
Der Meko-freie Silikondichtstoff Multi-Sil ist universell einsetzbar. Foto: Remmers, Löningen
Meko in Silikondichtstoffen
Einige neutral vernetzende Silikone enthalten den Stoff Meko, der schon seit Längerem in Verdacht steht, krebserregend zu sein. Das ist zunächst einmal keine gute Nachricht – schließlich ist Silikon als elastischer Fugendichtstoff auch in Privathaushalten weit verbreitet. Doch wie groß ist die Gefahr wirklich? Und welche Alternativen gibt es?
Eine beruhigende Botschaft gleich vorweg: Das typische Sanitärsilikon, das als elastischer Fugendichtstoff vor allem in Bädern und Küchen oder auch zur Verklebung von Einbauteilen zum Einsatz kommt, enthält normalerweise kein Meko. Bei Fliesen- und Sanitärkeramik verwendet man eher essigvernetzende Silikone.
Diese Standardprodukte für den Hausgebrauch erkennt man leicht am Geruch. Sie spalten beim Aushärten nämlich Essigsäure ab. Die riecht zwar unangenehm und kann ätzend auf Augen, Haut und Schleimhäute wirken. Wird während der Trocknungszeit ausreichend lüftet, braucht man aber keine Gesundheitsgefährdungen zu befürchten. Und wenn das Material ausgehärtet ist, hören die Ausdünstungen ohnehin auf.
Neutral vernetzende Silikone
Doch essigvernetzende Silikone eignen sich nicht für alle Einsatzbereiche. Manche Materialien reagieren empfindlich auf die abgespaltene Essigsäure. Das gilt zum Beispiel für empfindliche Metalle und Natursteine. Auf vielen Kunststoffen sowie auf allen Baustoffen, die Zement enthalten – etwa Beton, Mörtel und viele Estriche – haftet essigvernetzendes Silikon zudem schlecht.
Für die Fugen problematischer Untergründe verwendet man deshalb meistens neutral vernetzende Silikondichtstoffe. Diese spalten beim Trocknen keine Essigsäure ab. Stattdessen dünsten sie so genannte Oxime aus. Das tun sie im Übrigen nicht nur während der Verarbeitung beziehungsweise in der Aushärtungsphase, sondern auch noch einen längeren Zeitraum danach. Dieses Emissionsverhalten wird seit einigen Jahren zunehmend kritisch gesehen, denn mittlerweile gilt als nahezu sicher, dass zumindest manche Oxime krebserregend sind.
Im Fokus steht hier insbesondere die Substanz 2-Butanonoxim, die auch als Methylethylketoxim bezeichnet wird – kurz: Meko. Dieser Stoff ist in den Vernetzungsmitteln vieler neutral vernetzender Silikone enthalten. Nach Angaben des Bauchemieherstellers Remmers dürfte Meko aber voraussichtlich noch 2020 von der Europäischen Chemikalienagentur als krebserregend eingestuft werden. Schon heute wird die Substanz zudem als hautsensibilisierend eingestuft. Sie kann zudem nicht nur über das Einatmen, sondern auch über Hautflächen in den menschlichen Körper gelangen.
Alternativen erhältlich
Wenn die allseits erwartete Einstufung als krebserregend kommt, wird das die Arbeit mit Meko-haltigen Dichtstoffen verändern. Laut Remmers sind dann erhöhte Arbeitsschutzanforderungen wie Schutzkleidung und Atemmaske sowie längere Sperrzeiten auf der Baustelle zu erwarten.
Der Hersteller selbst hätte mit der Neu-Einstufung kein Problem, denn er produziert seinen neutral vernetzenden Silikondichtstoff ohnehin ohne Meko. Das geruchsfreie Remmers-Produkt Multi-Sil funktioniert stattdessen auf Alkoxy-Basis und ist universell einsetzbar – für den Bau- und Sanitärbereich.
Das ist eine weitere gute Nachricht: Wer neutral vernetzende Silikone verarbeitet, muss schon heute nicht mit Meko leben. Es gibt längst Meko-freie Produkte, nicht nur von Remmers, sondern auch von anderen namhaften Herstellern. PCI verzichtet zum Beispiel schon seit Mitte der 1990er-Jahre generell auf Oxime in seinen neutral vernetzenden Silikondichtstoffen. Stattdessen setzt der Hersteller ebenfalls auf alkoxy-vernetzendes Silikon. Diese Produkte spalten während des Trocknungsprozesses nur die Alkohole Methanol und Ethanol ab.
Kennzeichnungspflicht

Produkte mit einem Meko-Gehalt ab 1 % sind schon heute mit diesen Gefahrenpiktogrammen zu kennzeichnen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Meko übrigens schon 1997 als krebserzeugend im Tierversuch eingestuft. Und bereits heute müssen Meko-haltige Produkte ab einer Konzentration von 0,1 % den Warnhinweis „Enthält Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen“ tragen. Ab einer Konzentration von 1 % müssen die Silikonkartuschen zudem mit den GHS-Gefahrenpiktogrammen „Gesundheitsgefahr“ („explodierende Lunge“) sowie zusätzlich mit dem „Ausrufezeichen“ gekennzeichnet werden.
Für so genannte „low-Meko“-Produkte sind die Gefahrenpiktogramme dagegen bisher nicht vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um Silikone mit einer Meko-Konzentration von weniger als 1 %. Diese Kennzeichnungspraxis wird unter anderem von der BG Bau kritisiert, also von der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft in Deutschland.
Die Berufsgenossenschaft hat bereits vor einigen Jahren das Emissionsverhalten von low-Meko-Silikondichtstoffen in Innenräumen untersuchen lassen. Erschreckendes Ergebnis: Selbst bei Verarbeitung dieser gering konzentrierten Produkte wurde der Arbeitsplatzgrenzwert für Meko (1 mg/m3 Raumluft nach TRGS 900) über mehrere Stunden um das Drei- bis Fünffache überschritten.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
Kontakt:
freierjournalist@rolandgrimm.com
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