RM Rudolf Müller
Wärmedämmputzmörtel haben eine Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,2 W/m K.   Foto: VDPM

Wärmedämmputzmörtel haben eine Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,2 W/m K.   Foto: VDPM

Aus der Branche
08. Mai 2019 | Artikel teilen Artikel teilen

Technische Spezifikation Wärmedämmputz

Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) hat erstmals eine Technische Spezifikation für alle Wärmedämmputzmörtel erstellt. Nach Ablauf der bisherigen Verbandszulassung steht den Mitgliedsunternehmen des Verbandes somit ein nationales Dokument zum Nachweis der geforderten Eigenschaften von Wärmedämmputzmörtel insbesondere zur Wärmeleitfähigkeit und zum Brandverhalten zur Verfügung.

Die Technische Spezifikation dokumentiert Angaben zur Produktgruppe Wärmedämmputzmörtel, die von der CE-Kennzeichnung nicht erfasst sind. Die CE-Kennzeichnung signalisiert, dass der Wärmedämmputzmörtel in der gesamten Europäischen Union frei gehandelt werden darf. Dafür muss das Produkt über wesentliche Merkmale verfügen, die in harmonisierten europäischen Spezifikationen erfasst sind. Die neue Technische Spezifikation dokumentiert darüber hinaus die Korrektheit weiterer Angaben zu Wärmedämmputzmörteln, die erforderlich sind, damit die Produkte in deutschen Bauwerken auch tatsächlich angewendet werden dürfen.

Die neue Technische Spezifikation Wärmedämmputzmörtel stellt den Mitgliedsunternehmen des VDPM also die erforderlichen Angaben zum Nachweis der Einhaltung von Anforderungen bereit, die sich speziell in Deutschland aus den in den hiesigen Landesbauordnungen festgelegten Grundanforderungen an Bauwerke ergeben. Die Technische Spezifikation ist im Bedarfsfall durch den Planer oder ausführenden Fachbetrieb der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder den mit der Prüfung des Bauwerks beauftragten Prüfsachverständigen zur Überprüfung der bautechnischen Nachweise vorzulegen.

Dokument für nationale Anforderungen

Die neue Technische Spezifikation erfasst sowohl rein mineralische Wärmedämmputzmörtel als auch solche mit EPS-Leichtzuschlag. Aktuell wird sie von VDPM-Mitgliedsunternehmen für insgesamt 30 Wärmedämmputzmörtel genutzt. Um welche Produkte es sich dabei handelt, wird im Anhang des Dokuments aufgelistet, das auf der Internetseite www.vdpm.info zum kostenlosen PDF-Download bereitsteht.

In der Technischen Spezifikation werden zunächst für Wärmedämmputzmörtel als Unterputz die Anforderungen hinsichtlich der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 18550-1 und 2 beschrieben. Dazu sind tabellarisch Nenn- und Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit gegenübergestellt. Ein zweiter Abschnitt beschreibt die Kriterien für organische und mineralische Wärmedämmputzmörtel hinsichtlich des Brandverhaltens.

Weitere inhaltliche Schwerpunkte der Technischen Spezifikation sind die Anforderungen an das Oberputzsystem auf einem Wärmedämmputzmörtel nach DIN 18550-1 und 2 und die Anforderungen an die Haftzugfestigkeit des gesamten Wärmedämmputzsystems.

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