RM Rudolf Müller
Zur Entwässerung sollten Flachdächer ein Mindestgefälle von 2 % haben.  Foto: Rockwool

Zur Entwässerung sollten Flachdächer ein Mindestgefälle von 2 % haben.  Foto: Rockwool

Dach
19. Januar 2021 | Artikel teilen Artikel teilen

Gefälle beim Flachdach

Auch die Oberfläche von Flachdächern ist meist leicht geneigt. Flachdachrichtlinie und DIN 18531 empfehlen im Regelfall ein Mindestgefälle von 2 %, um die Ableitung des Niederschlagwassers sicherzustellen. Doch was bedeutet eigentlich 2 % Dachneigung? Und wie konstruiert man ein solches Gefälle?

Die Dachneigung ist eine wichtige bauliche Kenngröße. Beim Steildach muss zum Beispiel – je nach Dachpfannenmodell – eine bestimmte Regeldachneigung eingehalten werden. So hat etwa ein klassischer Biberschwanzziegel eine Regeldachneigung von 30 Grad. Das entspricht einem Gefälle von knapp 58 %. Dieser Dachneigungswinkel darf nicht unterschritten werden, weil sonst die Regensicherheit der Dachhaut nicht mehr sichergestellt werden kann. Ist die Dachfläche nämlich zu flach geneigt, könnte Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen, denn die schuppenförmig angeordneten Deckwerkstoffe beim Steildach sind ja nicht wasserdicht – es gibt überall Ritzen.

Regeln für das Flachdachgefälle

Grafik 1: Keilförmige Dämmstoffplatten unterschiedlicher Dicke erlauben die Konstruktion eines langen Gefälles. Grafik: Rockwool

Grafik 1: Keilförmige Dämmstoffplatten unterschiedlicher Dicke erlauben die Konstruktion eines langen Gefälles. Grafik: Rockwool

Flachdächer verfügen dagegen über wasserdichte Abdichtungsbahnen aus Bitumen oder Kunststoff. Reinregnen kann hier nichts, solange die Abdichtung nicht beschädigt ist. Stehendes Wasser oder sogar Eisbildung im Winter kann allerdings zu Schäden der Dachhaut führen. Eine funktionierende Entwässerung ist daher wichtig. Deshalb benötigen auch Flachdächer zumindest ein leichtes Gefälle. Nur dann lassen sich Pfützen vermeiden, weil Niederschläge zu den Dachgullys oder Linienentwässerungen abgeleitet werden.

Die Regeln für Abdichtungen („Flachdachrichtlinie“) des Deutschen Dachdeckerhandwerks fordern ein Mindestgefälle von 2 %, was identisch mit einem Dachneigungswinkel von 1,15 Grad ist. Empfohlen werden sogar 5 % Gefälle (2,86 Grad). Die Flachdachrichtlinie erlaubt in „begründeten Fällen“ aber auch gefällelose Flachdächer und listet dazu einige Beispiele auf. Grundsätzlich werden alle Dächer mit einer Neigung bis maximal 10 Grad als Flachdächer bezeichnet.

Auch die DIN 18531 („Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“) fordert, dass für Flachdächer ein Mindestgefälle von 2 % geplant werden sollte. Um Pfützenfreiheit zu erreichen, wird sogar ein Gefälle von mehr als 5 % empfohlen. Als beispielhafte Ausnahme von dieser Gefälleanforderung nennt die DIN-Norm Gründächer mit Anstaubewässerung. Diese benötigen kein oder nur ein geringeres Gefälle.

Dachneigung berechnen

Grafik 2: Bei einem Gefälle von 2 % beträgt der Dachneigungswinkel 1,15 Grad. Grafik: www.rechner.club

Grafik 2: Bei einem Gefälle von 2 % beträgt der Dachneigungswinkel 1,15 Grad. Grafik: www.rechner.club

Die Dachneigung wird manchmal als Prozentzahl und manchmal in Grad angegeben. Doch was ist eigentlich der Unterschied? Und wie kommt man von der Prozent- zur Gradangabe – und umgekehrt? Wird die Dachneigung in Grad ausgewiesen, so ist damit der Winkel zwischen der geneigten Dachfläche und der Horizontalen gemeint. Die Horizontale entspricht im Gebäudebereich der obersten Geschossdecke. Gibt man die Dachneigung dagegen in Prozent an, beziffert man sie nicht durch die Winkelgröße, sondern durch das Gefälle der Dachfläche.

