
KfW-Neubauförderung fließt künftig nur noch für nachhaltige Gebäude. Foto: Pixabay
Was ist das QNG-Siegel?
Wer den Bau eines Wohnhauses mit staatlicher KfW-Förderung plant, muss mittlerweile die anspruchsvollen Anforderungen des Gebäudestandards „Effizienzhaus 40-Nachhaltigkeit“ erfüllen. Dieses Programm ermöglicht die Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Unser Beitrag erklärt, was das ist.
Ein Gebäude gilt als Effizienzhaus 40 (EH40), wenn es maximal 40 % der Energie verbraucht, die für das entsprechende Referenzgebäude im Gebäudeenergiegesetz (GEG) anfallen würde. Anders ausgedrückt: Der Verbrauch muss mindestens 60 % unter dem gesetzlichen Neubau-Standard liegen. Das klingt anspruchsvoll, aber auch das wird mittlerweile im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gar nicht mehr gefördert. Ebenso wenig wie das bereits im Januar 2022 eingestellte Programm EH55, das bis dahin über zwei Drittel aller Förderanträge ausmachte.
Vom freiwilligen Extra zur Pflicht

So sieht das offizielle QNG-Logo aus.
Aktuell fließen die von der KfW-Bank ausgezahlten BEG-Fördergelder nämlich nur noch für den anspruchsvolleren Standard „Effizienzhaus 40-Nachhaltigkeit“ (EH40-NH). Dieses nunmehr einzige förderfähige Neubau-Programm (ausführliche Infos unter www.kfw.de/beg) fordert von den bauwilligen Antragstellern zusätzlich ein gebäudebezogenes Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen.
Das QNG-Siegel ist bereits seit rund einem Jahr optionaler Teil der BEG-Förderung, bisher aber war es nur eine freiwillige Option. Wenn Bauherren nicht nur die auf den Gebäudeenergieverbrauch gemünzten EH40-Kriterien einhielten, sondern zusätzlich auch noch besonders nachhaltig bauten, konnten sie sich dafür schon seit Mitte 2021 mit einem zusätzlichen Förderbonus belohnen. Voraussetzung: ein entsprechender Nachweis in Form des QNG-Siegels. Details dazu hat das Bundesbauministerium auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de veröffentlicht.
Bisher haben Bauherren dieses staatliche Siegel nicht allzu oft beantragt, schließlich war der Neubau angesichts hoher energetischer Anforderungen auch so schon teuer genug. Das wird sich nun ändern, denn seit 21. April ist das QNG-Siegel vom freiwilligen Extra zur Pflicht geworden. Wer seinen Neubau noch über die KfW fördern lassen möchte, muss nicht nur die EH40-Anforderungen erfüllen, sondern braucht auch zwingend den staatlichen Nachhaltigkeitsnachweis.
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) spendet Applaus für diese Neuregelung der BEG-Förderung. „Versteht man die Förderung als Lenkungsinstrument für die übergeordnete Zielsetzung, die CO2-Emissionen der Gebäude signifikant zu reduzieren, ist diese neue Ausrichtung auch notwendig“, sagt Johannes Kreißig, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Schließlich werden bei energieeffizienten Gebäuden die Hälfte der Treibhausgasemissionen bereits bei der Herstellung der Baustoffe und den Bauprozessen verursacht.“ Nachhaltige Bauprozesse und Baustoffe wären also ein großer Hebel zur kurzfristigen Reduktion klimaschädlicher Emissionen.
Antrag und Zertifizierung
Das QNG-Siegel ist vom Bauherrn schriftlich zu beantragen, die Vergabe erfolgt nach einer erfolgreichen Zertifizierung. Dabei sollen alle Dimensionen des nachhaltigen Bauens berücksichtigt werden: die ökologische Dimension, die ökonomische Dimension und auch die soziale Dimension. Bewertet werden sollen zudem nicht nur die Nachhaltigkeit des fertigen Gebäudes, sondern auch die Prozesse seiner Planung, Errichtung und Inbetriebnahme.
Der Zertifizierungsprozess wird zwar offiziell vom Bundesbauministerium als Siegelgeber beauftragt, die praktische Durchführung obliegt aber unabhängigen Zertifizierungsstellen. Auf www.nachhaltigesbauen.de hat das Ministerium eine Liste mit den aktuell registrierten Bewertungssystemen veröffentlicht (siehe hier). Man findet dort natürlich die Zertifizierungssysteme des „Marktführers“ DGNB, aber auch andere etablierte Bewertungssysteme.
