RM Rudolf Müller
Das Potenzial für Aufdoppelungen ist in Deutschland riesig. Foto: Knauf


Das Potenzial für Aufdoppelungen ist in Deutschland riesig. Foto: Knauf

 
Fassade und Massivbau
08. November 2016 | Artikel teilen Artikel teilen

Nachdämmung: Aufdoppelung alter WDVS-Fassaden

Eine neue Studie zum Thema Aufdoppelung alter Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) liefert Erkenntnisse über die bisherigen Erfahrungen mit derartigen „Nachdämmungen“ und über künftige Potenziale.

Die Studie „Nachdämmung (Aufdoppelung) alter Wärmedämmverbundsysteme an Wohngebäuden“ hat das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und angewandte Materialforschung IFAM im Juli 2016 veröffentlicht. Gefördert wurde der Forschungsbericht mit Mitteln der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Was bedeutet Aufdoppelung?

Aufdoppeln bedeutet, dass man eine alte WDVS-Dämmschicht, die wegen zu geringer Dicke nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen an Wohngebäude entspricht, durch eine zusätzliche, neue Dämmschicht ergänzt. Das Alt-WDVS wird also nicht abgerissen, sondern weiterhin genutzt. Es wird per Nachdämmung sozusagen „getunt“, man könnte auch sagen: aufgemotzt. Zusammen mit den neuen Dämmplatten ergibt sich ein Gesamtsystem mit verbesserter Wärmedämmung. Aufdoppelung bedeutet nicht unbedingt, dass die neue Dämmschicht genauso dick sein muss wie die alte. Sie kann dicker oder auch dünner sein. Der Begriff bezieht sich also nicht auf die Verdoppelung der Dämmstoffstärke, sondern auf die Verdoppelung der Anzahl der Dämmschichten. Statt einer gibt es nach der Aufdoppelung zwei.

Wann wird „aufgedoppelt?

Aufdoppeln ist in vielen Fällen eine sinnvolle und wirtschaftliche Alternative zum Abriss und Neuaufbau alter WDV-Systeme. Als „alt“ gelten in diesem Zusammenhang die meisten Systeme, die zwischen 1950 und etwa 1995 an Gebäude-Außenwänden angebracht wurden. Damals waren noch Dämmschichtdicken von nur 4 bis 6 cm üblich, heute gilt so etwas nicht mehr als zeitgemäß.

In der Fraunhofer-Studie wird von einem nicht mehr zeitgemäßen Wärmeschutz bei Außenwänden dann gesprochen, wenn entweder die vorhandene Dämmschichtdicke bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(mK) geringer als 10 cm ist oder wenn der Wärmedurchgangskoeffizient der Außenwand (U-Wert) mehr als 0,35 W/(m2K) beträgt. In solchen Fällen empfehlen die Autoren der Studie, über eine Aufdoppelung nachzudenken. Aus Kostengründen wird eine solche Maßnahme idealerweise vorgenommen, wenn an der Fassade auch gleich andere Arbeiten zu erledigen sind – etwa ein neuer Anstrich oder ein neuer Putzauftrag.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Bei den oben genannten Kriterien für einen unzeitgemäßen Wärmeschutz handelt es sich um die Empfehlung der Autoren der Studie und nicht etwa um eine gesetzliche Vorschrift. Eine tatsächliche Pflicht zum Aufdoppeln oder zu sonstigen Dämmmaßnahmen gibt es in der Praxis eher selten. Zwar fordert die EnEV 2014 im Fall der Modernisierung einer Außenwand (zum Beispiel Neuanstrich, neuer Putz) einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m2K). Doch es gibt Ausnahmen. Wenn die Außenwand nach 1983 bereits einmal modernisiert wurde, entfällt die genannte Anforderung. Und solange man keine Verschönerungs-Modernisierungen an der Außenwand vornimmt, gibt es überhaupt keine Dämmverpflichtungen.

