
Drückergarnitur mit Langschild bei einer Zimmertür. Foto: Pixabay
Was sind Beschläge?
Fenster und Türen bestehen in der Regel aus drei Teilen: Erstens ein beweglicher Flügel, zweitens die mit der Wand fest verbundene Zarge und drittens die so genannten Beschläge. Was man unter Letzteren versteht, erklärt der folgende Beitrag.
Beschläge sind Funktionsteile, die überwiegend aus Metall bestehen und die man nicht nur bei Fenstern und Türen für Wandöffnungen findet, sondern vor allem auch bei Möbeln. Ihre Hauptfunktion besteht darin, ein bewegliches Teil (zum Beispiel einen Tür- oder Fensterflügel) mit einem anderen beweglichen oder auch nicht beweglichen Teil (zum Beispiel eine Wandzarge) zu verbinden und abschließbar zu machen. Vor allem historische Türen sind darüber hinaus oft noch mit zusätzlichen Metallteilen „beschlagen“, die keine spezielle technische Funktion erfüllen, sondern einfach nur der optischen Aufwertung des Türblatts (= Türflügel) dienen. Um solche Zierbeschläge geht es in diesem Beitrag allerdings nicht. Wir beschränken uns hier auf die Funktionsbeschläge.
Bänder und Scharniere

Zweiflügelige Haustür mit jeweils drei Bändern auf jeder Seite. Foto: Pixabay
Funktionsbeschläge für Türen und Fenster kann man in zwei Gruppen aufteilen: Einerseits Bänder beziehungsweise Scharniere, die das Bewegen der Flügel überhaupt erst ermöglichen, andererseits Griffe und Schlösser, die zum Verschließen der Bauelemente dienen. Beide Arten von Beschlägen verbinden den Flügel mit der Zarge, die wiederum mit der Wand fest verbunden ist. Was der Fachmann als Zarge bezeichnet, wird vom Laien meist als Tür- oder Fensterahmen bezeichnet. Dieser umgangssprachliche Begriff ist aber insofern missverständlich, weil die beweglichen Tür- und Fensterflügel selbst ja auch oft einen Rahmen haben.
Bei den klassischen Drehflügeltüren beziehungsweise Drehflügelfenstern befinden sich die Bänder oder Scharniere auf der dem Griff gegenüberliegenden Seite des Flügels. Sie werden sowohl im Flügel als auch in der Zarge verankert und verbinden beide beweglich miteinander. Bei Türen und Fenstern für Wandöffnungen kommen in der Regel Bänder zum Einsatz. Diese bestehen stets aus zwei voneinander trennbaren Teilen. Deshalb kann man Türen und Fensterflügel aushängen, ohne dass man dafür die Beschlagsteile an Zarge oder Flügel entfernen muss. Die beiden Seiten eines Scharniers sind dagegen untrennbar miteinander verbunden. Scharniere findet man eher im Möbelbereich, seltener bei Türen und Fenstern für Wandöffnungen.
Pro Tür- oder Fensterflügel kommen in der Regel zwei bis drei Bänder zum Einsatz. Die zweiteiligen Bänder verfügen über Stifte, die in einer der beiden vertikalen Zargenschenkel verankert werden. Das andere Teil des Bandes wird seitlich im Flügel befestigt. Verbindet man beide Teile, lässt sich der Flügel um die senkrechte Bandachse drehen und das Bauelement damit öffnen und schließen. Die Zarge trägt letztlich über die Bänder das Gewicht des Flügels. Je nachdem, wie schwer ein Türblatt oder Fensterflügel ist, müssen daher entsprechend tragfähige Bänder zum Einsatz kommen.
Neben den hier beschriebenen Drehbeschlägen gibt es bei Fenstern noch andere Beschläge zum Öffnen der Bauelemente. Das hängt mit den unterschiedlichen Öffnungsmechanismen für Fenster zusammen. So lassen sich Fassadenfenster zum Beispiel häufig nicht nur drehen, sondern auch kippen. Sie müssen dafür zusätzlich über Kippbeschläge verfügen. Bei Dachfenstern wiederum unterscheidet man unter anderem Schwingfenster und Klapp-Schwingfenster. Dafür gibt es natürlich ebenfalls entsprechende Spezialbeschläge.
Drücker und Schließbeschläge

Überbordende Zierbeschläge auf einem historischen Türblatt. Foto: Pixabay
Auch die Griffe, an denen man das Bauelement auf- beziehungsweise zuzieht, gehören zu den Beschlägen. Der Fachmann spricht allerdings nicht von Griffen, sondern von Drückern. Bei Türen besteht eine so genannte Drückergarnitur aus dem Drückerpaar sowie den Türschildern für beide Seiten des Türblatts. Statt des klassischen Drückers kann auch ein Drehknopf montiert werden. Bei den Türschildern unterscheidet man einteilige Langschilder, die nicht nur den Drücker, sondern zugleich auch das Schlüsselloch abdecken, von den zweiteiligen Varianten. Bei Letzteren dient als Abdeckung des Schlüsselloches ein separater Beschlag, der als Rosette bezeichnet wird.
Der Begriff Schlüsselloch führt uns schließlich zu den Schließbeschlägen. Dazu gehören das im Flügel untergebrachte Schloss und das Schließblech, das in die Zarge eingelassen wird. Bei Türen kommen meist so genannte Einsteckschlösser zum Einsatz. Diese heißen so, weil man sie in eine Ausfräsung im Türblattquerschnitt einsteckt – von außen weitgehend unsichtbar. Das Schließblech enthält Öffnungen, in die bei geschlossenem Flügel die Schlossfalle und der Schlossriegel einrasten können. Die Falle befindet sich im Einsteckschloss und wird über den Drücker betätigt. Sie dient zum Schließen der Tür, ohne dass diese abgeschlossen wird. Der feste Verschluss erfolgt dagegen über den Riegel, der durch Betätigung eines Schlüssels aktiviert wird.
Um die Einbruchsicherheit einer Tür zu erhöhen, kann man diese auch mit Mehrfachverriegelungen, also mit zusätzlichen Schlössern, ausstatten. Und auch Fenster lassen sich – je nach gewünschtem Sicherheitsstandard – mit mehr oder weniger vielen Verriegelungsvorrichtungen austatten. Besonders effektiv ist der Einsatz so genannter Pilzkopfverriegelungen. Das Angebot an Sicherheitsbeschlägen für Fenster und Türen ist vielfältig und kann hier nicht im Einzelnen besprochen werden. Zum Thema einbruchhemmende Beschläge gibt es bereits einen eigenen Beitrag auf baustoffwissen.de (siehe hier).
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
Kontakt:
freierjournalist@rolandgrimm.com
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