Das QNG-Siegel baut also auf existierenden Bewertungssystemen für nachhaltiges Bauen auf, es handelt sich nicht um ein eigenständiges Zertifizierungssystem. Gebäude mit QNG-Siegel können daher durchaus unterschiedliche Zertifizierungsprozesse durchlaufen haben, entscheidend ist nur, dass es sich um ein vom Bundesbauministerium anerkanntes System handelt.
Nach Baufertigstellung ist die Erfüllung der Anforderungen durch eine unabhängige Prüfung der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse nachzuweisen. Dies geschieht durch die anerkannte Zertifizierungsstelle – also zum Beispiel durch die DGNB. Der Bauherr kann beim Zertifizierungsprozess die Hilfe eines Nachhaltigkeitsexperten in Anspruch nehmen. Entsprechende Fachleute stellen in der Regel die Anbieter der registrierten Bewertungssysteme.
Nachhaltigkeitsanforderungen

Der Zertifizierungs- und Prüfprozess erfolgt durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Foto: DGNB
Da dem QNG-Siegel kein eigenständiges Bewertungssystem zugrunde liegt, unterscheiden sich die Anforderungen natürlich im Detail, je nachdem, für welches Zertifizierungssystem sich der Bauherr entscheidet. Der Bund hat aber allgemeine Anforderungen „an den Beitrag von Gebäuden zur nachhaltigen Entwicklung im öffentlichen Interesse“ formuliert – sozusagen als Grundlage für die Auswahl der zugelassenen Bewertungssysteme.
Diese Gebäudeanforderungen werden in Anlage 3 zum „Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ ausführlich beschrieben (Stand: 12.04.2022). Wichtig: Die Anlage mit den Anforderungen wird regelmäßig überarbeitet, die Anforderungen können sich also im Laude der Zeit ändern. Maßgeblich sind stets die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Siegel-Beantragung gültig waren.
Die in Anlage 3 beschriebenen Anforderungen sind zu vielfältig und komplex, um hier ausführlich dargestellt zu werden. „Besondere Anforderungen werden an die Emissionen von CO2, die Primärenergie, eine nachhaltige Materialgewinnung, Schadstoffvermeidung in Baumaterialien sowie Barrierefreiheit gestellt“, fasst Bundesbauministerin Klara Geywitz im Vorwort der aktuellen QNG-Broschüre ihres Ministeriums zusammen.
Siegelvarianten
Das Qualitätssiegel wird übrigens in zwei Varianten vergeben: „QNG-Plus“ steht für „überdurchschnittliche Anforderungen“, „QNG-Premium“ sogar für „deutlich überdurchschnittliche Anforderungen“. Die Frage, welches Niveau das Gebäude am Ende erreicht, hat für den Hausbesitzer gleichwohl nur einen „Imagewert“. Auch bei einer Premium-Bewertung ändert sich nämlich nichts an Art und Umfang der Förderung.
Das Siegel ist aktuell für den Neubau von Wohngebäuden sowie für Büro- und Verwaltungsgebäude und Unterrichtsgebäude erhältlich (Stand: 19.04.2022). Weitere Siegelvarianten sollen künftig folgen. Sie sind der jeweils aktuellen Version von Anlage 1 des QNG-Handbuchs zu entnehmen. Darüber hinaus lassen sich derzeit auch schon QNG-Siegel für Bestandsgebäude beantragen. Diese Möglichkeit besteht aktuell bei „Komplettmodernisierungen“ von Büro-, Verwaltungs- und Unterrichtsgebäuden.
Zertifizierungskosten
Natürlich verursacht der QNG-Zertifizierungsprozess im Rahmen einer BEG-Förderung zusätzliche Kosten. Nach Angaben der DGNB liegen die Zertifizierungsgebühren für kleine Wohngebäude – je nach Anzahl der Vollgeschosse – zwischen 750 und 1.250 Euro. Hinzu kommen unter Umständen Honorarkosten für den begleitenden Nachhaltigkeitsexperten.
Bei der DGNB kommen als Experten extra ausgebildete Auditoren zum Einsatz. Deren Honorare werden allerdings im Rahmen der BEG-Förderung zu 50 % bezuschusst. Nach Angaben der DGNB sind zudem auch weitere Leistungen förderfähig. Das gelte zum Beispiel für die Erstellung von Ökobilanzen, für die Messung der Innenraumluftqualität und für die Berechnung von Lebenszykluskosten im Rahmen einer QNG-Zertifizierung.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
Kontakt:
freierjournalist@rolandgrimm.com
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