RM Rudolf Müller
Brandschutztechnisch wirksame Bekleidung mit Gipsfaserplatten im mehrgeschossigen Holzbau – Projektlösung. Grafik: Fermacell

Brandschutztechnisch wirksame Bekleidung mit Gipsfaserplatten im mehrgeschossigen Holzbau – Projektlösung. Grafik: Fermacell

 
Grundstoffe des Bauens
12. Januar 2017 | Artikel teilen Artikel teilen

Holzbau: Was versteht man unter dem „Kapselkriterium“?

Bauteile aus brennbarem Material sind nichts Ungewöhnliches für Gebäude in Holzbauweise. Die deutsche Musterbauordnung schreibt allerdings vor, dass tragende und aussteifende Wände sowie Stützen aus Holz „allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen“ erhalten müssen. In diesem Zusammenhang fällt oft der Begriff „Kapselkriterium“. Doch was ist das eigentlich?

Brandschutzbekleidungen für Holzbauteile werden in der Praxis beispielweise durch eine allseitige Beplankung mit Gipsfaserplatten ausgeführt. Die aktuell geltende Musterbauordnung (MBO 2002) schreibt zudem vor, dass bei derartigen Holzbau-Konstruktionen ausschließlich nicht brennbare Dämmstoffe zum Einsatz kommen dürfen. Der Schmelzpunkt der Dämmstoffe muss zudem bei mindestens 1.000 °C liegen. Letzteres steht in der 2004 veröffentlichten Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise – kurz: Muster-Holzbau-Richtlinie. Die MBO und die Muster-Holzbau-Richtlinie beinhalten gemeinsam die zu beachtenden Regelwerke für den Brandschutz im Holzbau.

Hochfeuerhemmende Konstruktionen

Mit den Brandschutzbekleidungen soll sichergestellt werden, dass tragende und aussteifende Wände, Decken sowie Stützen aus Holz – obwohl selbst brennbar – am Ende hochfeuerhemmend sind. Das bedeutet, dass sie den Flammen bei einem Gebäudebrand über einen Zeitraum von mindestens 60 Minuten standhalten müssen. Selbst während einer einstündigen direkten Flammenbelastung darf die Bekleidung also nicht zusammenbrechen, und das Holz-Trägermaterial hinter der Ummantelung darf an keiner Stelle verbrennen oder verkohlen. Zugleich muss die Temperatur hinter der Bekleidung im Durchschnitt stets unter 250 °C sowie an jeder beliebigen Stelle unter 270 °C bleiben.

Gemäß der Muster-Holzbau-Richtlinie sind die Brandschutzbekleidungen zudem „mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und Federverbindungen auszubilden“, weil dadurch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass heiße, brennbare Brandgase durch die Beplankung zu den Holzbauteilen dringen. Durchgehende Fugen sind zu vermeiden. Die Beplankung befestigt man entweder direkt an den Holzbauteilen oder sie wird durch eine Federschiene auf Abstand gehalten, wobei der Hohlraum dann mit nicht brennbaren Dämmstoffen zu füllen ist.

Kapselkriterium K260

Im Zusammenhang mit Brandschutzbekleidungen spricht man von Beplankungen, Bekleidungen, Ummantelungen oder auch davon, dass die Holzbauteile mit nicht brennbaren Baustoffen „eingekapselt“ werden. Damit wären wir nun endlich beim Begriff Kapselkriterium. Wie oben erwähnt, muss eine wirksame Brandschutzbekleidung das dahinterliegende Bauteil über einen Zeitraum von 60 Minuten schützen. Wird diese Anforderung eingehalten, dann spricht man davon, dass das Kapselkriterium K260 eingehalten wird. Dabei handelt es sich um eine Brandschutz-Klassifizierung für hochfeuerhemmende Bekleidungen, die in der DIN EN 13501 genauer definiert wird.

Das Kapselkriterium K260 wurde in Deutschland in die meisten Landesbauordnungen (LBO) übernommen. Holzbauten, die das Kapselkriterium K260 für alle tragenden Elemente aus Holz erfüllen, dürfen in Deutschland auch in der Gebäudeklasse 4 gebaut werden, also bis zu einer Höhe von 13 m oder anders ausgedrückt: bis zu fünf Vollgeschossen. Bei höheren Gebäuden müssen die Bauteile einen noch höheren Brandschutz bieten: Sie müssen „feuerbeständig“ sein, das bedeutet, dass sie einen Feuerwiderstand über mindestens 90 Minuten garantieren.

Kapselkriterium bei Decken

Das Kapselkriterium ist bei tragenden und aussteifenden Holzbauteilen in Wandkonstruktionen aber auch in Decken einzuhalten. Nach der Muster-Holzbau-Richtlinie muss eine hochfeuerhemmende Decke an ihrer Unterseite zwingend eine Brandschutzbekleidung aufweisen. An der Oberseite der Decke lässt sich der geforderte Brandschutz dagegen auch durch die Auswahl des Fußbodenaufbaus sicherstellen. Nach der Muster-Holzbau-Richtlinie gelten die Anforderungen als erfüllt „bei Verwendung eines auf mindestens 20 mm dicken, nichtbrennbaren Dämmstoffen verlegten, mindestens 30 mm dicken schwimmenden Estrich aus nichtbrennbaren Baustoffen oder fünf mehrlagigen Trockenestrichelementen aus insgesamt mindestens 25 mm dicken, nichtbrennbaren Gipskarton- oder Gipsfaserplatten, wenn umlaufend Randstreifen aus nichtbrennbaren Baustoffen verwendet werden“.

Sondersituation in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg möglich: Bei diesem Mehrfamilienhaus in Albstadt wurden die tragenden Holzdecken trotz hoher Brandschutz-Anforderungen in Sichtqualität ausgeführt. Foto: Lignotrend

In Baden-Württemberg möglich: Bei diesem Mehrfamilienhaus in Albstadt wurden die tragenden Holzdecken trotz hoher Brandschutz-Anforderungen in Sichtqualität ausgeführt. Foto: Lignotrend

In der baden-württembergischen LBO ist das Kapselkriterium für mehrgeschossige Holzbauten seit 2015 keine zwingende Anforderung mehr. Unter bestimmten Umständen müssen tragende und aussteifende Holzoberflächen nicht mehr „gekapselt“ werden – sie können also sichtbar bleiben. Möglich wird das durch moderne Holz-Bauteile für Wand und Decke, die auch ohne nicht brennbare Bekleidung die geforderte Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten erfüllen.

Ein Beispiel für solche Holz-Bauteile sind massive, hohlraumfreie Wandelemente aus Brettsperrholz. Der Hersteller Lignotrend etwa bietet derartige Elemente für den Geschosswohnungsbau an, bei denen die Hohlräume mit brandschutztechnisch geeigneten Dämmstoffen ausgefüllt sind. Zugleich hat das Unternehmen tragende Deckenbauteile im Angebot, bei denen Holz-Zusatzlagen für den nötigen Feuerwiderstand sorgen und sämtliche Hohlräume mit Splitt gefüllt sind, was auch für einen guten Trittschallschutz sorgt. Lignotrend konnte nachweisen, dass die beschriebenen Elemente auch ohne Brandschutzbekleidung die Feuerwiderstandsdauer von mindestens 60 Minuten erfüllen. In Baden-Württemberg können sie also offen sichtbar im Wohnungsbau verwendet werden (siehe Foto).


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Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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