RM Rudolf Müller
Als technische Behörde übernimmt das Institut öffentliche Aufgaben im Baubereich. Foto: DIBt

Als technische Behörde übernimmt das Institut öffentliche Aufgaben im Baubereich. Foto: DIBt

Hintergrundwissen
16. August 2016 | Artikel teilen Artikel teilen

Welche Aufgaben hat das Deutsche Institut für Bautechnik?

Vom Deutschen Institut für Bautechnik hast du sicher schon mal im Zusammenhang mit den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen gehört. Diese werden von dem Institut seit seiner Gründung im Jahr 1968 bundeseinheitlich erteilt. In den letzten Jahrzehnten hat die technische Behörde aber noch viele weitere Aufgaben übernommen. Wir stellen die wichtigsten vor.

Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine in Berlin ansässige technische Behörde, die 1968 gemeinsam vom Bund und den westdeutschen Bundesländern gegründet wurde. Damals schlossen Bund und Länder ein Abkommen, durch das sie dem Institut die Zuständigkeit für verschiedene öffentliche Aufgaben im Baubereich übertrugen. Die wichtigste davon ist auch heute noch die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten. Bei ihrer Gründung hieß die Organisation übrigens noch Institut für Bautechnik (IfBt). Erst 1993 erfolgte die Umbenennung in Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), nachdem auch die neuen Bundesländer dem Abkommen beigetreten waren.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen

Das Deutsche Institut für Bautechnik befindet sich in der Berliner Kolonnenstraße. Foto: DIBt

Das Deutsche Institut für Bautechnik befindet sich in der Berliner Kolonnen-straße. Foto: DIBt

Diese Zulassungen sind in Deutschland für Bauprodukte oder Bauarten notwendig, die nicht „geregelt“ sind, deren Eigenschaften und Verwendbarkeit also noch nicht in DIN-Normen oder ähnlichen allgemein anerkannten Regeln der Technik beschrieben sind. Nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten dürfen in der Praxis trotzdem angewandt werden, wenn das DIBt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erteilt. Diese wird in der Regel von den Baustoffherstellern beantragt. Weitere Informationen zum Thema abZ findest du hier.

Die Gründung einer bundesweit zuständigen Zulassungsstelle war 1968 nicht zuletzt ein dringlicher Wunsch der Baustoffindustrie. Denn das Baurecht ist in Deutschland eigentlich Ländersache. Wenn ein Hersteller also vor 1968 ein neuartiges, noch nicht geregeltes Bauprodukt auf den Markt brachte, musste er sich in jedem Bundesland einzeln um eine Zulassung kümmern. Diese unnötig komplizierte Praxis endete mit der Gründung des DIBt.

Europäische Technische Bewertungen

Seit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Bauproduktenverordnung im Jahr 2013 erteilt das DIBt auch so genannte Europäische Technische Bewertungen. Vereinfacht ausgedrückt ist das so etwas wie eine abZ auf europäischer Ebene. Europäische Technische Bewertungen (ETA) können von Herstellern für Bauprodukte beantragt werden, die noch nicht oder noch nicht vollständig von einer europäischen Produktnorm (EN-Norm) erfasst werden. Auf Grundlage einer ETA lässt sich auch für ein noch nicht harmonisiertes Bauprodukt eine Leistungserklärung im Sinne der EU-Bauproduktenverordnung erstellen. Zudem erhalten die Produkte die CE-Kennzeichnung. Damit sind sie in der Europäischen Union frei handelbar.

Europäische Technische Bewertungen können Baustoffhersteller in allen EU-Ländern bei den jeweils zuständigen Technischen Bewertungsstellen beantragen. In Deutschland ist das DIBt die einzige zugelassene Technische Bewertungsstelle. ETAs enthalten eine allgemeine Beschreibung des Produkts, eine Auflistung seiner wesentlichen Merkmale für den Verwendungszweck und eine Beschreibung der Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Produktleistung.

Marktüberwachung

In den letzten Jahren haben die 16 deutschen Bundesländer auch die Aufgabe der Marktüberwachung weitgehend an das DIBt übertragen. Dabei geht es um die Kontrolle der in Deutschland gehandelten harmonisierten Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung. Geprüft wird, ob diese Produkte die geltenden Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung beziehungsweise der jeweiligen EN-Norm tatsächlich erfüllen und ob Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung und Begleitunterlagen korrekt sind. Geprüft wird ferner, ob die Bauprodukte möglicherweise eine ernste Gefahr darstellen könnten.

Weitere Aufgaben

Seit Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV 2013 fungiert das DIBt auch als Registrierstelle für Energieausweise. Ausgestellte Gebäudeenergieausweise müssen nämlich seit Mai 2014 offiziell registriert werden. In Deutschland ist das DIBt die dafür allein zuständige Behörde. Dasselbe gilt bei Inspektionsberichten für Klimaanlagen. Auch diese sind beim DIBt zu registrieren. Das Institut führt in diesem Zusammenhang auch Stichprobenkontrollen durch.

Zu den weiteren Aufgaben des DIBt gehört ferner die Aufstellung der so genannten Bauregellisten. Diese werden regelmäßig aktualisiert und enthalten unter anderem eine Auflistung aller durch die Länder bauaufsichtlich eingeführten geregelten und nicht geregelten Bauprodukte sowie Bauarten. Tatsächlich gibt es noch weitere bautechnische und bauaufsichtliche Dienstleistungen, die das DIBt für Bund und Länder übernommen hat. Eine Übersicht über sämtliche Geschäftsfelder des Instituts findest du hier.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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