Verarbeitungsanforderungen

Bei vielen Aufdoppelungen wird die neue Dämmschicht einfach auf die Putzschicht des alten WDVS geklebt. Grafik: Knauf

Bei vielen Aufdoppelungen wird die neue Dämmschicht einfach auf die Putzschicht des alten WDVS geklebt. Grafik: Knauf

Natürlich sind bei einer Aufdoppelung – wie bei allen anderen Baumaßnahmen – zahlreiche  Verarbeitungsvorschriften einzuhalten. So muss das Alt-WDVS auf Mauerwerk oder Beton mit oder ohne Putz angeklebt oder angeklebt und durch Dübel zusätzlich befestigt sein. Die Außenwand muss zudem tragfähig genug sein, um die zusätzliche Dämmschicht aufzunehmen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Oberfläche des alten WDVS eben, trocken, ausreichend fest sowie staub- und fettfrei ist. Durch stellenweises Öffnen des alten WDVS ist zudem zu prüfen, ob die Verklebung mit dem Untergrund noch intakt ist.

Erst wenn sichergestellt wurde, dass Außenwand und Alt-WDVS als Untergrund für eine neue Dämmschicht taugen, darf man diese auf das bestehende System kleben und anschließend verdübeln. Dabei ist ferner darauf zu achten, dass ein Fugenversatz zum alten WDVS eingehalten wird. Anders ausgedrückt: Die Fugen der alten und der neuen Dämmplatten dürfen nicht so übereinander liegen, dass sie bis aufs Mauerwerk durchgehen. Die Oberfläche der neuen Dämmschicht wird abschließend WDVS-typisch bearbeitet: Zuerst bringt man einen Unterputz auf, in den ein Bewehrungsgewebe eingearbeitet wird. Anschließend erfolgt der Auftrag des Oberputzes.

Übrigens gibt es für das Nachdämmen klar definierte Grenzen: Mehrfaches Aufdoppeln ist grundsätzlich verboten, und die Dicke des Gesamtsystems darf normalerweise 20 cm nicht überschreiten. Ausnahmen gibt es hier für reine EPS-Fassaden beziehungsweise für neue EPS-Platten auf bestehenden Holzwolle-Leichtbauplatten („Sauerkraut“-Platten). Für derartige Systeme ist eine Gesamtdämmstoffdicke von maximal 40 cm zulässig.

Bisherige Erfahrungen

Im Rahmen der Fraunhofer-Studie wurden Hauseigentümer – meist Wohnungsunternehmen – nach ihren Erfahrungen mit der Aufdoppelung alter WDVS befragt. Die Auswertung der insgesamt 16 ausgefüllt zurückgeschickten Fragebögen zeigte unter anderem, dass Aufdoppelungen meist bei Häusern mit mindestens 20 Jahre alten WDVS durchgeführt werden, wobei die Dämmschichtdicke des Altsystems durchschnittlich 5,6 cm betrug. Die durchschnittliche Dicke der neuen Dämmschicht liegt mit 11,8 cm deutlich über der durchschnittlichen Dicke der alten Schicht. Fast immer erfolgte die Maßnahme im Zuge einer umfassenderen Gebäude-Modernisierung (94 % aller Fälle).

Die Befragten bewerteten die Aufdoppelung überwiegend positiv bis sehr positiv (Noten 1 oder 2). Eine schlechtere Bewertung als „4“ gab es nicht. Durch die erfolgte Nachdämmung fand durchschnittlich eine Verbesserung des Dämmniveaus (U-Wert) um 61 % statt, wobei die geringste Verbesserung 49 % und die höchste 80 % betrug.

Künftige Potenziale

Die Fraunhofer-Forscher haben in ihrer Studie auch das künftige Markt-Potenzial für Aufdoppelungen abgeschätzt. Nach Zahlen des Fachverbandes WDVS wurden in Deutschland bis Ende 2015 etwa 1.032,8 Mio. Quadratmeter Außenwandfläche an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit WDVS gedämmt (Der Fachverband WDVS existiert heute nicht mehr. Er ist im Mai 2017 aufgegangen im neuen Verband VDPM). Bei etwa 47,5 % dieser Flächen (490,8 Mio. Quadratmeter) ist der Wärmeschutz laut Forschungsbericht aus heutiger Sicht unzureichend. Bei diesen Flächen wären Aufdoppelungen also sinnvoll. Ein wahrhaft riesiges Potenzial.


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Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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