RM Rudolf Müller
Energiefachberater bei der Privatkundenberatung im Baustoff-Fachhandel Bolay. Foto: Grimm

Energiefachberater bei der Privatkundenberatung im Baustoff-Fachhandel Bolay. Foto: Grimm

Hintergrundwissen
03. Mai 2016 | Artikel teilen Artikel teilen

EFiB: Was machen Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel?

Im modernen Baustoff-Fachhandel sind durchschnittlich ein Drittel der Kunden keine Profikunden, sondern private Bauherren, die ihren Altbau energetisch modernisieren wollen oder müssen. Der Fachhandel reagiert darauf mit neuen Beratungsangeboten und bildet zum Beispiel Energie-Fachberater aus.

Die Ausbildung zum Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel – kurz: EFiB – gibt es seit 2005. Sie wurde von einer Brancheninitiative initiiert, getragen vom Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB), dem Gesamtverband Dämmstoffindustrie (GDI), den Kooperationen und Genossenschaften des Fachhandels sowie einigen Unternehmen der Baustoffindustrie. Mittlerweile gibt es rund 1.500 geprüfte EFiBs im deutschen Baustoff-Fachhandel (Stand: Mai 2016).

Zweiwöchiger Lehrgang

Angehende EFiBs werden von ihren Betrieben zu zwei fünftägigen Seminaren nach Kassel geschickt. Das dortige Zentrum für Umweltbewusstes Bauen (ZUB) an der Universität Kassel hat die Weiterbildung im Auftrag der Brancheninitiative entwickelt und führt sie auch durch. Die beiden Blockseminare finden jeweils montags bis freitags von 8:30 bis 16:30 Uhr im ZUB statt. Dazwischen gibt es eine einwöchige Pause zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte. Infos über das aktuelle Kursangebot des ZUB gibt es hier.

Teilnehmer an der Weiterbildung sollten zumindest zwei bis drei Jahre Beratungspraxis im Baustoff-Fachhandel vorweisen können. Weitere Anforderungsvoraussetzungen werden nicht gestellt. Die Weiterbildung kostet den entsendenden Betrieb knapp 1.600 Euro pro teilnehmenden Mitarbeiter. Am Ende gibt es eine schriftliche Abschlussprüfung und bei erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat. Außerdem erhalten die Absolventen die Nutzungslizenz für eine Beratungs-Software zur Analyse und Bewertung von Wohngebäuden. Die können die frisch gebackenen EFiBs fortan in ihren Betrieben zur Beratung von Modernisierungskunden nutzen.

Umfangreiche Inhalte

Die EFiB-Weiterbildung findet im Kasseler ZUB statt. Foto: Constantin Meyer, Köln

Die EFiB-Weiterbildung findet im Kasseler ZUB statt.
Foto: Constantin Meyer, Köln

Die Blockseminare vermitteln praxisrelevante Fachkenntnisse in den Bereichen Wärmeschutz/Dämmung, Feuchteschutz, Luftdichtheit, Schallschutz und Brandschutz. Weitere Inhalte sind die gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und Grundlagen der Anlagentechnik für Warmwasserbereitung, Lüftung und Solarenergie. Neben dem reinen Fachwissen erhalten die Teilnehmer aber auch ein Kommunikationstraining, bei dem Beratungsgespräche mit Privatkunden trainiert werden.

Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel sollen Modernisierungskunden eine qualifizierte Beratung zum Themenkomplex Energieeffizienz bei Wohngebäuden bieten. Sie informieren zum Beispiel über geeignete Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie über Förderprogramme, die Hausbesitzer in Anspruch nehmen können. Und natürlich empfehlen sie auch geeignete Produkte für die jeweiligen Modernisierungsprojekte – schließlich sind sie Baustoffverkäufer.

Die EFiBs bieten eine kostenlose Erstberatung, die normalerweise in den Räumlichkeiten des Fachhandels stattfindet. Es geht also nicht um aufwändige Vor-Ort-Beratungen beim Kunden. Dafür gibt es unabhängige Energieberater mit weitaus umfangreicherer Qualifikation. Die meisten EFiBs sind auch nicht berechtigt, die in der EnEV vorgeschriebenen Energieausweise auszustellen.

Ausstellung von Energieausweisen

Energieausweise sind in Deutschland für Neubauten bereits seit 2002 Pflicht. Mit der EnEV 2007 wurden sie auch für Bestandsgebäude eingeführt. Der Energieausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über den Energieverbrauch eines Hauses und macht damit auch Vergleiche zwischen Immobilien möglich.

Welche Personen berechtigt sind, Energieausweise auszustellen, wird in §21 der EnEV detailliert geregelt. Gefordert wird eine entsprechende berufliche Grundqualifikation. Keinesfalls reicht es aus, nur eine Weiterbildung zum Energie-Fachberater zu absolvieren. Deshalb sind Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel meist nicht ausstellungsberechtigt.

Die Grundqualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen erfüllen nach §21 EnEV zum Beispiel Handwerksmeister im Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe, Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik, aber auch ausgebildete Schornsteinfeger. Doch selbst diese Personen dürfen erst dann Energieausweise ausstellen, wenn sie über eine zusätzliche Qualifikation verfügen wie zum Beispiel eine Weiterbildung zum Energie-Fachberater mit dem Zusatzmodul Energieausweis.

Will ein Baustoff-Fachhandel seinen Modernisierungskunden auch den Service der Energieausweis-Ausstellung anbieten, dann geht das also nur dann, wenn er über Personal mit passender Grundqualifikation und Weiterbildung verfügt. Das kommt in der Praxis vor, ist aber eher selten. Folgerichtig spielt das Thema bei der normalen EFiB-Weiterbildung in Kassel auch keine große Rolle. „Da für die Teilnehmer aus dem Baustoff-Fachhandel in der Regel die erforderliche Grundqualifikation nicht gegeben ist, bieten wir das Zusatzmodul `Energieausweis für bestehende Wohngebäude´ nur noch auf Nachfrage an“, erläutert Seminarleiterin Jutta Steinbrecher vom ZUB.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

Was sind Nullenergie- und Plusenergiehäuser?

Wenn über die Zukunft des Wohnens debattiert wird, werden zunehmend Nullenergie- oder sogar Plusenergiehäuser gefordert. Die verbrauchen nicht nur wenig...

mehr »
 

Niedrigstenergiegebäude – der Neubau-Standard ab 2021

Ab 2021 müssen alle Neubauten in der EU den neuen Standard des „Niedrigstenergiegebäudes“ erfüllen. Das fordert die 2010 verabschiedete EU-Gebäuderichtlinie....

mehr »
 

Photovoltaik: Was steht im EEG?

Mithilfe der Anfang 2023 in Kraft getretenen Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes will die Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen...

mehr »
Nach oben
nach oben