
Entlastung soll auch durch mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor entstehen. Foto: Pixabay
GEG wird novelliert
Angesichts der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung letzte Woche ein zweites Entlastungspaket vorgestellt. Das Papier enthält auch wichtige Festlegungen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor. So ist nun klar, dass das Effizienzhaus 55 bereits 2023 als Neubaustandard im Gebäudeenergiegesetz verankert werden soll. Ab 2024 muss zudem jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ wurde am 23. März als Ergebnis des Koalitionsausschusses vorgestellt. Neben den konkreten Entlastungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger (u. a. 300 Euro Energiepreis-Pauschale, Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate, 9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV) wird in dem Papier auch eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch in diesem Jahr angekündigt.
EH55 als neuer Standard
Im novellierten GEG soll dann bereits ab dem 1. Januar 2023 das Effizienzhaus 55 (EH55) als verpflichtender energetischer Standard für Neubauten verbindlich festgelegt werden. Die bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Regel, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll zudem bereits ab dem 1. Januar 2024 gelten – also ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Beim Heizen mit Fernwärme soll bis 2030 ein Anteil von mindestens 50 % an klimaneutraler Wärme erreicht werden. „Dazu werden wir unter anderem dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann“, heißt es dazu im Maßnahmenpaket.
Das zwischenzeitlich in Teilen gestoppte Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) soll so weiterentwickelt werden, dass die Fördersätze „konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden“. Passend dazu will die Bundesregierung das Gaskesselaustauschprogramm im BEG „optimieren“. Für den Austausch alter Gasheizungen wird es also voraussichtlich neue Förderanreize geben, zugleich kündigt die Ampelkoalition eine „große Wärmepumpen-Offensive“ an.
„Wo ist da die Entlastung?“

Andreas Ibel kritisiert das neue Maßnahmenpaket. Foto: BFW
Kritik an den Plänen der Koalition äußert unter anderem der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Das Entlastungspaket mache Bauen und Wohnen noch teurer – heißt es in einer Pressemitteilung. In dieser wird BFW-Präsident Andreas Ibel wie folgt zitiert: „Statt endlich die Wiederaufnahme der Neubauförderung oder die lange überfällige Liberalisierung des Mieterstroms zu verkünden, geht es wieder nur um schärfere Gebäudestandards und das Verbot von Gasheizungen, das jetzt noch früher kommen soll. Wo ist da die Entlastung?“
Deutschland brauche dringend mehr Wohnraum, zugleich hätten sich die Materialkosten vervielfacht. „In dieser Situation treibt die Bundesregierung die Verschärfung von Neubaustandards rigoros voran, was mehr energieintensive Dämmmaterialien braucht, aber nur noch geringe Effizienzsteigerungen ermöglicht“, klagt der BFW-Präsident. „Und wie sollen die ganzen Bestandsgebäude, allen voran die denkmalgeschützten, ab 2024 mit Wärmepumpen geheizt werden?“ Zur Lösung der gewaltigen Wohnungsbau-Aufgabe brauche die Branche „wirkliche Entlastungen und nicht weitere Belastungen“, so Ibel weiter.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Haus zu bauen, hat Begriffe wie Effizienzhaus 55 oder 40 vermutlich schon mal...
mehr »
Bisher mussten Hausbesitzer mehrere Gesetze und Verordnungen beachten, wenn es um Dämmvorschriften oder die Wärme- und Kälteerzeugung in ihren Immobilien...
mehr »
Erst Mitte 2021 hatte die damalige Bundesregierung die neue BEG-Gebäudeförderung eingeführt. Rund ein Jahr später ist schon wieder alles anders....
mehr »