Wenn der Dachboden nicht begehbar sein muss, kann man selbst lose Einblasdämmstoffe ohne Abdeckung verwenden. (Quelle: Climacell)

Dämmstoffe 2024-06-18T07:00:00Z Deckendämmung: Typische Varianten

Für unbeheizte Dachräume unter einem ungedämmten Steildach ist die Dämmung der obersten Geschossdecke eine kostengünstige und zugleich effektive energetische Sanierungsmaßnahme. Je nach vorhandener Deckenkonstruktion lässt sie sich auf unterschiedliche Weise realisieren.

Bei vielen älteren Häusern, deren Dachboden nicht für Wohnzwecke genutzt wird, ist das vorhandene Steildach völlig ungedämmt. Um allzu große Wärmeverluste zu vermeiden, sollte in diesem Fall die oberste Geschossdecke zumindest einen Mindestwärmeschutz garantieren. Schließlich trennt dieses Deckenbauteil den beheizten vom unbeheizten Hausbereich. Wird das Dachgeschoss dagegen bewohnt, gehört es in der Regel auch zum beheizten Gebäudebereich. Dann dämmt man nicht den Dachboden, sondern die Dachflächen.

Rechtliche Situation

Grundsätzlich ist bei ungedämmten Dächern die Dämmung der obersten Geschossdecke sogar gesetzlich verpflichtend. In § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird diese Dämmmaßnahme zumindest dann vorgeschrieben, wenn die vorhandene Decke nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 genügt. Diese Verpflichtung gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die mindestens vier Monate im Jahr auf mindestens 19 °C beheizt werden.

Die Steinwolle-Dämmplatte „Tegarock“ ist zusammen mit einer Abdeckung begehbar. (Quelle: Rockwool)

Allerdings ist der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 keine besonders ambitionierte Zielvorgabe. Viele alte Holzbalkendecken, aber auch neuere Betondecken erfüllen ihn bereits ohne Zusatzdämmung. Und selbst wenn die Decke den in der DIN-Norm geforderten Wärmedurchlasswiderstand von mindestens 0,90 m2K/W nicht erreicht, sieht das GEG noch viele Ausnahmen vor. Weitere Infos dazu gibt es im BaustoffWissen-Beitrag „GEG: Dämmung der obersten Geschossdecke“.

Die GEG-Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke – bei ungedämmtem Dach – ist in der Praxis also relativ löchrig. Doch auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, handelt es sich in vielen Fällen um eine ausgesprochen sinnvolle Dämmmaßnahme, die bei relativ wenig Aufwand und Kosten hohe Energieeinsparungen und ein deutlich verbessertes Wohnraumklima bewirken kann.

Bauherren, die sich – freiwillig oder auch nicht – zur Dämmung der obersten Geschossdecke entscheiden, müssen diese übrigens so umsetzen, dass das Deckenbauteil anschließend einen U-Wert von maximal 0,24 W/m²K aufweist. Das ist mehr als der Mindestwärmeschutz, lässt sich aber problemlos mit 14 cm dicken Dämmplatten der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/mK realisieren.

Will der Bauherr für die energetische Sanierung staatliche Fördergelder erhalten, sind die Anforderungen allerdings höher. Dann darf der U-Wert nur maximal 0,14 W/m²K betragen. Aber auch dann ist die Deckendämmung in der Regel unkomplizierter und nicht zuletzt auch witterungsunabhängiger zu realisieren als eine Steildachdämmung, die allein schon aufgrund der größeren Dämmfläche auch kostspieliger ausfällt.

Dämmstoff auf dem Dachboden

Die unkomplizierteste Art, eine oberste Geschossdecke zu dämmen, besteht darin, den Dämmstoff einfach von oben auf den Dachboden zu legen. Sofern dieser anschließend nicht begehbar sein muss, genügt es tatsächlich, den Dämmstoff offen – also ohne jede Abdeckung – zu verlegen. Nicht mal druckfeste Dämmplatten sind dafür notwendig, es genügen auch flexible Dämmfilze von der Rolle, und selbst lose Einblasdämmstoffe eignen sich für diesen Zweck. Gegebenenfalls kann man den Dämmstoff mithilfe einer flexiblen Vliesabdeckung vor Verschmutzung schützen.