Die Bedeutung der beiden Neigungsangaben in Grad oder Prozent lässt sich veranschaulichen, wenn man sich das Flachdachgefälle als ein rechtwinkliges Dreieck mit einer 100 m langen Basis (oberste Geschossdecke) vorstellt. Die nebenstehende Grafik (erstellt mit www.rechner.club) zeigt ein Gefälle von 2 %. Bei einer Basis von 100 m Länge ist dann die Dreiecksseite, die rechtwinklig auf der Basis steht, genau 2 m lang ist. Der Wert 2 % lässt sich errechnen, indem man die Höhendifferenz (hier: 2 m) durch die Länge der Strecke (100 m) dividiert.

Die dem rechten Winkel gegenüberliegende Dreiecksseite wird in der Mathematik auch als Hypotenuse genannt. Sie ist die längste Seite des Dreiecks und entspricht in unserem Fall der geneigten Dachoberfläche. Der Winkel zwischen der Hypotenuse und der Basis des Dreiecks entspricht dem Dachneigungswinkel. Bei einem Dachgefälle von 2 % hat er eine Größe von 1,15 Grad. Wäre in unserem Beispiel nicht nur die Dreiecksbasis 100 m lang, sondern auch die rechtwinklig auf ihr stehende Dreiecksseite, dann hätte die Hypotenuse übrigens ein Gefälle von 100 %, der Neigungswinkel läge bei 45 Grad.

Die Umrechnung von Prozent in Grad (oder umgekehrt) ist relativ kompliziert. Es gibt im Internet aber Prozent-Grad-Umrechner, bei denen man nach Eingabe eines der beiden Werte den dazugehörigen anderen Wert erhält – zum Beispiel hier.

Flachdach-Gefälle erzeugen

Grafik 3: Auch „hügelige“ Dachlandschaften für die punktgenaue Wasserableitung lassen sich mit keilförmigen Dämmplatten erstellen. Grafik:Rockwool

Grafik 3: Auch „hügelige“ Dachlandschaften für die punktgenaue Wasserableitung lassen sich mit keilförmigen Dämmplatten erstellen. Grafik:Rockwool

Auch Flachdächer benötigen also ein Mindestgefälle. Wie aber erzeugt der Dachhandwerker dies? Es gibt mehrere Möglichkeiten. Der Verarbeiter kann das Gefälle direkt auf der obersten Geschossdecke zum Beispiel mithilfe von Estrichmörtel erstellen – also unterhalb des Dachschichtenpakets aus Abdichtung, Dämmstoff und Dampfbremse. Mit selbstnivellierendem Fließestrich geht das natürlich nicht. Stattdessen ist die Neigung in mühevoller Handarbeit mit konventionellem Zementestrich zu modellieren.

Alternativ lässt sich das Gefälle auch in der Dämmstoffebene herstellen. Hierfür bietet die Industrie keilförmig geschnittene Dämmplatten, die sich einfach verlegen lassen und eine gezielte Wasserführung zu den Punkt- oder Linienentwässerungen erlauben. Sie werden in der Regel nicht direkt auf dem Dachuntergrund, sondern auf einer gefällefreien Grunddämmung verlegt. Der Hersteller Rockwool bietet zum Beispiel seine „Georock“-Dämmplatten aus Steinwolle mit 2 % Standardgefälle an. Auf Anfrage sind auch Platten mit 1 % und 3 % Gefälle erhältlich.

Die 100 cm langen Georock-Platten gibt es in sieben verschiedenen Dicken (40 cm, 60 cm, 80 cm, … 160 cm). Mit dieser Ausstattung lässt sich auch ein längeres, durchgehendes 2-%-Dachgefälle konstruieren, das zu einer Linienentwässerung führt. Verlängern lässt sich dieses Gefälle noch, indem man die Dämmstoff-Keile ab einem bestimmten Punkt auf einer doppelten Grunddämmung verlegt (siehe Grafik 1).

Alternativ zu einem durchgehenden Gefälle kann man mit dem flexiblen Sortiment an keilförmigen Dämmplatten natürlich auch „hügelige“ Dachlandschaften konstruieren und so die Entwässerung zu den auf der Dachfläche verteilten, punktförmigen Dachgullys sicherstellen (Grafik 3). Dafür bietet Rockwool auch spezielle Kehlgefälleplatten („Keprock“) mit Gefälle in zwei Richtungen.


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Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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