
Holzbauteile im Außenbereich sind häufig kesseldruckimprägniert. Foto: Pixabay
Holzschutz durch Druckimprägnierung
Im Außenbereich ist Holz permanent Organismen ausgesetzt, die das Material verfärben und im schlimmsten Fall sogar komplett zerstören können. Das Spektrum der holzzersetzenden Schädlinge reicht von Pilzen über Algen und Bakterien bis hin zu Insekten. Der Einfluss von Feuchtigkeit unterstützt solche Zerstörungsprozesse. Viele Außenhölzer werden daher druckimprägniert, bevor sie in den Verkauf kommen. Am bekanntesten ist die so genannte Kesseldruckimprägnierung.
Der chemische Holzschutz per Tiefenimprägnierung kommt vorzugsweise im Außenbereich zum Einsatz, also etwa für Zäune und Terrassendielen im Garten, für Balkone, Pfähle und Masten oder auch für Spielplatzgeräte und Lärmschutzwände aus Holz. Die dabei verwendeten Schutzsalze werden nicht nur oberflächlich aufgebracht – wie bei einem Anstrich –, sondern dringen tief in das Material ein.
Bei der Druckimprägnierung handelt es sich also nicht um eine nachträgliche Behandlung, die auch von Handwerkern oder Heimwerkern vor Ort erledigt werden könnte, sondern vielmehr um ein aufwändiges industrielles Verfahren, das stattfindet, bevor die Hölzer überhaupt in den Handel kommen. Das schließt spätere Zusatzanstriche keinesfalls aus.
Verfahren der Kesseldruckimprägnierung
Angewandt werden industrielle Druckimprägnierungen vor allem für einheimische Nadelbaumarten wie Fichten, Kiefern, Tannen oder Lärchen, die ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht widerstandsfähig genug für die Verwendung im Außenbereich wären. Nach Angaben des Industrieverbands Deutsche Bauchemie ist die Kesseldruckimprägnierung die weltweit gängigste Methode zur großtechnischen Imprägnierung von Holz.
Bei der Kesseldruckimprägnierung werden wässrige Schutzsalzlösungen unter hohem Druck tief in das Holz gepresst. Dieser Vorgang findet in einem Kessel statt, in dem zuvor mithilfe von Pumpen ein Vakuum erzeugt wurde. Infolge des Vakuums wird dem Holz Feuchtigkeit entzogen. Durch den Einsatz von Flüssigkeitsdruckpumpen gelangen anschließend die Schutzsalze in das Holz.
Aufgrund des hohen Drucks dringt die Salzlösung zwar tief in das Material ein, in der Regel kommt es aber nicht zu einer vollständigen Durchtränkung. Das ist so, weil Holzbauteile wie Pfähle oder Bretter meist nicht nur Splint-, sondern zugleich auch Kernholz enthalten. Kernholz bezeichnet das innen gelegene, älteste und bereits tote Holz von Baumstämmen, das gar nicht mehr in der Lage ist, Wasser zu leiten und zu speichern. Deshalb lässt es sich auch nicht mit Schutzsalzen durchtränken. Dafür verfügt Kernholz aber über eine höhere natürliche Dauerhaftigkeit als Splintholz.
Das bei vielen Baumarten hellere Splintholz umfasst die äußeren, noch wasserleitenden Stammbereiche. Nur dieses Holz lässt sich mit Schutzsalzen behandeln, es hat den chemischen Holzschutz im Außenbereich freilich auch am meisten nötig. Nur in den durchtränkbaren Splintholzbereichen sind auch die typischen Verfärbungen zu beobachten, die bei der Kesseldruckimprägnierung entstehen können, wenn die metallischen Anteile der an sich farblosen Schutzsalze mit Holzharzen reagieren.
Verfahrenstypische Verfärbungen

Kesseldruckimprägniertes Konstruktionsholz – hier mit den klassischen Grünverfärbungen. Foto: Eurobaustoff
Infolge der Behandlung und der angesprochenen chemischen Reaktionen hat kesseldruckimprägniertes Holz (KDI-Holz) häufig eine grünliche Farbe – zumindest in Bereichen, in denen es zu Salzausblühungen an der Oberfläche kommt. Das Grün verweist oft auf enthaltenes Kupfer. Manche Hersteller färben die behandelten Hölzer aber auch ein, sodass am Ende dunkelbraune Verfärbungen entstehen.
Zu sehen sind diese verfahrenstypischen Verfärbungen später aber oft gar nicht mehr, weil man eben auch KDI-Produkte meist noch mit zusätzlichen Pflege- und Schutzanstrichen behandelt. Geschieht dies mit deckenden Farben, „verschwinden“ dadurch natürlich die grünen oder braunen Verfärbungen.
Die Kesseldruckimprägnierung bietet Schutz vor holzzersetzenden Organismen, sie kann aber auf Dauer nicht verhindern, dass Außenholz durch Witterungseinflüsse wie UV-Strahlen und Niederschläge Schaden nimmt. Deshalb empfehlen sich in vielen Anwendungsfällen zusätzliche Wetterschutz- und Holzpflegemittel, die das Holz wasserabweisend machen, Sonnenstrahlen „zurückweisen“ und einer natürlichen Vergrauung vorbeugen.