Für die Hohlraumdämmung eignen sich auch flexible Mineralwolle-Dämmstoffe. (Quelle: Rockwool)

Soll der Dachboden dagegen begehbar sein, zum Beispiel um als unbeheizter Stauraum dienen zu können, muss man auf den Dämmstoffen einen neuen Gehbelag verlegen. Dafür genügen in der Regel einfache Holzwerkstoffplatten – meist Spanplatten beziehungsweise OSB-Platten –, oder auch Gipsfaserplatten. Das wiederum setzt druckfeste Dämmplatten voraus, die bei Druckbelastung nicht zu sehr nachgeben. Viele Hersteller bieten entsprechende Platten mit Stufenfalz im Randbereich. Das ermöglicht eine besonders einfache und fugenfreie Verlegung.

Eine ausreichende Druckfestigkeit bieten insbesondere Hartschaumplatten aus Materialien wie EPS („Styropor“) oder PUR/PIR. In diesem Produktsegment findet man im Übrigen auch fertige Dachbodendämmelemente, bei denen die Hartschaumplatten bereits werkseitig mit einer begehbaren Decklage kaschiert sind. Das spart Zeit und Aufwand bei der Verlegung.

Begehbare Dämmflächen lassen sich aber auch jenseits des Kunststoff-Hartschaumsegments realisieren. So gibt es etwa druckfeste Steinwolle-Platten, die dieser Aufgabe in Kombination mit lastverteilenden Platten durchaus gewachsen sind. Nach Angaben des Herstellers Rockwool ist beispielsweise die formstabile Steinwolle-Dämmplatte „Tegarock“ zusammen mit einer Abdeckung aus Gipsfaser- oder Holzspanplatten zeitweise begehbar und mit mittelschweren Gegenständen belastbar.

Der Mineralwolle-Hersteller Saint-Gobain Isover weist auf seiner Website noch auf eine Kompromisslösung zwischen der nicht begehbaren und der begehbaren Dämmvariante hin: die nicht begehbare Decke mit begehbaren Laufwegen. Bei dieser Variante werden nur Teilbereiche der Dämmfläche mit Gehbelägen versehen.

Hohlraumdämmung bei Holzbalkendecken

Die Dämmstoffverlegung auf dem Dachboden funktioniert am besten auf Betondecken, da diese meist einen ausreichend geraden Untergrund bieten. Aber natürlich kann man auch Holzbalkendecken von oben dämmen, sofern sie nicht zu uneben sind.

Allerdings bietet es sich bei Holzbalkendecken auch oft an, den Dämmstoff stattdessen im Hohlraum zu verlegen. Schließlich lassen sich dort hervorragend lose Einblasdämmstoffe oder auch flexible Dämmmatten – von Zellulose über Perlit und Blähton bis hin zu Mineralwolle-Granulat – unterbringen.

Für eine derartige Hohlraumdämmung muss man die Holzbalkendecke natürlich zumindest stellenweise öffnen und anschließend wieder verschließen. Dafür ist der Dämmstoff dann aber auch bestens „verpackt“ und damit geschützt. Außerdem ist die Decke ohne Einschränkungen begehbar, ohne dass man dafür neue Gehbeläge verlegen müsste.

Die Hohlraumdämmung setzt freilich voraus, dass der Platz zwischen den Balken nicht bereits anderweitig gefüllt wurde. Die Gefache vieler alter Holzbalkendecken enthalten nämlich Sand, Gesteinskörnungen oder anderweitige Materialien. Dies frühere Praxis sollte das Gewicht der Decken erhöhen und damit ihre Schalldämmung verbessern.

Dampfbremse oder nicht?

Da Holzbalkendecken nicht luftdicht sind, müssen zumindest feuchteempfindliche Dämmstoffe wie Mineralwolle mithilfe einer Dampfbremsfolie geschützt werden. Bei der Plattenverlegung auf dem Dachboden wird die Folie einfach unter dem Dämmstoff direkt auf der Holzdecke verlegt. Bei der Hohlraumdämmung in alten Holzbalkendecken kann man die Folie unterhalb der Dämmung so verlegen, dass sie schlaufenförmig über die Balken verläuft. Auf diese Weise bleibt die Balkenansicht auf der Wohnraumseite unbeeinträchtigt.

Der Fachverband Mineralwolleindustrie (FMI) weist darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Dampfbremse zum Schutz von Dämmstoffen wie Stein- und Glaswolle bei Betondecken gänzlich entfällt. Bei diesen werde normalerweise keine durchgehende luftdichtende Schicht unterhalb der Dämmschicht benötigt, da diese Aufgabe die Betondecke selbst übernehme.

zuletzt editiert am 14. Juni 2024