RM Rudolf Müller
Diese Verpackung für Porenbeton trägt gut sichtbar das CE- und das Ü-Zeichen. Foto: Xella

Diese Verpackung für Porenbeton trägt gut sichtbar das CE- und das Ü-Zeichen. Foto: Xella

Hintergrundwissen
18. Juli 2016 | Artikel teilen Artikel teilen

„CE“ und „Ü“: Was bedeuten diese Zeichen auf Bauprodukten?

Die Abkürzung CE stand ursprünglich für „Communauté Européenne“ (Europäische Gemeinschaft), ist heute aber nur noch ein Bildzeichen für Produkte, die in der Europäischen Union (EU) frei gehandelt werden dürfen. Das Übereinstimmungszeichen Ü kennzeichnet dagegen die Verwendbarkeit eines Bauprodukts in Deutschland. Was das alles genau bedeutet, erläutert der folgende Beitrag.

Das CE-Zeichen hast du sicherlich schon mal auf einem Baustoff beziehungsweise auf einer Baustoffverpackung gesehen – oder auch auf anderen technischen Produkten. Im Baubereich wird seine Vergabe durch die europäische Bauproduktenverordnung geregelt.

CE-Zeichen: freies Inverkehrbringen

Bauprodukte, die das CE-Kennzeichen tragen, wurden auf Grundlage einer europäischen Produktnorm hergestellt und geprüft und dürfen deshalb in der gesamten EU frei gehandelt werden. Die Hersteller haben also das Recht, sie in allen EU-Ländern in Verkehr zu bringen und zu verkaufen. Das CE-Zeichen ist direkt auf dem Produkt oder auf der Verpackung anzubringen. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Kennzeichnung auf dem Lieferschein oder dem Begleitschein der Ware.

Europäische Produktnormen (EN-Normen) sind die gemeinsamen Normen der EU-Länder, die in den letzten Jahren zunehmend die früheren nationalen Normen – in Deutschland vor allem die DIN-Normen – ersetzen. Bauprodukte, für die es bereits eine EN-Norm gibt, werden als harmonisierte Bauprodukte bezeichnet und müssen das CE-Zeichen tragen.

Die Norm-Anforderungen, die für harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung gelten, müssen die Hersteller außerdem in einer standardisierten Leistungserklärung dokumentieren. Daraus ergeben sich übrigens auch Pflichten für den Baustoffhandel. Verkaufst du als Baustoffhändler nämlich Produkte mit CE-Zeichen, dann musst du auch die Leistungserklärung des Herstellers an den Käufer weiterreichen – entweder als Ausdruck oder in elektronischer Form!

Anforderungen an Bauprodukte und Bauwerke

Das Bildzeichen CE signalisiert, dass ein Produkt in allen EU-Ländern gehandelt werden darf.

Das Bildzeichen CE signalisiert, dass ein Produkt in allen EU-Ländern gehandelt werden darf.

Da es für immer mehr Bauprodukte EN-Normen gibt, kann man sagen, dass die Anforderungen an Bauprodukte in Europa zunehmend harmonisiert werden. Das ist gut, da es den europaweiten Handel mit Bauprodukten erleichtert.

Doch in der Praxis ist die europäische Bauprodukte-Welt noch lange nicht so harmonisch, wie du jetzt vielleicht glaubst. Die Anforderungen an Bauprodukte wurden zwar schon in vielen Fällen vereinheitlicht, aber gleichzeitig sind die Anforderungen an Bauwerke nach wie vor Angelegenheit der Einzelländer. In Deutschland werden sie in den Landesbauordnungen (LBO) definiert. Das hat die Folge, dass es Produkte mit CE-Kennzeichnung gibt, die in der gesamten EU – also auch in Deutschland – verkauft werden dürfen, die aber dennoch hierzulande in Bauwerken nicht verwendet werden dürfen! Klingt absurd, ist aber so.

Ü-Zeichen: freie Verwendbarkeit

Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung dürfen tatsächlich nicht verbaut werden, wenn die jeweilige LBO weitergehende Anforderungen an das Bauprodukt stellt – beispielsweise bezüglich Druckfestigkeit, Dämmwirkung oder Entflammbarkeit. Die harmonisierten EN-Normen legen eben nur Mindestanforderungen fest, die einzelnen EU-Staaten – beziehungsweise in Deutschland die Bundesländer – können für Bauwerke aber höhere Anforderungen vorschreiben.

Woher aber weiß nun der Käufer eines Bauprodukts, ob er die Ware auch tatsächlich in seinem Bauwerk verwenden darf? Dafür gibt es hierzulande das Ü-Zeichen. Dieses „Übereinstimmungszeichen“ signalisiert die Verwendbarkeit in Deutschland und wird bisher bei harmonisierten Bauprodukten zusätzlich zum CE-Zeichen verwendet. Das Ü-Zeichen befindet sich aber auch auf vielen Bauprodukten, für die es noch keine EN-Norm gibt, die also kein CE-Zeichen tragen. Entscheidend ist nur die Verwendbarkeit in Deutschland. Diese können die Hersteller auch zum Beispiel durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachweisen.

Wegfall des Ü-Zeichens?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland bereits im Jahr 2014 dazu aufgefordert, die Praxis der nationalen Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte zu beenden. Deutschland muss deshalb bis Oktober 2016 seine Musterbauordnung (MBO) entsprechend ändern. Die MBO ist die allgemeine Grundlage für die Landesbauordnungen in Deutschland. Derzeit spricht vieles dafür, dass es in der künftigen MBO einen Paragraphen geben wird, der es untersagt, dass Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung gleichzeitig auch das Ü-Zeichen tragen.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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