RM Rudolf Müller
Umlaufende Brandriegel haben den früher üblichen Sturzschutz weitgehend abgelöst. Foto: Fachverband WDVS

Umlaufende Brandriegel haben den früher üblichen Sturzschutz weitgehend abgelöst.
Foto: Fachverband WDVS

Dämmstoffe
29. März 2016 | Artikel teilen Artikel teilen

Neu seit 2016: Brandschutzregeln bei EPS-Fassaden

Bereits letztes Jahr haben wir über die Pläne der Bauministerkonferenz berichtet, die Brandschutzanforderungen für Wärmedämmverbundsysteme mit EPS-Dämmung zu verschärfen. Seit Anfang 2016 sind die neuen Regeln nun in Kraft.

Damit ist vor allem die Anzahl der vorgeschriebenen Mineralwolle-Brandriegel deutlich gestiegen. Während bisher beispielsweise bei einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus ein einziger Brandriegel ausreichte, so müssen es jetzt gleich drei sein. Das gilt bei Neubauten, aber auch bei der Erneuerung bestehender Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) und bei erstmaligen Fassadendämmungen an Altbauten. Die neuen Regeln gelten allerdings nur für WDVS-Objekte, bei denen der Hartschaum EPS („Styropor“) zum Einsatz kommt. Der wird in Deutschland freilich mit Abstand am häufigsten verbaut.

Deutlich mehr Brandriegel

Vorgeschriebene Brandriegel bei einem Gebäude mit fünf Geschossen. Grafik: Fachverband WDVS

Vorgeschriebene Brandriegel bei einem Gebäude mit fünf Geschossen.
Grafik: Fachverband WDVS

Für EPS-WDVS mit Dämmstoffdicken bis 300 mm waren umlaufende Brandriegel bisher lediglich oberhalb von jedem zweiten Geschoss vorgeschrieben. Alternativ war auch ein Sturzschutz aus Mineralwolle über jeder Fassadenöffnung möglich – also vor allem über den Fenstern. Seit Januar 2016 gibt es für WDVS nur noch dann eine bauaufsichtliche Zulassung, wenn zusätzliche Riegel eingebaut werden.

Neu sind insbesondere der Brandriegel an der Unterkante des WDVS (am Fassadensockel) und ein weiterer in Höhe der Decke über dem Erdgeschoss (erstes Geschoss). Im Fassadenbereich zwischen dem ersten und dritten Geschoss sind zudem auch dort weitere Brandriegel vorzusehen, wo die Außenwand Übergänge zu horizontalen Flächen wie Durchgänge, Durchfahrten, Arkaden oder Parkflächen aufweist. Sämtliche Riegel müssen eine Mindesthöhe von 200 mm haben.

Vom Fassadensockel bis zur Dachtraufe

Wie viele Brandriegel insgesamt benötigt werden, lässt sich pauschal nicht sagen, es hängt von der Gebäudehöhe beziehungsweise von der Höhe der einzelnen Geschosse ab. Um das zu verstehen, betrachten wir im Folgenden das Beispiel eines fünfgeschossigen Gebäudes und gehen Schritt für Schritt die Brandriegel vom Fassadensockel bis zur Dachtraufe durch (siehe Grafik).

Neuerdings vorgeschrieben ist ein Brandriegel an der Unterkante des WDVS – maximal 90 cm über der Geländeoberkante. Ebenfalls verpflichtend ist ein zweiter Brandriegel in Höhe der Decke des ersten Geschosses. Der nächste Riegel ist in Höhe der Decke des dritten Geschosses über der Geländeoberkante einzubauen. Demnach kann der bisher übliche Brandriegel über dem zweiten Geschoss entfallen. Dafür gibt es ja direkt darunter bereits zwei Riegel. Doch aufgepasst: Der Abstand zwischen dem zweiten und dritten Riegel darf maximal 8 m betragen. Ist er größer – was bei Gebäuden mit sehr großen Geschosshöhen passieren kann –, so ist dazwischen ein weiterer Brandriegel einzubauen. Das gilt ebenfalls, wenn der Abstand zwischen den beiden untersten Brandriegeln am Gebäude mehr als 3 m beträgt.


