas anderes unterscheidet derartige Leichtbau-Brandwände von einfachen Trennwänden im Gebäudeinneren: Unter der obersten Plattenlage befindet sich auf beiden Beplankungsseiten eine durchgängige Stahlblecheinlage. Diese trägt entscheidend zur hohen Standsicherheit von Brandwänden in Trockenbauweise bei. Im Wandhohlraum zwischen den beiden Beplankungsebenen können auch (nicht brennbare) Dämmstoffe eingebaut werden. Pflicht ist das allerdings nicht. Nur bei tragenden Brandwänden ist die Gefachdämmung ausdrücklich vorgeschrieben.


Mehr zum Thema Trockenbau finden Sie in der Übersicht


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

Trockenbauwände überzeugen beim Schall- und Brandschutz

Wenn wir von Trockenbauwänden reden, meinen wir Trennwände in Innenräumen, die nach DIN 4103-1 "nur der Raumteilung dienen", also keine statischen Funktionen übernehmen. Solche Bauteile haben immer einen Hohlraum, da auch Einfachständerwände beidseitig beplankt werden. In diesen Hohlräumen kann man Technikinstallationen "verschwinden" lassen, man ...

mehr »
 

Metallprofile: Rückgrat des Trockenbaus

Der Trockenbau ist eine Leichtbauweise, bei der man mit dünnen Plattenwerkstoffen arbeitet. Eine Standard-Gipskartonplatte ist zum Beispiel nur 12,5 mm...

mehr »
 

Trockenbau: Zementgebundene Bauplatten trotzen dem Wasser

Für Feuchträume mit starker Wasserbelastung sind Gipskartonplatten ungeeignet. Wenn in solchen Bereichen dennoch Trockenbau-Unterkonstruktionen zum Einsatz kommen sollen, müssen diese mit Platten beplankt werden, die im hohen Maße wasserbeständig sind. Als Lösung setzen Planer und Bauherren häufig auf zementgebundene Bauplatten. ...

mehr »
Nach oben
nach oben