RM Rudolf Müller
Wenn der Farbanstrich an der Wand trocknet, dünstet das Lösungsmittel aus.  Foto: Pixabay

Wenn der Farbanstrich an der Wand trocknet, dünstet das Lösungsmittel aus.  Foto: Pixabay

Bauchemie
05. Dezember 2019 | Artikel teilen Artikel teilen

Was sind Lösungsmittel?

Was haben Farben, Lacke, Holzschutzmittel und Klebstoffe gemeinsam? Unter anderem dies: Sie sind zum Zeitpunkt der Verarbeitung flüssig und härten anschließend aus. All diese Produkte – und viele mehr – enthalten zudem Lösungsmittel. Das sind die Stoffe, die während des Trocknungsprozesses ausdunsten. Dabei sondern sie oft unangenehme Gerüche ab. Inwieweit das gesundheitsschädigend sein kann, hängt von der Art der verwendeten Lösungsmittel ab.

Anstrichmittel wie Farben, Lacke oder Holzschutzmittel haben letztlich den Zweck, eine optisch ansprechende und/oder schützende Beschichtung zu erstellen. Diese Funktion erfüllen die Produkte aber erst nach der Aushärtung, also dann, wenn sie zu Feststoffen geworden sind.

Dasselbe gilt für Klebstoffe. Diese dienen im Baubereich nicht nur dazu, Baustoffe miteinander zu verkleben, sondern sie sind auch Bestandteil der Bindemittel innerhalb von Baustoffen. Auch die Klebefunktion entfaltet sich erst im getrockneten Zustand. Damit Anstrichmittel und Klebstoffe überhaupt verarbeitet werden können, müssen sie aber zunächst flüssig sein. Um das zu erreichen, werden sie in einer Flüssigkeit aufgelöst: dem Lösungsmittel.

Allgemeine Definition

Als Lösungsmittel (oft auch „Lösemittel“ genannt) bezeichnet man ganz allgemein eine Flüssigkeit, die in der Lage ist, andere Stoffe zu lösen, ohne dass es dabei zu einer chemischen Reaktion zwischen dem Lösungsmittel und der gelösten Substanz kommt. Gelöst werden meist Feststoffe, also die Bestandteile, aus denen zum Beispiel eine Farbe oder ein Klebstoff bestehen. Manche Lösungsmittel sind aber auch in der Lage, andere Flüssigkeiten oder Gase lösen.

Durch das Lösungsmittel wird der gelöste Stoff flüssig und kann so besser verarbeitet werden. Dass es keine chemische Reaktion zwischen Lösungsmittel und gelöstem Stoff gibt, ist Voraussetzung dafür, dass das Lösungsmittel später wieder verdunsten kann und der zuvor gelöste Stoff in unveränderter Form zurückbleibt.

Das bekannteste und am meisten verbreitete Lösungsmittel ist übrigens Wasser. Auch viele Anstrichmittel und Klebstoffe sind heutzutage wasserbasiert. Daneben gibt es auch weiterhin Lösungsmittel, die organische Verbindungen enthalten. Als gesundheitlich bedenklich gelten in diesem Zusammenhang insbesondere Produkte, die beim Trocknen so genannte flüchtige organische Verbindungen ausdünsten („Volatile Organic Compounds“ = VOC).

Wasser und Öle als Lösungsmittel

Anstrichmittel und Klebstoffe auf Wasserbasis werden von den Herstellern meist als „lösemittelfrei“ bezeichnet. Dasselbe gilt für Produkte, die natürliche Öle als Lösungsmittel enthalten – zum Beispiel Naturfarben. Streng genommen ist das falsch, denn die genannten Produkte enthalten ja auch Lösungsmittel – eben Wasser oder Öl.

Doch das Wort Lösungsmittel ist in der Öffentlichkeit nun mal negativ besetzt, weil die meisten dabei nur an Produkte denken, die VOC-Schadstoffe wie zum Beispiel Formaldehyd ausdünsten. Für Otto Normalverbraucher gilt die Gleichung Lösungsmittel = Schadstoffe. Insofern kann man es der Industrie nicht verdenken, dass sie von Lösemittelfreiheit spricht, wenn Wasser oder natürliche Öle als Lösungsmittel zum Einsatz kommen.

Eingeschränkte Definition

Auch Klebstoffe enthalten üblicherweise Lösungsmittel. Foto: Pixabay

Auch Klebstoffe enthalten üblicherweise Lösungsmittel. Foto: Pixabay

Die Industrie kann ihre Marketingbotschaft von der Lösemittelfreiheit wasser- und ölbasierter Produkte zudem mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) begründen. Die TRGS 610 beinhaltet nämlich eine deutlich eingeschränktere Definition des Begriffs Lösungsmittel als die oben genannte allgemeine Definition. Demnach sind Lösungsmittel „flüchtige organische Stoffe sowie deren Mischungen mit einem Siedepunkt ≤ 200°C, die bei Normalbedingungen (20°C und 101,3 kPa) flüssig sind und dazu verwendet werden, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemisch zu verändern“.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung veröffentlicht und geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.

„Lösemittelfreiheit“ = Wohngesundheit?

Auf der anderen Seite wäre es Augenwischerei anzunehmen, wasser- oder ölbasierte („lösemittelfreie“) Anstrichmittel ständen automatisch für Wohngesundheit. So enthalten zum Beispiel auch Innenfarben auf Wasserbasis in der Regel noch geringe Mengen an flüchtigen organischen Verbindungen. Vor allem aber enthalten sie Konservierungs- und Verdickungsmittel. Diese sollen nämlich die Nachteile von Wasser als Lösungsmittel ausgleichen. Konservierungsmittel sind Biozide, die Mikroorganismen ausschalten, um vor allem Schimmelpilzbildung zu verhindern. Auch diese Bestandteile verflüchtigen sich im Laufe der Zeit und gelangen somit in die Raumluft.

Auch Naturfarben lassen sich nicht pauschal als wohngesund bezeichnen. Viele dieser Produkte enthalten zum Beispiel Orangenöl als Lösungsmittel. Das ist an sich natürlich nicht giftig, aber es gibt eben auch Personen, die auf dieses oder andere ätherische Öle allergisch reagieren.

VOC in Lösungsmitteln

Anstrichmittel und Klebstoffe, die nicht als lösemittelfrei etikettiert werden, enthalten in der Regel die klassischen, VOC-haltigen Lösungsmittel. Die Gruppe der VOC umfasst insgesamt etwa 200 organische, also kohlenstoffhaltige Einzelsubstanzen, die sehr schnell verdunsten.

Ansonsten haben sie sehr unterschiedliche Eigenschaften. Neben den Aldehyden zählen auch Terpene und viele Ketone, Ester, Alkane, Aromate und Halogenkohlenwasserstoffe zu den VOC-Substanzen. Nicht alle VOC sind für den Menschen gesundheitlich schädlich. Terpene etwa sind im Prinzip nicht gefährlich. Sie kommen auch ganz natürlich in Holz vor und sorgen dort für den typischen Geruch des Naturmaterials. Gleichwohl gibt es Menschen, die allergisch auf Terpene reagieren.

Viele andere VOC, die auch in Anstrichmitteln und Klebstoffen vorkommen, sind allerdings deutlich kritischer zu beurteilen. Sie können Schleimhäute reizen und Kopfschmerzen verursachen. Schlimmer noch: Manche VOC stehen auch im Verdacht, Funktionsstörungen an Leber und Nieren sowie Schädigungen des Nervensystems auszulösen sowie langfristig Krebs zu erzeugen.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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