
Fugenkreuze lassen sich bei manchen Herstellern zu T-Stücken umfunktionieren. Foto: Plattenfix
Wozu gibt es Pflaster-Abstandhalter?
Pflastersteinflächen benötigen ausreichend breite Fugen zwischen den einzelnen Steinen. Elastisches beziehungsweise bewegliches Fugenmaterial ist nämlich eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Flächen keinen Schaden durch die auf sie einwirkenden Verkehrslasten nehmen. Abstandhalter helfen dem Verleger, ein exaktes und dauerhaft stabiles Fugenbild zu schaffen.
Bei Betonsteinflächen in ungebundener Bauweise mit Steinen bis 12 cm Höhe („Nenndicke“) muss der Verleger zum Beispiel Fugen herstellen, die mindestens 3 mm breit sind. So steht es in der DIN 18318 („Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“). Auch eine maximale Breite wird in der DIN-Norm definiert. Sie liegt für das genannte Beispiel bei 5 mm. Dass Fugen nicht zu breit sind, ist unter anderem deshalb wichtig, weil sich das lose Fugenmaterial sonst nicht ausreichend verfestigen kann.
Für Betonsteine mit einer Dicke ≥ 12 cm fordert die DIN 18318 übrigens eine Fugenbreite von mindestens 5 mm und maximal 8 mm. Allgemein gilt, dass Pflasterflächen mit zu geringer oder zu großer Fugenbreite keine stabile Pflasterdecke ermöglichen. Das trifft im Übrigen nicht nur auf Pflastersteine zu, sondern auch auf Plattenbeläge. Bei Flächen ohne wirksame Fugen kommt es meist schon nach kurzer Zeit zu Verschiebungen der Steine. Als Folge drohen Beschädigungen der Baustoffe – insbesondere Kantenabplatzungen.
Falsche Fugen und die Folgen

Diese Abstandhalter kann man sogar stapeln und somit an verschiedene Steinhöhen anpassen. Foto: Plattenfix
Bei ungebundenen Pflasterbelägen füllt man die Fugen etwa bis zur Hälfte mit Schüttgütern auf, in der Regel feinkörniger Splitt in verschiedenen Korngrößen. Anschließend kommt die Rüttelmaschine zum Einsatz. Nach dem Abrütteln wird überschüssiges Fugenmaterial abgekehrt.
Bei der gebundenen Bauweise werden die Pflastersteine fest auf einem Mörtelbett verklebt, und auch die Fugen füllt man nicht mit losen Schüttgütern, sondern mit einem bindemittelhaltigen, aber wasserdurchlässigen Mörtel. Dadurch entsteht ein fester Pflasterverbund, der das Herauslösen einzelner Steine und die Bildung von Unkraut im Fugenbereich erschwert.
Doch egal ob ungebunden oder gebunden: In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Belag über ausreichend breite Fugen verfügt. Ansonsten fließt Niederschlagswasser schlechter ab, sodass Überschwemmungen drohen. Der größte Nachteil zu enger Fugen aber ist, dass sie nicht die Funktion einer elastisch-beweglichen Trennlinie zwischen den Pflastersteinen erfüllen. Dann werden äußere Schublasten, die vor allem durch Fahrzeuge auf den Untergrund einwirken, nicht ausreichend abgefedert. Dadurch übertragen sich die äußeren Kräfte unvermindert auf benachbarte Steine, und in der Folge kommt es zu Steinverschiebungen, Brüchen und Kantenabplatzungen.
Sicherheit durch Abstandhalter

Betonsteine im Kreuzverband (l.) sowie mit versetzten Steinen (r.). Fotos: Pixabay
Um solchen Problemen vorzubeugen, kann der Verleger beim Gestalten von Pflaster- und Plattenflächen Abstandhalter verwenden. Dabei handelt es sich meist um Produkte aus Kunststoff, die man beim Pflastern in die Fugen einsteckt und die das Einhalten der exakten Fugenbreite garantieren sollen. Die witterungsbeständigen und frostsicheren Hilfsmittel verbleiben dauerhaft in der Fuge, wodurch sie auch langfristig die Gefahr senken, dass sich einzelne Steine durch äußere Schubkräfte verschieben. Einsetzbar sind sie sowohl bei ungebundener als auch bei gebundener Bauweise.
Ein typisches Beispiel für solche Abstandhalter sind Fugenkreuze, die man bei Flächen im klassischen Kreuzverband in jede Kreuzfuge hineinsteckt. Beim Kreuzverband haben alle Pflastersteine/Platten die gleiche Größe und werden nicht versetzt, sondern „bündig“ nebeneinander verlegt. In der Fläche ergeben sich dadurch durchgehende Längs- und Breitenfugen. Jede Längsfuge durchkreuzt jede Breitenfuge.
Werden die Steine dagegen versetzt verlegt, gibt es keine Kreuzfugen. Hersteller wie Plattenfix oder Volfi bieten allerdings Fugenkreuze an, die auch in solchen Fällen verwendbar sind, indem der Nutzer einfach einen Schenkel der Kunststoffkreuze abbricht. Dadurch erhält er T-Stücke, die er überall dort in den Bodenbelag einsetzen kann, wo die nicht durchlaufenden Fugen an einem Stein enden.
Abstandhalter sind in verschiedenen Fugenbreiten und -höhen erhältlich. Beim Hersteller Plattenfix gibt es Fugenkreuze, die sich per Steckverbindung übereinander stapeln lassen, sodass sie an unterschiedliche Steinhöhen anpassbar sind. Auch die Formenvielfalt ist groß. So bietet etwa der Anbieter Pave Systems nicht nur X- und T-Stücke, sondern auch Abstandshalter in I-, V- und K-Form – angepasst an unterschiedliche Einsatzzwecke. Volfi wiederum bietet auch „extra breite Pflasterabstandhalter“ und „Rasenfugenkreuze speziell für die Verlegung in Pflasterfugen“.
Werkseitige Abstandhalter

Werkseitige Abstandhalter sollen vor Schäden beim Transport und Abrütteln schützen. Foto: Pixabay
Viele Betonsteine und -platten haben an ihren Rändern steinerne Vorsprünge, die ebenfalls oft als Abstandhalter bezeichnet werden. Diese werkseitig angebrachten Abstandhalter haben aber eine andere Funktion als die oben beschriebenen Produkte. In erster Linie sollen sie die Steine vor Beschädigungen beim Transport und Abrütteln schützen. Sie dienen gewissermaßen als „Opfervorsprünge“, die bei einem unbeabsichtigten Aufeinanderprallen der Steine wie Puffer wirken und im Zweifelsfall auch abplatzen dürfen, solange dadurch nicht der eigentliche Betonstein beschädigt wird.
Die an den Betonsteinen fest angebrachten Abstandhalter definieren aber nicht die Sollbreite der Fuge! Im Gegenteil: Der Verleger darf die Steine niemals so nebeneinander anordnen, dass sich die Betonvorsprünge direkt berühren. Dann kann nämlich – auch unabhängig von der Fugenbreite – in keinem Fall eine normgerechte Pflasterfuge entstehen, weil bei einer direkten Berührung äußere Kräfte unvermindert von Stein zu Stein übertragen würden.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
Kontakt:
freierjournalist@rolandgrimm.com
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