Schutz vor holzzersetzenden Schädlingen
Hauptaufgabe der Kesseldruckimprägnierung ist es, Außenholz dauerhaft vor holzzersetzenden Schädlingen zu schützen. Nach Angaben der Deutschen Bauchemie verursachen Pilze die häufigsten und schwerwiegendsten Schäden bei unbehandelten Materialien. Solche Pilze, die sich besonders gut in feuchtem Holz entwickeln, seien schwer erkennbar und führten unweigerlich zur Zerstörung des befallenen Holzbauteils – heißt es in der Ratgeberbroschüre „Holz schützen? – Aber sicher!“, die der Industrieverband 2019 in zweiter Auflage veröffentlicht hat.
„Auch holzzerstörende Insekten können verbautes Holz befallen“, heißt es im selben Ratgeber. Dies geschieht, wenn die Insekten ihre Eier in Holzbauteilen ablegen und sich dann die geschlüpften Larven in großer Anzahl durch das Holz fressen. Ist das Holz dagegen kesseldruckimprägniert, ist es vor Pilzen und Insekten gut geschützt, selbst dann, wenn die Bauteile ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt haben.
Unbehandeltes Splintholz ist dagegen überhaupt nicht geschützt gegen holzzersetzende Schädlinge. Das gilt grundsätzlich für alle Holzarten. Bei Kernholz verhält sich die Angelegenheit etwas differenzierter. Laut DIN EN 350-2 („Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten“) ist das Kernholz von heimischen Holzarten wie Lärche und Kiefer „wenig bis mäßig dauerhaft“ gegen holzzerstörende Pilze und Insekten. Für das Kernholz von Fichte und Tanne gilt sogar nur das Prädikat „wenig dauerhaft“.
Gefahren umstritten

Es gibt auch braun eingefärbtes KDI-Holz. Foto: Eurobaustoff
Die bei der Kesseldruckimprägnierung verwendeten Schutzsalze sind Biozidprodukte, die Schädlinge abtöten sollen. Inwieweit sie auch für den Mensch „Gift“ sein können, ist umstritten. Auf vielen Internetseiten heißt es, dass KDI-Hölzer Allergien und möglicherweise auch Krebs auslösen könnten. Auf der anderen Seite gibt es Anbieter wie das österreichische Unternehmen Formholz, das auf seiner Website beteuert, dass sein KDI-Holz nicht nur „dauerhaft beständig ohne jede Pflege“ sei, sondern auch „nicht auswaschbar“ sowie „biologisch unbedenklich für Menschen, Tiere und Pflanzen“.
Pauschal lässt sich offenbar nicht beantworten, ob KDI-Produkte gefährlich oder eher unbedenklich sind. Zu unterschiedlich sind – je nach Anbieter – die verwendeten Schutzsalze und deren metallische Anteile. Auch in der jeweiligen Imprägnierungspraxis gibt es sicherlich Qualitätsunterschiede, allerdings sind diese für Außenstehende kaum einsehbar. Klar ist eigentlich nur, dass man KDI-Hölzer nicht verbrennen darf. Zumindest im offenen Feuer oder in Kaminen ist das verboten, weil dabei giftige Gase entstehen können.
Zu den umstrittensten Bioziden bei der Kesseldruckimprägnierung zählten lange Zeit die Chrom-Kupfer-Salze. In ihren „Begleittexten zur Folienserie Holzschutz“ weist die Deutsche Bauchemie allerdings darauf hin, dass diese früher weit verbreiteten Schutzsalze mittlerweile nicht mehr in der EU vermarktet werden dürfen. Es existiert nämlich keine Zulassung nach der europäischen Biozid-Verordnung, die mittlerweile regelt, welche Holzschutzmittel vermarktet werden dürfen.
Chrom-Kupfer-Salze ohne Zulassung
Auf Nachfrage von BaustoffWissen zu den Chrom-Kupfer-Salzen erklärte die Deutsche Bauchemie im Dezember 2021: „Diese Produkte sind in der EU mittlerweile nicht mehr verkehrsfähig. Obwohl die darin enthaltenen anorganischen Kupferverbindungen als Wirkstoffe genehmigt sind, stellen die für die Fixierung des Endproduktes eingesetzten Chrom(VI)-Verbindungen als Beistoffe vermutlich ein zu hohes Risiko hinsichtlich des Arbeitsschutzes bei der Verwendung in der Kesseldruckanlage dar, was zur Ablehnung von Zulassungsanträgen führte.“
Die Deutsche Bauchemie betont, dass die Hürden für eine Zulassung von Biozidprodukten nach der EU-Biozid-Verordnung heute generell sehr hoch seien. Im Rahmen einer solchen Zulassung müsse der Antragsteller nicht nur die Wirksamkeit des Produktes nachweisen, sondern auch zeigen, dass das Biozidprodukt hinreichend sicher für Mensch, Tier und Umwelt ist.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
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