
Ordnung muss sein: Ausbildungsordnungen sollen die betriebliche Ausbildung in Deutschland vereinheitlichen. Foto: Pixabay
Was steht in der Ausbildungsordnung?
In Deutschland gibt es für alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe eine Ausbildungsordnung. Wenn du Azubi bist, müsste dein Betrieb dir ein Exemplar ausgehändigt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass die duale Ausbildung in den jeweiligen Berufen bundesweit einheitlich erfolgt und nicht jedes Unternehmen sein „eigenes Süppchen kocht“. Doch was genau steht eigentlich in der Ausbildungsordnung?
Unabhängig von der Ausbildungsordnung müssen Betriebe mit jedem einzelnen ihrer Azubis einen persönlichen Berufsausbildungsvertrag abschließen. Das fordert das Berufsbildungsgesetz (BBiG). In dem Vertrag sind unter anderem Informationen über „Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung“ aufzunehmen (§11 BBiG). Es geht hier also auch um die Fixierung eines betrieblichen Ausbildungsplans. Mit der inhaltlichen Gestaltung dieser Verträge werden die ausbildenden Unternehmen aber nicht alleine gelassen, sie können auf vorformulierte Vertrags-Mustervorlagen zurückgreifen.
Außerdem gibt es in Deutschland für die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe eben die genannten Ausbildungsordnungen, die bereits grob umreißen, wie die Berufsausbildung abzulaufen hat und welche Inhalte zwingend vorgeschrieben sind. Inhaltlich werden diese Ordnungen unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erarbeitet, das wiederum dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstellt ist. Weitere Infos zur Ordnungsarbeit des BIBB gibt es hier.
Verpflichtende Standards
„Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden“, heißt es in §4 des BBiG. Die Ausbildungsordnung hat also nicht nur Empfehlungscharakter, sondern setzt verpflichtende Standards für die Ausbildung in den jeweiligen Berufen. Zunächst einmal legt sie für jeden staatlich anerkannten Beruf zwei Dinge fest: die genaue Bezeichnung des Berufes – zum Beispiel „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ – und die Dauer der Ausbildung. Zu Letzterem schreibt allerdings §5 BBiG bereits einen engen Rahmen vor: Die Dauer „soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen“, heißt es dort.
Weiterhin legt die Ausbildungsordnung das so genannte Ausbildungsberufsbild fest. Das umfasst die „beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens
Gegenstand der Berufsausbildung sind“ (
§5 BBiG). Nach welchem zeitlichen Ablaufplan dieses berufliche Know-how im Verlauf der Ausbildungszeit zu vermitteln ist, wird ebenfalls in der Ausbildungsordnung bereits umrissen: im so genannten Ausbildungsrahmenplan.
Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan gibt den Rahmen vor für den betrieblichen Ausbildungsplan, den du als Azubis von deinem Unternehmen als Anhang des Ausbildungsvertrags erhalten haben solltest. In
§5 BBiG wird er als „eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“ beschrieben. Er ist also eine Art „To do“-Liste, die dein Betrieb mit dir abarbeiten muss, damit sich dein berufliches Know-how am Ende mit dem Ausbildungsberufsbild deckt.
Schließlich gehört zu jeder Ausbildungsordnung auch eine detaillierte Beschreibung der Prüfungsanforderungen, also eine Auflistung der inhaltlichen Anforderungen, die in den Zwischen- und Abschlussprüfungen des jeweiligen Berufs gestellt werden. Damit keine Missverständnisse entstehen: Natürlich werden nicht die Prüfungsfragen verraten, aber es wird zumindest definiert, welche Themenbereiche in den verschiedenen Prüfungsbereichen abgefragt werden sollen.
Weitere mögliche Vorgaben

Über die „Berufesuche“ des Bundesinstituts für Berufsbildung kann man die Ausbildungsordnungen aller staatlich anerkannten Ausbildungsberufe einsehen.
In §5 des BBiG werden noch eine Reihe weiterer Inhalte aufgelistet, die eine Ausbildungsordnung beinhalten kann, aber nicht jede Ausbildungsordnung beinhalten muss. Dabei geht es also um Bestimmungen, die nicht einheitlich für alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gelten. So kann eine Ausbildungsordnung zum Beispiel auch festlegen, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchzuführen ist, dass die Azubis einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen müssen oder dass Teile der Berufsausbildung in Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
Ob diese oder weitere in §5 BBiG genannten möglichen Vorschriften auch für dich gelten, steht in der Ausbildungsordnung deines Berufs. Falls du diese nicht zur Hand hast, findest du sie auch leicht im Internet. Über die „Berufesuche“ des BIBB lassen sich die Ausbildungsordnungen aller staatlich anerkannten Ausbildungsberufe einsehen.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
Kontakt:
freierjournalist@rolandgrimm.com
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