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Fokus auf die unteren drei Geschosse

Die neuen Brandschutzregeln erhöhen den Schutz vor allem im Bereich der unteren drei Geschosse. Hier bestand Handlungsbedarf, nachdem man auf die Gefahr aufmerksam geworden war, dass Flammen nicht nur durch Raumbrände auf die Fassade überschlagen, sondern auch durch äußere Brandherde wie zum Beispiel brennende Mülltonnen im Sockelbereich der Fassade. Bei höheren Stockwerken besteht diese Gefahr nicht. Dort bleiben Raumbrände das größte Risiko.

Deshalb haben sich die Brandschutzregeln für den Fassadenbereich oberhalb des dritten Geschosses im Prinzip auch nicht verändert. Dort sind weiterhin Brandriegel über jedem zweiten Geschoss vorgesehen, alternativ ist auch eine Sturzdämmung möglich. Allerdings stößt die Regel „über jedem zweiten Geschoss“ ohnehin schnell an ihre praktischen Grenzen. EPS-Fassaden sind nämlich grundsätzlich nur bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 22 m erlaubt. Höhere Häuser müssen nach DIN 4102 durchweg mit nicht brennbaren Materialien gedämmt werden – also zum Beispiel komplett mit Mineralwolle.

Ist der Abschlussriegel Pflicht?

In der Grafik ist auch ein so genannter Abschlussriegel unterhalb der Dachtraufe eingezeichnet. Die Frage stellt sich: Ist das nach den neuen Brandschutzregeln ebenfalls Pflicht? Die Antwort lautet: In der Theorie nein, in der Praxis meistens ja. Beim Beispiel des fünfgeschossigen Gebäudes in der Grafik ist ein Brandriegel an dieser Stelle auf jeden Fall Pflicht, denn es greift ja die Regel „über jedem zweiten Geschoss“. Wenn das Haus allerdings nur vier Geschosse hätte, könnte der oberste Riegel unter Umständen auch entfallen.

Es gibt also keine generelle Pflicht, am oberen Rand des WDVS einen Abschlussriegel einzubauen. Der Riegel ist aber zwingend vorgesehen, wenn die darüber liegende Dachkonstruktion brennbar ist. Da stellt sich die Frage: Gibt es überhaupt Dächer, die nicht brennbar sind? Zumindest beim klassischen Steildach ist ein völliger Verzicht auf brennbare Bauprodukte sicher die absolute Ausnahme. Selbst wenn mit Ziegeln eingedeckt und mit Mineralwolle gedämmt wird, bleibt ja immer noch das brennbare Holz des Dachstuhls.

Ein Beispiel für eine nicht brennbare Dachkonstruktion wäre ein Dach, das komplett aus Porenbetonelementen aufgebaut ist, wobei dann auch der Klebemörtel für den Porenbeton als „nicht brennbar“ eingestuft sein müsste (Baustoffklassen A1 und A2). In so einem Fall könnte der Abschlussriegel tatsächlich entfallen. Aber wie gesagt: In der Praxis enthalten die meisten Steildächer auch brennbare Bauprodukte. Dann ist der Abschlussriegel Pflicht.

Die neuen Regeln gelten für EPS-WDVS mit Dämmstoffdicken bis 300 mm. Bei größeren Dämmstoffdicken entsteht eine höhere Brandlast und es gelten noch schärfere Brandschutzregeln. Diese differenzierten Regeln im Einzelnen darzustellen, führt an dieser Stelle aber zu weit. Ausführliche Infos bietet unter anderem die „Technische Systeminfo WDVS und Brandschutz“ des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM).


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Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 
 

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